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Chancenland Nordrhein-Westfalen: Teilhabe- und Integrationsbericht 2021

Chancenland Nordrhein-Westfalen: Teilhabe- und Integrationsbericht 2021

Die Landesregierung hat den Teilhabe- und Integrationsbericht 2021 vorgelegt. Er trägt den Titel „Chancenland Nordrhein-Westfalen.“ Nordrhein-Westfalen untermauert damit seine Stellung als bundesweiter Vorreiter einer umfassenden Integrationsberichterstattung.

Der aktuelle Bericht ist der zweite, der auf Grundlage eines gesetzlichen Auftrages erstellt wurde. Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 14. Februar 2012 ist die Integrationsberichterstattung in NRW auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Das grundnovellierte, am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW verpflichtet die Landesregierung in § 19 dazu, dem Landtag alle fünf Jahre einen Teilhabe- und Integrationsbericht vorzulegen, der die Bevölkerungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Einwanderung (Einwanderungsmonitoring), den Stand der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte auf der Grundlage von Zielen und Indikatoren (Integrationsmonitoring) sowie die integrationspolitischen Maßnahmen und Leistungen des Landes in umfassender Weise dokumentiert und bewertet. Kernbestandteil des Teilhabe- und Integrationsberichts ist der Umsetzungsbericht zur Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030, die vom Kabinett am 9. Juli 2029 verabschiedet wurde.  Die annähernd 200 aufgeführten Programme und Maßnahmen aus allen Ressorts sind der bisher deutlichste Beleg dafür, dass die Aussage „Integrationspolitik ist Querschnittspolitik“ in der nordrhein-westfälischen Landespolitik gelebte Realität ist.

Neben dem alle fünf Jahre erscheinenden Teilhabe- und Integrationsbericht, stellt die Landesregierung auf dem Portal www.integrationsmonitoring.nrw.de laufend aktualisierte Daten zum Stand von Einwanderung und Integration in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.