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Frühe Hilfen - Frühzeitige Unterstützung für (werdende) Eltern und Kleinkinder

Frühe Hilfen

Die Landeskoordinierungsstelle NRW begleitet und koordiniert im Rahmen der Bundestiftung Frühe Hilfen vielfältige Angebote und die fachliche Vernetzung.

Die ersten Lebensjahre sind von herausragender Bedeutung für die weitere Entwicklung eines Kindes. In dieser Phase leisten Frühe Hilfen einen wichtigen Beitrag.

In allen Jugendamtsbezirken in Nordrhein-Westfalen haben sich interdisziplinäre und multiprofessionelle Netzwerke Frühe Hilfen gebildet, die an den Bedarfen und Lebenslagen der Familien orientiert Angebote und Zugänge zu Unterstützungsleistungen in den Städten und Gemeinden entwickeln. Durch das Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen und Berufsgruppen in den Netzwerken werden die Angebote der Frühen Hilfen koordiniert und umgesetzt. Eltern können dann auf verschiedene freiwillige Beratungs-, Unterstützungs- und Lotsenangebote zugreifen.  Dazu gehören z.B. Willkommensbesuche für Neugeborene, gesundheitsorientierte Familienbegleitung, Familienpatenprojekte, Lotsendienste in Geburtsklinken, Elternkompetenzkurse, Elterncafés, Familienbüros und vieles mehr. So werden Eltern bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Versorgungs- und Erziehungskompetenz unterstützt. Seit 2018 werden die Frühen Hilfen dauerhaft aus den Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert. Der Bund sichert somit nachhaltig vergleichbare und qualitätsgesicherte Unterstützungs- und Netzwerkstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen. Rechtliche Grundlage für den bundesweiten Ausbau der Frühen Hilfen und dessen Finanzierung ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

Mehr Infos über die Frühen Hilfen finden Sie in diesem Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA).

In Nordrhein-Westfalen stellen die Frühen Hilfen zudem den ersten Baustein in der Kommunalen Präventionskette zur frühzeitigen Unterstützung von Familien mit Kindern dar.

 

Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW

Zur fachlichen und förderrechtlichen Begleitung der Frühen Hilfen in Nordrhein-Westfalen ist im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Integration und Flucht die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW eingerichtet worden.

Zur dauerhaften Sicherstellung der Frühen Hilfen hat der Bund einen Fond eingerichtet. Seit 2014 beträgt die bundesweite jährliche Fördersumme 51 Mio. Euro. NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland erhält aus dem Fond 10,3 Mio. Euro im Jahr, die an die Kommunen verteilt werden. Förderberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Wesentliche Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW sind:

  • Landesweite Qualitätssicherung und -entwicklung in den Frühen Hilfe
  • Fachliche Beratung und Begleitung der Kommunen
  • Abwicklung des Förderverfahrens in Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen
  • Mittelnachweis und Berichtswesen auf Landes- und Bundesebene
  • Koordinierung der Zusammenarbeit im Bereich der Frühen Hilfen auf Landesebene und die Sicherung des landesweiten und länderübergreifenden Austausches
  • Unterstützung der Evaluation des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
  • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen

Die Begleitung der Kommunen wird durch Fachberatungen bei den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe unterstützt.

Landesjugendamt Westfalen-Lippe:

Dr. Silke Karsunky

Tel.: 0251-591-3389

Mail: Silke.Karsunky [at] lwl.org (Silke[dot]Karsunky[at]lwl[dot]org)

www.lwl.org 



Landesjugendamt Rheinland:

Annette Berger 

Tel.: 0221-809-6268,

Mail: Annette.Berger [at] lvr.de (Annette[dot]Berger[at]lvr[dot]de)

www.lvr.de

 

Landesgesamtkonzept Frühe Hilfen in NRW

Alle drei Jahre verfasst die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen ein Landesgesamtkonzept zum Ausbaustand und zur Festlegung von Zielen für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in Nordrhein-Westfalen. Die Beratungen des Landesbeirates im Jahr 2022 und der Dialogtage der Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen 2022 sind in die Ausführungen und Zielbestimmungen eingeflossen. Für uns enthält das Papier unsere Ziele und damit selbstauferlegte Arbeitsaufträge für die Jahre 2023 bis 2025. Das Landesgesamtkonzept wurde am 07.12.23 dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendliche des Landtages NRW übermittelt. 
 
Das Landesgesamtkonzept steht zum Download und als Printfassung bereit und kann im Broschürenservice des MKJFGFI bestellt werden.

Das Landesgesamtkonzept 2019 bis 2022 finden Sie hier.

 

Evaluation und Rechtsexpertise zum Angebot „Kompass“ – psychologische Beratung für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen

Familien mit frühgeborenen, chronisch und schwer kranken Kindern sehen sich oft erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die Konfrontation mit unerwarteten Diagnosen, langen Krankenhausaufenthalten und der ständigen Sorge um die Gesundheit des Kindes erfordert von den Eltern erhebliche Anpassungsleistungen. Leider stehen den Bedarfen von Eltern und Kindern in diesen Lebenssituationen oft nur wenige spezifische psychosoziale Unterstützungsleistungen gegenüber. Ein solch spezifisches Unterstützungsangebot bietet der Bunte Kreis Münsterland e.V. unter dem Namen „KOMPASS" an. In diesem Angebot erhalten Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen aufsuchende, psychologische Beratung über einen längeren Zeitraum. 

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) haben zwei Studien zu diesem Angebot in Auftrag gegeben:

Die durch das Institut Univation durchgeführte Evaluation bestätigt, dass KOMPASS eine passgenaue, niedrigschwellige und systemisch-integrative Beratung mit hoher Relevanz für Themen wie Ängste und Sorgen, Verarbeitung der Diagnose/Erlebten sowie protektive Bewältigungsfähigkeiten für betroffene Eltern bietet.

 

Weitere Studien und Arbeitshilfen zum Download 

(teilweise im Broschürenservice des MKJFGFI als Printmedium bestellbar):