
Finanzielle Umsetzung der Gleichstellung
Die Landesregierung hat seit 2017 über alle Ressorts hinweg die Planausgaben mit einem frauenpolitischen Bezug von 81,7 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 105,6 Millionen Euro im Landeshaushalt 2021 erhöht.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine Frage der Gerechtigkeit. Sie ist zugleich Voraussetzung und Motor für eine nachhaltige Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft: Im Bundesland genauso wie national und international.
Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, die Werteordnung des Grundgesetzes und die internationalen Vereinbarungen, sofern diese durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurden, Auftrag und Verpflichtung zugleich. Dieses Verständnis zieht sich durch die gesamte Regierungsarbeit aller Ressorts der Landesregierung. Dabei sind noch vorhandene strukturelle Hemmnisse weiter abzubauen.
Gleichstellung wird als Querschnittsaufgabe durch die gesamte Landesregierung ernst genommen. Dies wird durch kontinuierliche Steigerung der Planausgaben mit einem frauenpolitischen Bezug – über alle Ressorts hinweg - auf 105,6 Mio. Euro im Landeshaushalt 2021 deutlich.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im Landeshaushalt für das Themenfeld „Gleichstellung“ (Kapitel 08 300) im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Gesamtausgaben für das Jahr 2021 per Saldo von 36,8 Millionen Euro beschlossen.
Gegenüber dem Planansatz 2020 ist dies unter Berücksichtigung der nicht durch den Landeshaushalt fließenden Bundesmittel für das Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen und dem nicht mehr bereitgestellten Landesanteil für das Programm per Saldo eine deutliche Erhöhung um rd. 5,5 Millionen Euro.
Beschlossen sind Ansatzerhöhungen
- bei der TGr. 61 „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ in Höhe von 5,75 Millionen Euro auf dann rund 30,2 Millionen Euro sowie
- bei der TGr. 63 „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Männer“ in Höhe von 500.000 Euro auf 700.000 Euro.
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Zuständigkeit für den Förderbereich „Täterarbeit“ vom Ministerium der Justiz auf das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung übergegangen. Im Rahmen dessen wurden die Haushaltsmittel um rund 35 Prozent auf 913.400 € erhöht. Die Mittel werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021 in der neuen Titelgruppe 64 veranschlagt. Das Kernziel von Täterarbeit ist die nachhaltige Beendigung von gewalttätigem Verhalten, um damit den Opferschutz und die Gewaltprävention zu verbessern. Damit trägt Täterarbeit wesentlich zum Schutz von Frauen bei, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Für das Jahr 2021 ist – ausgehend von dem Ergebnis der landesweiten Bedarfsanalyse über die Bedarfsgerechtigkeit der Frauenhilfeinfrastruktur – das Umsetzen einer Stufenkonzeption zur dauerhaften Sicherung der Unterstützungs- und Hilfeinfrastrukturen – quantitativ wie qualitativ – vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass dabei die Ergebnisse der Wirksamkeitsuntersuchung aus den Modellprojekten zu „Second Stage“ mit den Erkenntnissen aus der landesweiten Bedarfsanalyse zusammengeführt werden.
Die Landesregierung hat das Ziel, für das Netz der inzwischen 67 landesseitig geförderten Frauenhäuser für die Zukunft eine solide und tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Die Finanzierung der Frauenhäuser setzt sich aus Landesmitteln, kommunalen Zuschüssen, Eigenmitteln der Träger sowie aus Einzelfallfinanzierungen im Rahmen von Sozialleistungen zusammen:
Bereits mit Amtsantritt der Landesregierung im Sommer 2017 wurden die Personalkostenpauschalen, die das Land zahlt, ab dem 1. September 2017 um rund 2,5 % (rund 200.000 Euro) erhöht.
Mit dem Landeshaushalt 2018 wurden die Finanzmittel für die Frauenhäuser um weitere 500.000 Euro auf 9,97 Millionen Euro erhöht.
- Seit dem 1. Januar 2018 können die Ausgaben für Sachmittel flexibel und am konkreten Bedarf der Einrichtung orientiert eingesetzt werden. Zuvor war die Förderung auf bestimmte Ausgabenzwecke beschränkt. Der größere Handlungsspielraum kann nunmehr auch für Sachausgaben zur Betreuung besonderer Zielgruppen und für Anschaffungen im Bereich digitaler und mobiler Technologien genutzt werden.
- Um das Platzangebot in den landesseitig geförderten Frauenhäusern zu erhöhen, wird seit dem 1. Juli 2018 jeder Frauenplatz, der über der Mindestplatzzahl von acht Plätzen pro Frauenhaus liegt, mit einer Platzpauschale bezuschusst. Die ganzjährige Pauschale pro Frauenplatz liegt bei 7.000 Euro und ist für Personalausgaben und/oder Sachausgaben einsetzbar. Jeder neue Platz für Frauen wird ebenfalls mit der neuen Platzpauschale bezuschusst.
- Des Weiteren hat die Landesregierung mit Datum vom 20. August 2018 die Bewilligungsbehörden und die zuständigen Trägerschaften in Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass die öffentliche Wohnraumförderung gemäß Wohnraumförderbestimmungen im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus auch für die Förderung von Frauenhäusern geöffnet wird. Diese Förderung nehmen zum gegenwärtigen Stand drei Frauenhausträger in Anspruch. Aus dem Förderprogramm wurde die Summe von 5,2 Millionen Euro für Ersatzneubauten in Bochum, Köln und Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis) bereitgestellt. Durch die Baumaßnahmen wird das Platzangebot ausgeweitet; es entstehen insgesamt 11 zusätzliche Schutzplätze für Frauen.
- Mit Datum vom 15. Oktober 2018 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. eine „Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen“ geschlossen. Gegenstand dieser Zielvereinbarung ist u.a. die Schaffung von mehr Plätzen in den landesseitig geförderten Frauenhäusern, um der Nachfrage schutzsuchender Frauen besser gerecht werden zu können. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, bis 2022 die Anzahl von 571 Plätzen für Frauen (Ausgangsplatzzahl beim Abschluss der Zielvereinbarung) in den landesseitig geförderten Frauenhäusern um mindestens 50 Plätze für Frauen zu erhöhen. Per Stand 1. Dezember 2020 stehen in den Einrichtungen bereits 619 Plätze für Frauen zur Verfügung. Damit wurden 29 zusätzliche Plätze für Frauen in den langjährig geförderten Einrichtungen geschaffen. Weitere 19 Plätze entfallen auf die Ende 2019 neu in die Landesförderung aufgenommenen Frauenhäuser. Das ist erneut ein Zuwachs an Plätzen gegenüber dem Vorjahr, der Ende 2020 / Anfang 2021 weiter voranschreiten wird.
Mit dem Landeshaushalt 2019 erfolgte eine weitere Erhöhung der Finanzmittel um 400.000 Euro auf dann 10,37 Millionen Euro zur Zukunftssicherung der Frauenhäuser in unserem Land.
- Erstmals seit Einführung der Sachkostenpauschale im Jahr 2011 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen diese Pauschale erhöht: Statt der bisherigen, aufwändigen Staffelregelung der Sachkostenpauschale erhalten alle 64 (bis zum 31. Oktober 2019: 62) landesseitig geförderten Frauenhäuser seit dem 1. Januar 2019 einheitlich 7.500 Euro (bisher: maximal 6.000 Euro).
Mit dem Landeshaushalt 2020 war eine weitere Erhöhung der Finanzmittel um 400.000 Euro auf 10,77 Millionen Euro veranschlagt. Das Fördervolumen der Sockelförderung von vier Personalstellen liegt für das Jahr 2020 bei 131.030 Euro (zuvor: bei rund 129.090 Euro) pro Einrichtung. Der weiter erhöhte Mittelansatz erlaubte die Einführung der Dynamisierung der Personalkostenzuschüsse um jährlich 1,5% ab 2020. Damit wird ein Gleichklang zur landesseitigen Förderung der Frauenberatungsstellen erreicht.
Zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise in 2020 Zuschüsse aus dem NRW-Rettungsschirm zur Aufstockung der Sachkostenpauschale um insgesamt 14.500 Euro (6.000 Euro bzw. 8.500 Euro).
Der Landeshaushalt 2021 sieht für die fortgesetzte Dynamisierung der Personalkostenzuschüsse eine am Bedarf orientierte weitere Erhöhung der Finanzmittel um 200.000 Euro auf 10,97 Millionen Euro vor. Die Sockelförderung von vier Personalstellen beträgt im Jahr 2021 133.010 Euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert derzeit 62 allgemeine Frauenberatungsstellen, 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen, 8 spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und 2 Fachberatungen gegen Zwangsheirat.
- Anhebung der Personalkostenzuschüsse für Frauenberatungsstellen um 2,5 % (letzte Erhöhung 2015) zum 1. Januar 2018
- Förderzeitraum 2019 bis 2022: Erstmalig erhalten die Frauenberatungsstellen eine kontinuierliche Anhebung der Förderpauschalen für die Personalausgaben in Höhe von 1,5 % jährlich
- Seit dem 1. Januar 2019: Erstmalige Erhöhung der Sachkostenpauschale seit der Einführung im Jahr 2011 von 6.000 Euro auf 7.500 Euro pro Einrichtung. Die Sachkostenpauschale ist für qualitätssichernde Maßnahmen wie Fortbildung und Supervision, Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeit oder für die Arbeit mit besonderen Zielgruppen einsetzbar
. - Die seit dem 1. Januar 2019 geltende Änderung der Förderrichtlinien sieht für die allgemeinen Frauenberatungsstellen vor, dass der Hilfe und Unterstützung für Opfer von Gewalt in jedem Fall ein Vorrang - im Vergleich zu den sonstigen Themenfeldern einer allgemeinen Frauenberatungsstelle - einzuräumen ist. Darüber hinaus wird mit den neuen Regelungen dem Gedanken Rechnung getragen, dass eine wirksame und nachhaltige Unterstützung gewaltbetroffener Frauen nur in enger Zusammenarbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfeeinrichtungen erreicht werden kann. Die Kooperation soll dazu beitragen, durch ein abgestimmtes Vorgehen den Frauen den Übergang vom Frauenhaus in die allgemeinen Frauenberatungsstellen zu erleichtern. Die Implementierung und Nutzung qualifizierter Anschlusshilfen können zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer der von Gewalt betroffenen Frauen beitragen und auf diese Weise die Akutschutzfunktion der Frauenhäuser verbessern.
- Zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise in 2020 Zuschüsse aus dem NRW-Rettungsschirm zur Aufstockung der Sachkostenpauschale um jeweils insgesamt 11.500 Euro (7.500 Euro bzw. 4.000 Euro) für die allgemeinen Frauenberatungsstellen und 16.500 Euro für Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt (12.500 bzw. 4.000 Euro).
- Erhöhung der Förderung der Fachkraftstellen für die spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel um insgesamt 4,5 Stellen und Erhöhung der Zuschüsse zur Schaffung geschützter Wohnsituationen für von Menschenhandel betroffene Frauen und Mädchen (Unterbringungsmittel) von bisher insgesamt 245.400 Euro auf insgesamt 645.400 Euro ab dem Jahr 2019. Kontinuierliche Anhebung der Förderpauschalen für die Personalausgaben in Höhe von 1,5 % jährlich. Zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise in 2020 wurden Zuschüsse zur Aufstockung der Sachkostenpauschale um jeweils insgesamt 4.500 Euro (2.500 bzw. 2.000 Euro) gewährt.
Mit dem Landeshaushalt 2021 ist eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für diesen Förderbereich in Höhe von 1,75 Millionen Euro vorgesehen:
- 550.000 Euro sind zusätzlich für die Anhebung der Pauschale für die Personalkostenförderung der Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt auf das Niveau der Personalkostenpauschalen der allgemeinen Frauenberatungsstellen und der spezialisierten Beratungsstellen für die Opfer von Menschenhandel ab 2021 eingeplant. Die bisher niedrigere Personalkostenpauschale der Fachberatungsstellen war historisch begründet. Mit Blick auf die heutige Situation lässt sich feststellen: Die Tätigkeiten bei den Fachberatungsstellen entsprechen in Komplexität und Schwierigkeit denen der allgemeinen Frauenberatungsstellen und bedürfen entsprechender Qualifikationen. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist eine Harmonisierung der Personalkostenpauschalen im Förderbereich der ambulanten Unterstützungsinfrastruktur die konsequente Folge.
- 1,2 Millionen Euro wurden aus Gründen der Transparenz des Haushaltsplans von den bisher für die Umsetzung des Landesaktionsplans veranschlagten Ansatzmitteln in den Förderbereich der Frauenberatungsstellen und Fachberatungsstellen überführt, da die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Infrastruktur und die Verstetigung der Maßnahmen einen höheren Mitteleinsatz erfordern.
Die neben der Förderung der stationären und der ambulanten Frauenhilfeinfrastruktur bestehenden Förderprogramme sowie die Förderung von Einzelprojekten im Bereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ sind zusammengefasst dargestellt.
Der „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“(LAP) bündelt alle Maßnahmen des Landes zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt. Der Ansatz ist vorgesehen für die Umsetzung der genannten Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen und die generelle Weiterentwicklung der Anti-Gewalt-Arbeit. Neben Themenblöcken wie „Häusliche und sexualisierte Gewalt“ nimmt der LAP auch andere Gewaltformen, wie zum Beispiel den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder die weibliche Genitalbeschneidung in den Blick.
Als Finanzmittel für die Umsetzung des Landesaktionsplans sind im Landeshaushalt für das Jahr 2021 rund 2,3 Millionen Euro veranschlagt (gegenüber 3,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2020). 1,2 Millionen Euro aus diesem Förderbereich werden in den Bereich der Förderung der ambulanten Frauenhilfeinfrastruktur verschoben. Die sukzessive Umsetzung des Landesaktionsplans dient auch der Stärkung der ambulanten Einrichtungen und hat dort einen erhöhten Mittelbedarf zur Folge.
a) Anonyme Spurensicherung
Zur Förderung regionaler Kooperationen zur Anonymen Spurensicherung (ASS) werden im Landeshaushalt für das Jahr 2021 erneut Finanzmittel in Höhe von 400.000 Euro zum Ansatz gebracht, um die bereits bestehenden regionalen ASS-Kooperationen zu unterstützen und die Etablierung neuer ASS-Angebote in bisher unversorgten Gebieten in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Fördervoraussetzungen und Förderumfang sind in den „Grundsätzen zur Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen zur ASS nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen“ verankert, die jährlich fortgeschrieben und den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich angepasst werden. Im Rahmen der Umsetzung der o.g. Gesamtstrategie des Landes wird es perspektivisch auch darum gehen, die Angebote der Anonymen Spurensicherung stärker als bisher im Gesundheitssystem zu verankern.
Der erfreuliche Anstieg regionaler ASS-Kooperationen in Nordrhein-Westfalen aus dem letzten Jahr hat sich verstetigt. Dank erfolgreicher Werbung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung konnten in 2020 drei weitere ASS-Kooperationen in bisher unversorgten Regionen an den Start gehen.
Kostenübernahme ärztlicher und labortechnischer Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung:
Auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung war die Bundesregierung durch einen Beschluss der 28. Gleichstellungsministerinnen und –ministerkonferenz aufgefordert worden, zur Finanzierung ärztlicher Leistungen im Rahmen der Anonymen/Vertraulichen Spurensicherung eine bundeseinheitliche Lösung zu schaffen. Erfreulicherweise trat am 1. März 2020 mit dem Masernschutzgesetz eine entsprechende Regelung im SGB V in Kraft.
Zukünftig gehören auch Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper (einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Asservierung) zum Gegenstand einer von den Krankenkassen zu finanzierenden Krankenbehandlung, sofern diese Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein Vertragsabschluss, an dem neben dem Land Nordrhein-Westfalen und den Krankenkassen auch Kliniken und/oder Ärztinnen und Ärzte als geeignete Leistungserbringer zu beteiligen sind. Zur Durchführung des Vertragsverfahrens haben sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung auf ein gemeinsames Verfahren verständigt. Inzwischen konnte die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Vertrags beschlossen werden, an der neben den Krankenkassen auch eine Vertreterin des Landesverbands autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V. sowie eine Vertreterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Düsseldorf beteiligt sein werden. Die Arbeit der Arbeitsgruppe soll zeitnah fortgeführt werden.
b) Maßnahmen gegen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung von Mädchen und Frauen
Anknüpfend an das 2019 produzierte Video zur „Loverboy-Methode“, das auf eine außerordentlich hohe Resonanz gestoßen ist, wurde die Aufklärungs- und Informationsarbeit zum Thema „Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung“ im Jahr 2020 weiter intensiviert. Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sowie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der spezialisierten Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen wurde eine landesweite Öffentlichkeitskampagne mit Plakatierung von rd. 2000 Großflächenplakaten in den Städten Düsseldorf, Köln, Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Wuppertal und Mönchengladbach gestartet(Zeitraum: 19. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020; Kosten: rd. 213.000 Euro; Kapitel 08 010 Titel 547 13).
Ebenso setzen wir die intensive Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch mit den landesgeförderten spezialisierten Beratungsstellen zur Bekämpfung von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung fort. Ziel ist es, akute Problemlagen zeitnah zu erfassen und in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts der Landesregierung notwendige Maßnahmen und Schritte einzuleiten, um die Beratungsstellen in ihrer Arbeit effektiv zu unterstützen.
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hat die Gleichstellungsminister- und ministerinnenkonferenz 2020 den Bund aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern eine Dunkelfeldstudie zum Thema „Loverboy-Methode“ durchzuführen. Die Landesregierung ist bereit, 2021 hierzu ihren Beitrag zu leisten.
c) Maßnahmen gegen Genitalbeschneidung von Mädchen und jungen Frauen
Anknüpfend an die bisherige Arbeit wurde die Aufklärungs- und Informationsarbeit zum Thema „weibliche Genitalbeschneidung“ im Jahr 2020 weiter intensiviert. Auf große Resonanz stieß ein Erklärvideo zum Thema weibliche Genitalbeschneidung für die breite Öffentlichkeit, das im Juli 2020 in den sozialen Medien veröffentlicht wurde.
Bereits vorhandene Maßnahmen wie das (Bildungsportal Kutairi und der Runde Tisch NRW wurden auch unter Corona-Bedingungen fortgeführt (Webinare, Videokonferenzen etc.). Die Informationsbroschüre „Nicht mit mir!“ wurde neu aufgelegt und ist über das Bildungsportal kostenlos erhältlich.
Mit dem landesweiten Pilotprojekt „Yuna - für ein selbstbestimmtes und unversehrtes Leben von Mädchen und Frauen“ (Projektträger: Lobby für Mädchen e.V., Köln) wird auch weiterhin ein ambulantes Beratungs- und Unterstützungsangebot für betroffene und bedrohte Mädchen und Frauen gefördert.
Darüber hinaus sollen Mädchen und junge Frauen als Multiplikatorinnen gegen weibliche Genitalbeschneidung qualifiziert werden. Die Rolle der Männer wird im Rahmen des Projektes ebenfalls in den Blick genommen. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren bis zum 4. Quartal 2022 (Finanzierung: Kapitel 08 300, Titelgruppe 61, Titel 684 61).
d) Maßnahmen gegen Zwangsheirat
Die Landesregierung beabsichtigt, 2021 die Öffentlichkeit stärker für das Thema „Zwangsverheiratung“ zu sensibilisieren. Geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit befinden sich in Planung.
4 Erhöhung der Finanzmittel
Der Landeshaushalt 2021 veranschlagt weitere Finanzmittel in Höhe von + 5 Millionen Euro, die für die dauerhafte, quantitative und qualitative Sicherung der Unterstützungs- und Hilfeinfrastruktur für gewaltbetroffene Frauen vorgesehen sind. Mit diesen Mitteln können investive und nicht investive Maßnahmen gefördert werden. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Titel des Kapitels 08 300 ermöglicht den bedarfsgerechten Mitteleinsatz.
Die Landesregierung geht mit der Erarbeitung einer Gesamtstrategie für den Gewaltschutz von Frauen die strukturelle Verbesserung und krisenfeste Ausstattung der Infrastruktur systematisch an. Sie lässt hierbei die Erkenntnisse der landesweiten Bedarfsanalyse einfließen und führt sie mit Ergebnissen der Wirksamkeitsuntersuchung aus den Modellprojekten zu „Second Stage“ zusammen. Die Umsetzung der Gesamtstrategie wird ab 2021 im Rahmen einer Stufenkonzeption, die derzeit erarbeitet wird, auf den Weg gebracht.
Die Anstrengungen der Infrastruktur zur Bewältigung der Herausforderungen der Corona-Pandemie haben strukturelle Schwächen des Unterstützungssystems aufgezeigt. Eine unzureichende digitale Ausstattung der Einrichtungen, fehlende Sprachmittlung im digitalen Beratungskontext, beengte Raumsituationen in Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern sind einige Beispiele für den notwendigen Handlungsbedarf. Die Landesregierung hat mit einer Corona-Soforthilfe auf die besonderen Anforderungen reagiert und im Mai und Oktober 2020 allen Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und spezialisierten Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung zusätzliche Mittel für Sachausgaben bereitgestellt. Insgesamt wurden 2,5 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm für die Unterstützungs- und Hilfeinfrastruktur verausgabt, damit notwendige Anschaffungen erfolgen und der Betrieb der Einrichtungen aufrechterhalten werden konnte.
Aus den Haushaltsmitteln der TGr. 62 werden aktuell 16 „Kompetenzzentren Frau und Beruf“ bis April 2022 landesseitig anteilig gefördert; des Weiteren erfolgt eine Finanzierung aus Mitteln des EFRE.
Die Initiative „Girls‘ and Boys‘ Academies”, die die Landesregierung im Jahr 2019 gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Kommunen, Schulen, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit und Unternehmen ins Leben rief, wurde 2020 fortgeführt. Corona-bedingt konnten die Pilotprojekte (in Blomberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Gummersbach, Hamm) jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.
2021 ist geplant, die „Girls‘ and Boys‘ Academies“ auf weitere Kommunen in Nordrhein-Westfalen auszuweiten.
Die „Girls‘ and Boys‘ Academies“ zielen darauf ab, das Ausbildungswahlverhalten von Mädchen und Jungen mit einem neuen Ansatz zu beeinflussen. Mädchen und Jungen erhalten im Rahmen der Initiative die Möglichkeit, für sie untypische Berufe über einen längeren Zeitraum (60 Stunden pro Schuljahr) kennenzulernen. Die Academies werden im Wesentlichen durch lokale Kooperationspartner sowie ggf. Mittel der Bundesagentur für Arbeit (vertiefte Berufsorientierung nach § 48 SGB III) finanziert.
Die Projektförderung zum beruflichen Wiedereinstieg im Rahmen des Programms „Netzwerk W“ wurde im Jahr 2020 erstmalig mit einer Verlängerungsoption über 2021 hinaus bis 2022 ausgestattet. Damit wird auch der besonderen Situation kleinerer Projekte unter Pandemie-Bedingungen Rechnung getragen.
Das Land fördert bereits seit 1997 die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW mit einer jährlichen Projektförderung. Aufgabe der Landesarbeitsgemeinschaft ist die Vernetzung und Stärkung der rund 375 kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen. Zugleich ist sie Forum für den landesweiten Austausch von Informationen und Erfahrungen und informiert über aktuelle gleichstellungs- und frauenrelevante Themen von landesweiter Bedeutung (Herausgabe Newsletter, Homepage, Veranstaltungen).
Seit 2020 erfolgt eine überjährige, nämlich dreijährige Förderung der Landesarbeitsgemeinschaft (aktueller Förderzeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025). Im vorgesehenen Mittelvolumen sind über die dreijährige Laufzeit geringfügige Steigerungen einkalkuliert, damit die Stelleninhaberinnen an Tariferhöhungen teilhaben können.
Zur Stärkung der Prostituiertenberatung wird ein landesweites Konzept vorbereitet. Dessen finanzielle Auswirkungen auf die Titelgruppe 62 werden im Laufe des Jahres 2021 spezifiziert.
Die Mittel in der TGr. 63 „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Männer“ werden im kommenden Haushaltsjahr um 500.000 Euro erhöht und belaufen sich dann auf 700.000 Euro.
Um auch gewaltbetroffenen Jungen und Männern Schutz und Unterstützung zu gewährleisten, setzt die Landesregierung die Erarbeitung des Landesaktionsplans (LAP) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Jungen, Männer und SBTTI fort. Der Betrieb des Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Männer, das 2020 eingerichtet wurde, und die Schutzwohnungen für Männer in Köln und Düsseldorf werden mit der Erhöhung des Mittelansatzes abgesichert. Damit hat die Landesregierung wichtige Schritte zur längst überfälligen Enttabuisierung von Gewalt gegen Jungen und Männer unternommen.
Mit dem Landesaktionsplan (LAP) „Gewalt gegen Jungen, Männern und SBTTI“ will die Landesregierung eine Bestandsaufnahme von Maßnahmen zur Prävention und zur nachhaltigen Bekämpfung von Gewalt gegen Jungen und Männer durchführen. Damit sollen Impulse gesetzt werden, den Schutz von gewaltbetroffenen Jungen und Männern zu verbessern und eine bedarfsgerechte Unterstützung von Betroffenen zu gewährleisten. Hierbei fließen auch Daten und Erkenntnisse aus der Dunkelfeldstudie ein. Die Vorlage des Landesaktionsplans ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
Bisher sind in Nordrhein-Westfalen nur wenige Beratungs- und Unterstützungsangebote für männliche Gewaltopfer vorhanden, insbesondere für kurzfristige Interventionen standen keine Angebote zur Verfügung. Daher fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Kooperation mit der Bayerischen Staatsregierung seit April 2020 modellhaft das Hilfetelefon Gewalt an Männern.
Männlichen Gewaltopfern stand bis vor kurzem auch kein Schutzraum zur Verfügung. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung fördert daher erstmals seit 2020 modellhaft Schutz-Wohnungen für von Gewalt betroffene Männer an den Standorten Köln und Düsseldorf.
Die Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Männer und Jungen organisiert außerdem einen behörden- und institutionenübergreifenden Erfahrungs- und Informationsaustausch zum Themenfeld Gewalt gegen Jungen und Männer.
Die neue Titelgruppe 64 umfasst die zum 1. Januar 2020 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen übernommene Aufgabe der Arbeit mit Tätern im Rahmen von institutionellen Kooperationsbündnissen gegen häusliche Gewalt (Täterarbeit). Gefördert werden Unterstützungs- und Beratungsangebote für gewalttätige Männer zur Verhaltensänderung und Vermeidung weiterer Gewaltausübung.
Mit Verlagerung der Zuständigkeit für den Förderbereich vom Ministerium der Justiz auf das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wurde durch den Landesgesetzgeber auch der Mittelansatz von 681.600 Euro auf 913.400 Euro erhöht.
Ziel der Förderung ist ein möglichst flächendeckendes Angebot von Maßnahmen der Täterarbeit nach den Standards und Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.. Als wichtiger Baustein im Kampf gegen häusliche Gewalt ergänzt das Projekt „Täterarbeit“ die bisherigen Anstrengungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zum Schutz von Frauen und ihren Kindern gegen Gewalt.
Künftig sollen die Projektansätze der Gewaltprävention stärker Rechnung tragen. Für die Entwicklung einer nachhaltigen Gesamtstrategie ist vorgesehen, das Förderprogramm Täterarbeit unter Einbezug der Akteurinnen und Akteure der Täterarbeit fortzuentwickeln und mit den gewaltpräventiven Ansätzen des „Landesaktionsplans NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ und dem in Erarbeitung befindlichen „Landesaktionsplan Gewalt gegen Jungen, Männer und SBTTI“ zu verzahnen.
- Das Opferschutzportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen dient der Bündelung aller Unterstützungsangebote und Informationen zum Themenfeld „Opferschutz“ und ist ein rein digitales Angebot. Das Opferschutzportal ist 2020 online gegangen. Ziel ist es, Opfern von Gewalt sowie deren Angehörigen und anderen Interessierten niedrigschwellig und konzentriert auf einer Website alle landesweit geförderten Maßnahmen zum Thema Opferschutz aufzuzeigen. Das Opferschutzportal wird stetig weiterentwickelt.
- Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag 2017 bis 2022 für Nordrhein-Westfalen wird der Landesaktionsplan „Gewalt gegen Mädchen und Frauen“ fortgeführt.
- Weitere Mittel dienen unter anderem zur Finanzierung der verbesserten Information zur Entwicklung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Nordrhein-Westfalen, von verschiedenen Maßnahmen zu den Themen „Menschenhandel“, “Zwangsprostitution“ und „Prostitution“, von Veranstaltungen, u.a. zum Internationalen Frauentag, von Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention mit der Zielgruppe Mädchen und junge Frauen sowie von Vorhaben der Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer.
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