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Bleiberecht
Um dieses Ziel zu erreichen, veröffentlichte das MKJFGFI am 19. März 2021 eine aktualisierte Fassung der Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG, welche die einzelnen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25b AufenthG - unter Nutzung der ausländerrechtlichen Spielräume im Rahmen des geltenden Rechts – nunmehr nach einer Evaluierung ausführlicher erläutert und konkretisiert. Den Erlass finden sie hier.
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