KiBiz-Reform: Landesregierung beschließt zentrale Änderungsvorschläge für Stärkung der frühkindlichen Bildung und mehr Verlässlichkeit
Die Landesregierung hat eine von Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer vorgelegte Formulierungshilfe zur Änderung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Kinderbildungsgesetz beschlossen. Damit werden weitere Verbesserungen zur Stärkung der frühkindlichen Bildung, mehr Verlässlichkeit und Entlastung der Kitas vorgeschlagen. Die Formulierungshilfe dient als Grundlage eines Änderungsantrags der Regierungsfraktionen.
Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer: „Kitas sind wichtige Bildungsorte unserer Kinder, hier werden die Startchancen für einen erfolgreichen weiteren Bildungsweg gelegt. Deshalb haben für uns als schwarz-grüne Landesregierung gute Bedingungen in den Kitas oberste Priorität – für Kinder, für ihre Eltern und für die Beschäftigten in den Kitas.
Die Landesregierung hat auf meine Initiative Änderungsvorschläge für die KiBiz-Novelle verabschiedet. Damit unterstreichen wir die Ziele der KiBiz-Novelle: gute frühkindliche Bildung und mehr Verlässlichkeit. Mit umfangreichen Veränderungen in fünf wesentlichen Punkten wollen wir für noch mehr Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit, Stabilität und Verlässlichkeit im System sorgen. Der vertrauensvolle und gute Dialog mit Eltern, kommunalen Spitzenverbänden, Trägern der Kirchen und Freier Wohlfahrtspflege sowie den Gewerkschaften und der Kindertagespflege war dafür zielführend.
Mit den Änderungsvorschlägen zur Ausweitung der Kernzeit und zu den Standards bei den Gruppengrößen, mehr Geld für die Sprachbildung und das erfolgreiche Kita-Helfer:innen-Programm sowie für die Personaloffensive, stärken wir den Bildungsort Kita. Wir stellen über die bereits im Gesetzentwurf vorgesehenen zusätzlichen Mittel von 315 Millionen Euro für die KiBiz-Novelle weitere rund 106 Millionen Euro für die zusätzlichen Verbesserungen pro Kindergartenjahr zur Verfügung. Damit sorgen wir mit über 420 Millionen Euro mehr für starke Kitas und starke Chancen.“
Ausbau und finanzielle Hinterlegung der Kitas
In den vergangenen knapp 10 Jahren ist ein Ausbau des Systems der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen gelungen: Von 600.000 Kita-Plätzen im Kita-Jahr 2017/18 zu 680.000 Kita-Plätze im kommenden Kita-Jahr 2026/2027. Die Anzahl von pädagogischen Fachkräften ist im selben Zeitraum von 92.000 auf mehr als 123.000 Personen angestiegen. Jeden Tag erfahren unsere Kinder in den Einrichtungen der Kitas und Kindertagespflege Bildung, Erziehung und Betreuung – und erhalten damit einen wichtigen Grundstein für ihren weiteren Bildungsweg. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung wird auch durch den Landeshaushalt abgesichert: Im Haushaltsjahr 2026 stehen insgesamt 6,2 Mrd. Euro für Kitas und Kindertagespflege bereit. Das sind 1,8 Mrd. Euro mehr im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022.
Konkret sind durch die Formulierungshilfe folgende Änderungen und Maßnahmen vorgesehen:
Verlängerung der Mindestkernzeit
Die Regelung zur Gestaltung der Kern- und Randzeiten wurde überarbeitet und flexibilisiert. Die Landesregierung möchte die Mindestwochenkernzeit von 25 auf 35 Stunden erhöhen, um weiterhin Flexibilität in Zeiten des Fachkräftemangels zu ermöglichen und pädagogische Qualität zu gewährleisten. Das Kernzeitenmodell bleibt dabei ein Optionsmodell für die Träger, das ihnen erlaubt, sozialpädagogische Fachkräfte gezielt einzusetzen. Die Träger erhalten die volle Höhe der Kindpauschalen, unabhängig davon, ob das Kernzeitenmodell genutzt wird. Von den 35 Stunden Kernzeit pro Woche müssen jeweils fünf Stunden pro Tag stattfinden, d.h. die restlichen zehn Stunden können flexibel nach Bedarf von den Trägern auf die fünf Wochentage verteilt werden. Die Festlegung einer wöchentlichen Mindestkernzeit bietet den Trägern mehr Flexibilität, die Dauer der Kernzeit an den einzelnen Tagen auch unterschiedlich zu gestalten. In der Randzeit soll die Möglichkeit bestehen, dass pädagogisch qualifiziertes Personal, wie z. B. staatlich geprüfte Kinderpfleger:innen, in verantwortlicher Weise Bildung, Betreuung und Erziehung sicherstellen. Mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft (z. B. Erzieher:in) muss zu jeder Zeit in der Kita anwesend sein, je nach Anzahl der Gruppen auch mehr, was über eine Neufassung der Personalverordnung sichergestellt wird.
Stärkung der Sprachbildung
Sprache ist der Schlüssel für Bildungserfolg. Alltagsintegrierte Sprachbildung findet jeden Tag in den Kitas statt. Mit rund 50 Millionen Euro mehr für Sprachbildung profitieren alle Kinder in den Kitas in Nordrhein-Westfalen. Kitas mit vielen Kindern aus herausfordernden Lebenslagen – zum Beispiel aus Familien mit geringem Einkommen oder Kinder mit individuellem Förderbedarf – bekommen in Nordrhein-Westfalen bereits zusätzliche Unterstützung, vor allem für die Sprachbildung und -förderung.
Das Land fördert gezielt Kinder mit hohem Sprachförderbedarf, die eine plusKITA besuchen. Hierfür sind nun rund 46,5 Millionen Euro zusätzlich eingeplant. In plusKITAs können so zusätzliche Personalressourcen für die Sprachbildungsarbeit eingesetzt werden. Zudem wird die Förderung der Fachberatungsstruktur von plusKITAs verstärkt. Hierdurch wird explizit die Sprachbildungsarbeit der plusKITAs beratend begleitet und gefördert.
Außerdem soll eine App die Beschäftigten bei der Sprachentwicklungserhebung unterstützen und Online-Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Dazu stellt das Land insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit einer halben Million Euro für einen Sprachbildungskoffer schafft das Land außerdem eine praxisnahe Anwendung in allen Kitas und Kindertagespflege. Eine weitere halbe Million Euro soll für eine Werbekampagne für akademisches Personal in den plusKITAs bereitgestellt werden.
Kita-Helfer:innen für alle Einrichtungen
Schon heute haben die meisten Einrichtungen eine geförderte Kita-Helferin oder einen Kita-Helfer eingestellt. Das Land stellt weitere 37,2 Millionen Euro zur Verfügung, um pädagogische Fachkräfte in allen Kitas in Nordrhein-Westfalen zu entlasten – auch für Einrichtungen, die das Förderprogramm bislang nicht nutzen. Die Förderung gibt zahlreichen Kindertageseinrichtungen die Perspektive, weiterhin auf diese mittlerweile bewährten Kräfte zu setzen, aber auch weiteren Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, Kita-Helferinnen und -Helfer einzusetzen. Alle Kitas können bei Bedarf Kita-Helfer oder Kita-Helferinnen einstellen und eine gesicherte Finanzierung vom Land bekommen. Das sind rund 800 Kitas mehr, die jetzt Kita-Helferinnen und -Helfern beschäftigen können. Die Höhe der Förderung bleibt gleich und beträgt pauschal 16.200 Euro jährlich – ohne zusätzliche bürokratische Förderanträge. Die Einrichtungen bekommen den pauschalen Förderbetrag bei Bedarf ausgezahlt.
Standards bei Gruppengrößen und Stabilität in Akutsituationen
Die Regelung zur Überbelegung soll angepasst werden, ohne dass Flexibilisierungspotential für die Einrichtungen verloren geht. Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Gruppengrößen ist für die Kinder und Einrichtungen essenziell. Die Möglichkeit zur Überbelegung bleibt daher auf grundsätzlich zwei weitere Kinder pro Gruppe begrenzt; die zur Betreuung erforderlichen Personalkraftstunden sollen vorgehalten werden.
Bei den Gruppen, in denen Kinder zwischen zwei und sechs Jahren betreut werden (Gruppenformen I und III), ist in Ausnahmefällen eine zeitlich befristete Überbelegung um weitere zwei Kinder möglich – dies aber nur für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen. Dies hilft akute Engpässe in einer Einrichtung bei z. B. Grippewellen abzufedern. So schafft die Landesregierung mehr Verlässlichkeit für Eltern und Kinder und zudem mehr Entlastung und Klarheit für die Fachkräfte vor Ort.
Investitionen in die Fachkräfte von morgen
Die Landesregierung stärkt die Kita-Fachkräfte der Zukunft und stellt dafür insgesamt ca. 68 Millionen Euro für Ausbildungs- und Personaloffensive bereit. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, der auch das System der frühkindlichen Bildung betrifft, setzt das Land einen Fokus auf die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. Hier stellt das Land neben den bereits zuvor eingeplanten 50 Millionen Euro nochmals zusätzliche 18,3 Millionen Euro zur Verfügung (nahezu Verdoppelung des ursprünglich vorgesehenen Betrags). Jeder Ausbildungsbetrieb erhält pauschal eine Finanzierung für die Praxisanleitung, damit die Auszubildenden vor Ort noch besser angeleitet und begleitet werden können. Damit werden zeitliche Ressourcen für regelmäßige Anleitungsgespräche, Reflexionszeiten aber auch individuelle Förderplanung der Auszubildenden geschaffen, um die langfristige Bindung der Auszubildenden im System der Kindertagesbetreuung zu erhöhen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes wird derzeit im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend beraten.