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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit

Das Staatsangehörigkeitsrecht leistet einen wesentlichen Beitrag zur rechtlichen Integration der unter uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Allein die Einbürgerung ermöglicht Ausländerinnen und Ausländern die uneingeschränkte Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören neben dem Wahlrecht der konsularische Schutz im Ausland ebenso wie das Auslieferungsverbot, zu den Pflichten die Verpflichtung zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit z.B. als Schöffin bzw. Schöffe bei Gericht oder als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bei Wahlen und Abstimmungen.

Am 19.01.2024 hat der Deutsche Bundestag eine umfassende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht trat am 27.06.2024 in Kraft. 
Die Neuerungen sollen Einbürgerungen grundsätzlich erleichtern und sehen u.a. die Möglichkeit einer doppelten bzw. mehrfachen Staatsbürgerschaft vor. Die aktualisierten Regelungen ermöglichen es Ausländern, sich bereits nach fünf Jahren anstelle von acht Jahren in Deutschland einen deutschen Pass zu beantragen. Strengere Voraussetzungen knüpft das neue Staatsangehörigkeitsgesetz hingegen an den die Sicherung des Lebensunterhalts, die Loyalitätserklärung und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschland.