
Soforthilfe Niedrigschwellige Sprachgelegenheiten NRW (Förderprogramm bis zum 31.12.2023)
Die Förderrichtlinie „Soforthilfe Niedrigschwellige Sprachgelegenheiten NRW“ dient dazu, in der Zeit bis zur Aufnahme eines Integrationskurses erste elementare Sprachkenntnisse zu vermitteln und geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Geförderte Maßnahmen sind niedrigschwellige Sprachgelegenheiten in Verbindung mit
- sozialräumlicher Orientierung (z. B. Stadterkundungen, Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Besuch von öffentlichen Einrichtungen),
- Sport- und Kulturangeboten,
- der Vermittlung von Grundkenntnissen des Gesundheitssystems und gesundheitsfördernden Angeboten,
- gesellschaftlichen Themen (z. B. Bildungsteilhabe, Wertevermittlung, gesellschaftliches Miteinander) oder
- der Vermittlung von Grundkenntnissen des Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktsystems.
Es soll sich bei den niedrigschwelligen Sprachgelegenheiten nicht explizit um Sprachkurse mit einem bestimmten Zielniveau oder der Erwartung eines Zeugnisses zur Befähigung anschließender Bildungsangebote handeln. Vielmehr sollen erste elementare Sprachkenntnisse in alltagsnahen Lebenssituationen vermittelt werden.
Da es sich um einen Zuschuss aus Mitteln des Sondervermögens im Rahmen des NRW-Krisenbewältigungsgesetzes (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine; GV. NRW.S. 1131) handelt, können die Mittel nur für die Zielgruppe geflüchteter Menschen aus der Ukraine verausgabt werden. Die Zuwendung wird auf Antrag für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 gewährt.
Die Antragstellung erfolgt über die Online-Anwendung integration.web.
Potentielle Fördernehmer:innen finden alle notwendigen Informationen unter: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-inte…
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