
Frühe Hilfen
Die Landeskoordinierungsstelle NRW begleitet und koordiniert im Rahmen der Bundestiftung Frühe Hilfen vielfältige Angebote und die fachliche Vernetzung.
Die ersten Lebensjahre sind von herausragender Bedeutung für die weitere Entwicklung eines Kindes. In dieser Phase leisten Frühe Hilfen einen wichtigen Beitrag.
In allen Jugendamtsbezirken in Nordrhein-Westfalen haben sich interdisziplinäre und multiprofessionelle Netzwerke Frühe Hilfen gebildet, die an den Bedarfen und Lebenslagen der Familien orientiert Angebote und Zugänge zu Unterstützungsleistungen in den Städten und Gemeinden entwickeln. Durch das Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen und Berufsgruppen in den Netzwerken werden die Angebote der Frühen Hilfen koordiniert und umgesetzt. Eltern können dann auf verschiedene freiwillige Beratungs-, Unterstützungs- und Lotsenangebote zugreifen. Dazu gehören z.B. Willkommensbesuche für Neugeborene, gesundheitsorientierte Familienbegleitung, Familienpatenprojekte, Lotsendienste in Geburtsklinken, Elternkompetenzkurse, Elterncafés, Familienbüros und vieles mehr. So werden Eltern bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Versorgungs- und Erziehungskompetenz unterstützt. Seit 2018 werden die Frühen Hilfen dauerhaft aus den Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert. Der Bund sichert somit nachhaltig vergleichbare und qualitätsgesicherte Unterstützungs- und Netzwerkstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen. Rechtliche Grundlage für den bundesweiten Ausbau der Frühen Hilfen und dessen Finanzierung ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).
Mehr Infos über die Frühen Hilfen finden Sie in diesem Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA).
In Nordrhein-Westfalen stellen die Frühen Hilfen zudem den ersten Baustein in der Kommunalen Präventionskette zur frühzeitigen Unterstützung von Familien mit Kindern dar.
Evaluation des Landescurriculums zur NRW-Fortbildung zur Familienhebamme/Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
2014 hat die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen das erste Landescurriculum zur gemeinsamen Fortbildung von Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen zu Familienhebamme/Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Das Curriculum bereitet auf den Einsatz in den Frühen Hilfen, insbesondere der Gesundheitsorientierten Familienbegleitung vor. Es schaffte erstmals für Nordrhein-Westfalen einen einheitlichen Standard in der Qualifizierung und reagierte auf die damals neuen Anforderungen von bundesweiten Kompetenzprofilen und Qualitätsstandards.
Nach sechs Jahren Praxiserfahrungen hat die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen das Landescurriculum nun vom Deutschen Krankenhausinstitut evaluieren lassen. 170 Kursabsolventinnen wurden 2021 zur Fortbildung befragt. Die Evaluation enthält zudem Angaben über die Praxiseinsätze und Rahmenbedingungen der Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen. Positiv ist zu konstatieren, dass eine große Mehrheit der Kursabsolventinnen mit dem Curriculum sehr zufrieden ist. Änderungsbedarfe werden auch formuliert. Die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Akademisierung des Hebammenberufs und der Generalistik in den Pflegeberufen werden aufgegriffen. Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen nimmt die Evaluation als Grundlage für die Weiterentwicklung des Landescurriculums.
Der Evaluationsbericht steht hier zum Download bereit.
Link zum Deutschen Krankenhausinstitut.
Erste landesweite Studie zur Verbreitung und Ausgestaltung von Lotsendiensten in Kliniken in NRW
In den letzten 15 Jahren sind erstmals in NRW und sukzessive bundesweit in Geburts- und Kinderkliniken sogenannte Lotsendienste entstanden. Dies sind Fachdienste im Rahmen der Frühen Hilfen, die in der „Regeleinrichtung Klinik“ tätig sind. Gesundheitsfachkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte besuchen Wöchnerinnen auf den Geburtsstationen oder Eltern auf pädiatrischen Stationen. Zweck des Lotsendienstes ist es, eine Ansprache zu leisten, sich nach dem Wohlergehen der Familie zu erkundigen und eventuelle Fragen zu Informationen und Unterstützungsangeboten zu klären. Wenn Eltern den Bedarf und Wunsch haben, vermitteln dann die Lotsendienste passende Ansprechpartner oder Angebote für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt. Sie helfen damit Familien, die richtigen Ansprechpartner oder Unterstützungsangebote zu finden und beschleunigen für die Familien den Weg zur Hilfe. Im Rahmen der Frühen Hilfen sind die Lotsendienste in Kliniken neben den Willkommensbesuchen ein wichtiges Angebot, um Familien zu erreichen und in Kontakt zu kommen. Sie leisten frühzeitige Unterstützung, schon oftmals während der Schwangerschaft.
Nun existiert erstmalig ein Überblick über die Verbreitung und Ausgestaltung der Lotsendienste in Nordrhein-Westfalen. Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen hat das Deutsche Krankenhausinstitut beauftragt eine Studie hierzu zu erstellen. Mittels quantitativer Befragungen von pädiatrischen und geburtshilflichen Fachabteilungen sowie Jugendamtsbezirken wurden Daten in 2021/2022 erhoben. Das DKI schätzt aufgrund der Datenlage, dass von 139 Krankenhäusern mit geburtshilflichen und/oder pädiatrischen Fachabteilungen in NRW in 53 bis 77 Krankenhäusern Lotsendienste tätig sind (DKI 2022: 34). Die Studie gibt zudem erstmals vertiefte Einblicke in die umgesetzten Modelle und Rahmenbedingungen der tätigen Lotsendienste.
Die DKI-Studie zu Lotsendiensten in NRW steht hier zum Download zur Verfügung.
Link zum Deutschen Krankenhausinstitut.
Landesgesamtkonzept Frühe Hilfen in NRW
Das Landesgesamtkonzept für die Jahre 2019 bis 2022 löst das Landesgesamtkonzept von 2014 ab. Es enthält neben fachlichen Beschreibungen einen Berichtsteil zur Umsetzung der Frühen Hilfen mit Stand für Jahr 2017 und die Zielbeschreibungen zur Verbesserung der Netzwerke und Angebote der Frühen Hilfen für die Jahre 2019 bis 2022. Erstmalig erscheint damit ein empirischer Überblick über den Ausbaustand der Frühen Hilfen in NRW, der auf Grundlage der kommunalen Verwendungsnachweise erstellt werden konnte. Das Papier dient der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW zur Planung von Aktivitäten und zur Schwerpunktsetzung für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in NRW und beschreibt an vielen Stellen anzustrebende Qualitäten. Den Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen und weiteren Fachkräften in den Frühen Hilfen bietet das Landesgesamtkonzept Frühe Hilfen eine Orientierung zum Selbstverständnis, Ausgangslage und Perspektiven der Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in NRW. Das Papier wurde mit Fachkräften in den Frühen Hilfen und dem Landesbeirat NRW in zwei Workshops erarbeitet und ist mit dem BMFSFJ abgestimmt.
Es steht hier zum Download bereit und kann im Broschürenservice des MKJFGFIs bestellt werden.
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW
Zur fachlichen und förderrechtlichen Begleitung der Frühen Hilfen in Nordrhein-Westfalen ist im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Integration und Flucht die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW eingerichtet worden.
Zur dauerhaften Sicherstellung der Frühen Hilfen hat der Bund einen Fond eingerichtet. Seit 2014 beträgt die bundesweite jährliche Fördersumme 51 Mio. Euro. NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland erhält aus dem Fond 10,3 Mio. Euro im Jahr, die an die Kommunen verteilt werden. Förderberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Wesentliche Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW sind:
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Landesweite Qualitätssicherung und -entwicklung in den Frühen Hilfe
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Fachliche Beratung und Begleitung der Kommunen
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Abwicklung des Förderverfahrens in Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen
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Mittelnachweis und Berichtswesen auf Landes- und Bundesebene
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Koordinierung der Zusammenarbeit im Bereich der Frühen Hilfen auf Landesebene und die Sicherung des landesweiten und länderübergreifenden Austausches
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Unterstützung der Evaluation des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
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Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen
Die Begleitung der Kommunen wird durch Fachberatungen bei den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe unterstützt.
Landesjugendamt Westfalen-Lippe:
Dr. Silke Karsunky
Tel.: 0251-591-3389
Mail: Silke.Karsunky [at] lwl.org
www.lwl.org
Landesjugendamt Rheinland:
Annette Berger
Tel.: 0221-809-6268,
Mail: Annette.Berger [at] lvr.de
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