chancen.nrw

Geschützte Kontaktaufnahme mit dem Ministerium

Geschützte Kontaktaufnahme mit dem Ministerium

Die Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) ist auch über zwei unterschiedliche geschützte elektronische Kommunikationsverfahren möglich. Sie können uns mit GnuPG verschlüsselte E-Mails und Dokumente, die mit einer qualifizieren elektronischen Signatur (QES) versehen sind senden. Die Nutzungsbedingungen finden Sie hier.

Verschlüsselte E-Mails

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) können Sie mit GnuPG verschlüsselte E-Mails versenden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des MKJFGFI. Diesen erhalten Sie über folgenden Link:

https://www.sec.nrw.de/GPG/MKJFGFI.asc
Adressieren Sie die E-Mail dann an poststelle [at] mkjfgfi.sec.nrw.de (poststelle[at]mkjfgfi[dot]sec[dot]nrw[dot]de).

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an das Ministerium schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Beachten Sie, dass das Ministerium nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Das MKJFGFI eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an das MKJFGFI versandt, so ist zu beachten, dass das Ministerium nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente
-    PDF

Für Bilder
-    JPEG
-    PNG
-    TIFF

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom MKJFGFI nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem Ministerium übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.


Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente

Für den formgebundenen Schriftverkehr an das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle [at] mkffi.sec.nrw.de (poststelle[at]mkffi[dot]sec[dot]nrw[dot]de) senden.

Wenn Sie ein Dokument mit QES an das MKJFGFI schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Beachten Sie, dass das Ministerium seinerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.  

Das Ministerium eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateiformate
Werden Dateien mit QES an das Ministerium versandt, so ist zu beachten, dass das Ministerium nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente
- PDF

Für Bilder
- JPEG
- PNG
- TIFF

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom MKJFGFI nicht entgegengenommen. Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie dem Ministerium übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Weitere Informationen zu QES finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bundesnetzagentur, Qua­li­fi­zier­te elektronische Signatur