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Teilhabe- und Integrationsgesetz

Teilhabe- und Integrationsgesetz

Integration braucht ein stabiles, rechtliches und institutionelles Fundament. Dazu wurde das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“ (Teilhabe- und Integrationsgesetz - TIntG) aus dem Jahr 2012 grundnovelliert. Das neue TIntG, das seit dem 1. Januar 2022 gilt, ist in der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik ein weiterer Meilenstein.

Mit der Reform des TIntG setzt das Land auf mehr Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Innovation. Nordrhein-Westfalen war das erste Flächenland, das die Förderung von Teilhabe und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte umfassend gesetzlich geregelt hat. Nun erhält es das bundesweit modernste Integrationsrecht und setzt dabei wichtige Standards in der Integrationspolitik: die Optimierung der Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Stärkung des Diversitätsbewusstseins und der antidiskriminierenden Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Mit diesem Gesetz wird das positive integrationspolitische Leitbild für das Einwanderungsland Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt. Die integrationspolitische Infrastruktur, insbesondere in den Kommunen, wird durch eine gesetzlich vorgeschriebene, jährlich fortschreibende Mindestförderung von 130 Millionen Euro abgesichert. Flächendeckend wird das bundesweit einzigartige Kommunale Integrationsmanagement als maßgebliches rechtskreisübergreifendes Handlungsinstrument vor Ort eingeführt. Die Vernetzung aller maßgeblichen integrationspolitischen Akteure wird zur Umsetzung von Integration als Querschnittsaufgabe vorangetrieben. Der rechtliche Rahmen für ein gedeihliches, chancengerechtes, respekt- und friedvolles Zusammenleben aller Menschen in Vielfalt wird geschaffen. Damit wird auch der Einsatz gegen jede Form der Diskriminierung gestärkt.

Das neue Gesetz wurde im Landtag mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das zeigt einmal mehr die Stärke und Zukunftsfähigkeit des seit Jahren andauernden, wertvollen und parteiübergreifenden Konsenses in der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen. Mit der Aufnahme einer Evaluationsklausel wird sichergestellt, dass die neuen rechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf ihre gesellschaftlichen und integrationspolitischen Auswirkungen bis zum 31. Dezember 2025 wissenschaftlich überprüft werden.