
Verbraucherinsolvenz
Die Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen und persönlichen Neuanfang. Nachfolgend finden Sie sowohl Informationen für Ratsuchende als auch für Beratungsstellen.
Aktuelle Informationen zu den Billigkeitsleistungen für die Verbraucherinsolvenz aus dem Sondervermögen des Landes
Die Landesregierung fördert die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Sonderprogramms mit 175.000 Euro, um die mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verbunden Steigerungen bei den Energiekosten und sonstigen Kosten für die Beratungsstellen abzumildern. Im Download-Bereich finden Sie die Förderrichtlinie, FAQs sowie Ausfüllhinweise zur Antragstellung.
Informationen zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung
Die Landesregierung hat die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung überarbeitet und neue Förderrichtlinien veröffentlicht. Im Download-Bereich finden Sie den Richtlinientext, einen Förderaufruf sowie zahlreiche weitere Informationen zur neuen Förderung.
Informationen für Ratsuchende
Als besondere Form der Schuldenregulierung können überschuldete Menschen ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten und sich dadurch von ihren Schulden befreien. Die Beratungsstellen informieren umfassend über Inhalte und Aufgaben innerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Sie unterstützen und begleiten Ratsuchende bei der Erstellung und Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und stellen gegebenenfalls eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches aus. Die Beratungsstellen erarbeiten in diesem Fall gemeinsam mit den Ratsuchenden den Insolvenzantrag. Während der gesamten Verfahrensdauer stehen die Verbraucherinsolvenzberaterinnen und -berater als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung.
Die Verbraucherinsolvenzberatung berücksichtigt neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch die psychischen, familiären und sozialen Zusammenhänge. Bei psychosozialen Problemlagen, wie zum Beispiel einer Suchterkrankung oder bei familiären Problemen, wird im Rahmen der Netzwerkarbeit ein Kontakt zu den entsprechenden Beratungsdiensten hergestellt. Bei Kontopfändungen helfen Verbraucherinsolvenzberatungsstellen bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos und stellen als anerkannte Stellen die hierzu notwendige Bescheinigung aus.
Weitere Informationsquellen
Weitere Informationen rund um das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Arbeit der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erhalten Sie auf der Website Fachberatung Schuldnerberatung NRW sowie auf der Internetseite Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
In Nordrhein-Westfalen sind rund 200 Beratungsstellen für die Verbraucherinsolvenz anerkannt. Über die folgenden Links finden Sie eine Auflistung anerkannter Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in freier Trägerschaft.
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