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Freiwillige Rückkehr

Freiwillige Rückkehr

Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung. Personen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht sind grundsätzlich verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt dabei auf Beratung, Unterstützung und eigenverantwortliche Entscheidungen.

Ziel ist es, Betroffenen eine geordnete, selbstbestimmte und möglichst nachhaltige Rückkehr in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zu ermöglichen.

Was bedeutet freiwillige Rückkehr?

Freiwillige Rückkehr bedeutet, dass ausreisepflichtige Personen Deutschland eigenständig und ohne Zwang verlassen. Sie erfolgt auf Grundlage einer persönlichen Entscheidung und wird durch staatliche Beratungs- und Förderangebote begleitet.

Die Rückkehrberatung ist:

  • freiwillig
  • vertraulich
  • ergebnisoffen
  • kostenfrei

Beratung, Förderung und Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr

In Nordrhein-Westfalen besteht ein landesweites Beratungsangebot. Die Rückkehrberatung erfolgt insbesondere durch:

  • die fünf Zentralen Ausländerbehörden des Landes
  • 81 kommunale Ausländerbehörden
  • beauftragte Beratungsstellen freier Träger an 54 Standorten mit 46,25 förderfähigen Personalstellen 

https://www.bra.nrw.de/foerderportal-wirtschaft/foerderportal/verbaende-vereine/foerderung-der-sozialen-beratung-von-gefluechteten-nordrhein-westfalen/ausreise-und-perspektivberatung

 

Die Beratung umfasst insbesondere:

  • Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen
  • Information zu Fördermöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten
  • Organisation der Ausreise
  • Beratung zu Perspektiven im Herkunftsland

Die Beratung kann frühzeitig in Anspruch genommen werden, unabhängig vom Stand des Asyl- oder Aufenthaltsverfahrens.

Zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr können, abhängig vom Einzelfall, finanzielle Hilfen gewährt werden. Diese können insbesondere umfassen:

  • Übernahme oder Bezuschussung der Reisekosten
  • Reisebeihilfen
  • Starthilfen für die erste Zeit im Herkunftsland
  • Unterstützung bei Reintegrationsmaßnahmen

Die Förderung erfolgt im Rahmen bestehender Programme auf EU-, Bundes- und Landesebene. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit Beginn des Jahres 2026 zwei eigene Reintegrationsprojekte:

Landesförderung Rückkehr NRW

Das Projekt „Landesförderung Rückkehr NRW“ fördert die freiwillige Rückkehr von Drittstaatsangehörigen aus NRW durch individuelle Reintegrationshilfen im Herkunftsland.

Es schließt Förderlücken bestehender Bundes- und EU-Programme (u. a. European Reintegration Programme) und unterstützt Rückkehrende einzelfallbezogen mit zweckgebundenen Sachleistungen in den Bereichen Arbeit, Selbständigkeit, Wohnen, Bildung und medizinische Versorgung.

https://www.rueckkehr-nrw.de/ 

Rückkehr nach Serbien und Nordmazedonien

Das Projekt „Rückkehr nach Serbien und Nordmazedonien“ unterstützt freiwillig Rückkehrende aus Deutschland bei ihrer nachhaltigen Reintegration vor Ort. Über die bestehenden Strukturen der Caritas in Serbien und Nordmazedonien werden Beratung, sozialarbeiterisches Case Management, Bildungsangebote (insbesondere für Roma-Kinder) sowie humanitäre Soforthilfen bereitgestellt.

https://www.reintegration.net/

Nordrhein-Westfalen stärkt kontinuierlich die Strukturen der Rückkehrberatung. Dazu gehören insbesondere:

  • Ausbau und personelle Verstärkung der Rückkehrberatung der Zentralen Ausländerbehörden
  • Förderung der Rückehrberatungsstellen der freien Träger im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Beratung von Geflüchteten“
  • Qualifizierung von Beratungsfachkräften
  • frühzeitige Information in Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes
  • enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Bundesbehörden

Ziel ist eine qualitativ hochwertige Beratung, die individuelle Perspektiven berücksichtigt und tragfähige Lösungen ermöglicht.

Die freiwillige Rückkehr bietet gegenüber einer zwangsweisen Rückführung mehrere Vorteile:

  • selbstbestimmte Ausreise
  • bessere Vorbereitung auf die Rückkehr
  • Unterstützung bei der Reintegration
  • Vermeidung zusätzlicher Kosten und Belastungen

Kontakt und weitere Informationen

Personen, die eine freiwillige Rückkehr in Betracht ziehen, können sich an ihre zuständige Ausländerbehörde oder eine Rückkehrberatungsstelle wenden. Die Beratung ist vertraulich und unverbindlich.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration