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Elektronische E-Rechnung seit dem 01.04.2020

Elektronische E-Rechnung seit dem 01.04.2020

Die Landesbehörden Nordrhein-Westfalens, so auch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, setzen ab dem 01.04.2020 die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU um. Damit ist es ab diesem Zeitpunkt möglich, E-Rechnungen von Rechnungsstellern aus Deutschland und dem EU-Ausland anzunehmen.

Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ab dem 01.04.2020 die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.

Dazu wird Ihnen ein zentrales Rechnungseingangsportal bereitgestellt, das die elektronische Annahme, Prüfung und korrekte Weiterleitung der E-Rechnungen für die Behörden der Landesverwaltung übernimmt. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung die sog. Leitweg-ID des MKJFGFIs zu kennen.

Die Leitweg-ID des MKJFGFIs lautet: 05111-07001-96

Für Rechnungssteller, die E-Rechnungen an das MKJFGFI senden möchten, sind Information zur Einführung der E-Rechnung gebündelt auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengestellt worden.