chancen.nrw

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe

Lassen Sie Ihren ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen!

Auch mit einem ausländischen Abschluss können Sie in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Wenn Sie in einem staatlich reglementierten Beruf arbeiten wollen (z.B. „staatlich anerkannter Erzieher“ / „staatlich anerkannte Erzieherin“) müssen Sie ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen und ihren Abschluss anerkennen lassen.

Der Anerkennungs-Finder informiert über alle Schritte auf dem Weg zur Anerkennung Ihres Berufs in Deutschland (auf Deutsch und Englisch): https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession

HINWEIS
Viele Wege führen in die Kita: Wenn Sie in einer nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtung arbeiten wollen, können Sie das nicht nur mit staatlicher Anerkennung in einem reglementierten Beruf. Eine Übersicht aller Berufsgruppen, die in Kitas arbeiten können, finden Sie unter: https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/positivliste_z…

Informationen zu ausgewählten reglementierten Sozial- und Erziehungsberufe

Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/in  

Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in und Sozialarbeiter/in

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Zuständigkeiten für Anerkennungsverfahren

In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen für die Durchführung der Anerkennungsverfahren zuständig. Bei Fragen können Sie sich an die jeweils zuständige Bezirksregierung wenden.

Örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen

  • Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/in, Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in, Sozialpädagoge/in und Sozialarbeiter/in: Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz/bzw. dem Ort der zukünftigen Arbeitsstätte.
  • Staatlich anerk. Erzieher/in: Für die örtliche Zuständigkeit kommt es auf das Land an, in welchem der Berufsabschluss erworben wurde.
    • Bezirksregierung Arnsberg: Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien
    • Bezirksregierung Detmold: Albanien, Bulgarien, Ungarn, Staaten der ehemaligen UdSSR    
    • Bezirksregierung Düsseldorf: Griechenland, Österreich, Schweiz, Türkei und ehem. Jugoslawien     
    • Bezirksregierung Köln: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien
    • Bezirksregierung Münster: Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island sowie alle außereuropäischen Staaten

Anschriften Bezirksregierungen:

Bezirksregierung Telefon/ Internet

Arnsberg

Seibertzstr. 1

59821 Arnsberg

Tel.: 02931 / 82 - 0

Internet-Adresse

www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Dezernat 24 (Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit)

Dezernat 48 (Erzieher/in)

Detmold

Leopoldstr. 15

32754 Detmold

Tel.: 05231 / 71 - 0

Internet-Adresse

www.bezreg-detmold.nrw.de

Dezernat 24 (Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit)

Dezernat 48 (Erzieher/in)

Düsseldorf

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 475 - 0

Internet-Adresse

www.brd.nrw.de

Dezernat 24 (Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit)

Dezernat 48 (Erzieher/in)

Köln

Zeughausstr. 2-10

50667 Köln

Tel.: 0221 / 147 - 0

Internet-Adresse

www.bezreg-koeln.nrw.de

Dezernat 24 (Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit)

Dezernat 48 (Erzieher/in)

Münster

Domplatz 1-3

48143 Münster

Tel.: 0251 / 411 - 0

Internet-Adresse

www.bezreg-muenster.nrw.de

Dezernat 24 (Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit)

Dezernat 48 (Erzieher/in)

Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen finden Sie ebenfalls weitere Informationen zu den Anerkennungsverfahren.

Beratungsstellen und -angebote

Bei Fragen rund um berufliche Anerkennungsverfahren stehen Ihnen insbesondere folgende Beratungsangebote zur Verfügung:

  • IQ-Netzwerk: Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Es unterstützt bundesweit Menschen ausländischer Herkunft z.B. durch Beratungen und Qualifizierungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder mit Beratungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Link: https://www.netzwerk-iq.de/
  • Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesregierung: Die ZSBA berät zum Thema der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse unter Berücksichtigung der damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und begleitet durch die Anerkennungsverfahren. Link: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php
  • NRW-Förderprogramm "Perspektiven im Erwerbsleben" (PiE) (ehemals „Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)“) mit dem integralen Bestandteil „Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (FBA) und dem Portal "Weiterbildungsberatung in NRW“. Mit dem Programm unterstützt das Land NRW Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen. Link: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/perspektiven-im-erwerbs…

HINWEIS
Welche Behörde für Ihr Anerkennungsverfahren zuständig ist, können Sie auch ganz leicht über den Anerkennungs-Finder des Informationsportals „Anerkennung in Deutschland“ herausfinden: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession]