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Förderung der sozialen Beratung von ausländischen Flüchtlingen

Soziale Beratung

In Nordrhein-Westfalen leben nach Auskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa 3,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer, von denen rund 108.000 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind. Das Land sieht sich in der Mitverantwortung für diese Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und eröffnet ihnen seit 1997 durch die finanzielle Unterstützung von Beratungseinrichtungen Möglichkeiten, professionelle soziale Beratung zu erhalten.

Im Rahmen der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen" fördert das Land Nordrhein-Westfalen als freiwillige Leistung ein breites Spektrum professioneller Beratungsangebote für Geflüchtete.

Personen, die sich als Geflüchtete in einem fremden Land aufhalten, befinden sich in einer sozialen Ausnahmesituation. Oft kennen sie die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Aufenthalts und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im fremden Land nicht oder nur unzureichend, so dass sie Hilfestellung benötigen, um den Alltag zu bewältigen und einzuschätzen, was für sie sinnvolle nächste Schritte sind. Hinzu kommen nicht selten gesundheitliche, insbesondere psychische Probleme.

Mit dem Förderprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten in NRW“ verfolgt das Land NRW das Ziel, Geflüchteten eine Unterstützung anzubieten und damit auch gesellschaftlichen Konflikten vorzubeugen. Im Rahmen von Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit sollen so Geflüchteten Perspektiven und Strategien zur Bewältigung sozialer und psychischer Probleme vermittelt werden.

Es stehen jährlich ca. 35 Millionen Euro bereit, mit denen Stellen in den Bereichen Verfahrensberatung, dezentrale Beschwerdestellen, psychosoziale Erstberatung, Ausreise- und Perspektivberatung in Landesliegenschaften sowie Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, psychosoziale Zentren, regionale Flüchtlingsarbeit, Ausreise- und Perspektivberatung in den Kommunen und überregionale Fachbegleitungen gefördert werden. Erstmals stehen 2023 auch ausreichend Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung, um für alle Stellen eine zweijährige Förderung zu ermöglichen. Den aktuellen Förderaufruf für die Förderphase ab 2023/24 finden Sie hier. Die Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Eine Übersicht über die Beratungsstellen des Förderprogramms finden Sie hier: Kontaktliste der Beratungsstellen im Landesprogramm "Soziale Beratung von Geflüchteten in NRW" (PDF, 874,53 KB)

Darüber hinaus beteiligt sich das Land zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Geflüchteten am Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repatriation Programme) sowie an den Projekten „URA“, „Brückenkomponente Albanien“, „IntegPlan“ (Integrierte Rückkehrplanung) und „ZIRF-Counselling“ (ZIRF - Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung).