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Staatsangehörigkeit
Das Staatsangehörigkeitsrecht leistet einen wesentlichen Beitrag zur rechtlichen Integration der unter uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Allein die Einbürgerung ermöglicht ehemaligen Ausländerinnen und Ausländern die uneingeschränkte Wahrnehmung staatsbür-gerlicher Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören neben dem Wahlrecht der konsulari-sche Schutz im Ausland ebenso wie das Auslieferungsverbot, zu den Pflichten die Verpflich-tung zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit z.B. als Schöffin bzw. Schöffe oder als Wahl-helferin bzw. Wahlhelfer.
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