Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in modifizierter Weise verlängert. Für ukrainische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes sind, verlängert sich diese Aufenthaltserlaubnis damit automatisch bis zum 4. März 2026.