
Beratung
Sie haben noch Fragen zu Elterngeld und Elternzeit? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstellen beraten Sie gerne.
Wenden Sie sich an die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte.
In einigen Städten Nordrhein-Westfalens (zum Beispiel in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie in den Kreisen Lippe, Mettmann, Viersen und Wesel, im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis) können Sie Ihre Elterngeldstelle auch über die einheitliche Behördennummer 115 erreichen. Ist Ihre Elterngeldstelle über diese Nummer nicht sofort erreichbar, meldet sie sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
Nähere Informationen enthält auch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Elterngeld haben wir für Sie zusammengestellt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet außerdem einen Online-Elterngeldrechner an.
Sie finden zahlreiche weitere Publikationen zum Elterngeld und zur Elternzeit auf der Homepage, z.B.:
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