Kompetenzzentren Frau und Beruf
Projektaufruf für die Förderphase 2023 bis 2027
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW setzt das Förderprogramm „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ mit Projekten ab dem 01.12.2023 in allen 16 Arbeitsmarktregionen fort. Anträge können bis zum 30.09.2023 gestellt werden.
Mit dem Förderprogramm „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ sollen Projekte gefördert werden, die die Arbeit der Kompetenzzentren Frau und Beruf mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit und zur Verbesserung der beruflichen Chancengleichheit beinhalten.
Die Fördergelder stehen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2027 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und interkommunale Zusammenschlüsse, Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, Träger von beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Fachhochschulen, Hochschulen, lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure und Akteurinnen sowie Vereine und Stiftungen.
Förderinhalte:
Gefördert wird die Arbeit der Kompetenzzentren einschließlich der Durchführung von Mentoring-Programmen in folgenden thematischen Bereichen:
Rekrutierung, Karriereentwicklung und -förderung, familien- und lebensphasenorientierte Unternehmensführung, Unterstützung des Unternehmerinnentums sowie Diversity-Management.
Die Kompetenzzentren sollen KMU für die genannten Themen mit dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter sensibilisieren und nachhaltig aufschließen. Die Tätigkeiten können dabei Instrumente wie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, Workshops und Veranstaltungen sowie die Begleitung von Umsetzung oder Multiplikation von Best Practice umfassen.
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der §§ 23, 44 LHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-G und ANBestP) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide.
Die Förderschwerpunkte sowie alle weiteren förderrechtlichen Aspekte sind in der Förderrichtlinie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Flucht, Gleichstellung und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen „Kompetenzzentren Frau und Beruf“ geregelt.
Interessierte Projektträger sind aufgerufen, Anträge bis zum 30.09.2023 bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen zu stellen. Hierzu wurde die Möglichkeit der Antragstellung über das Online-Tool foerderplan.web https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag#login eingerichtet. Aufgrund des bestehenden Schriftformerfordernisses ist das im Onlineverfahren generierte Antrags-PDF zusätzlich unterzeichnet bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
Dem Projektantrag ist neben der Projektbeschreibung und dem Finanzierungsplan auch die Meilensteinplanung DOCX, 25,35 KB nach einem vorgegebenen Muster beizufügen. Auf weitere notwendige Antragsunterlagen wird in der Förderrichtlinie hingewiesen.
Weitere Informationen:
Fachliche Fragen können per E-Mail an das Postfach Competentia[at]mkjfgfi.nrw.de im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Flucht, Gleichstellung und Integration gerichtet werden.
Zuwendungsrechtliche Fragen können im Vorfeld mit dem Dezernat 34 der örtlich zuständigen Bezirksregierung geklärt werden.
Ansprechpersonen:
Bezirksregierung Arnsberg: Lea Kersting; Lea.Kersting[at]bra.nrw.de
Bezirksregierung Detmold: Daniel Frerk; Daniel.Frerk[at]bezreg-detmold.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf: Katja Müller; Katja.Mueller[at]brd.nrw.de
Bezirksregierung Köln: Beate Nowak, Beate.Nowak[at]bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Münster: Lennart Hamm, Lennart.Hamm[at]bezreg-muenster.nrw.de
Laura Rottmann, Laura.Rottmann[at]bezreg-muenster.nrw.de
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