Nordrhein-Westfalen-Plan – 840 Millionen Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung
Das Land Nordrhein-Westfalen investiert rund 840 Millionen Euro aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan in den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Damit gibt das Land die Mittel, die es als Kompensation für Steuerausfälle aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm des Bundes in den Jahren 2026 bis 2029 zur Verfügung gestellt bekommt, vollständig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer: „Für die Landesregierung hat es Priorität, gute Bedingungen in den Kitas zu schaffen, denn hier geht es um die Startchancen jedes einzelnen Kindes in Nordrhein-Westfalen für einen erfolgreichen Bildungsweg. Kitas leisten auch einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich bin daher froh über die zusätzlichen Investitionen in Kitaplätze und dass die notwendige Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund nun unterzeichnet werden konnte. Dass wir diese Mittel komplett für den Aufbau der Kindertagesbetreuung aufwenden, zeigt, dass Kinder und Jugendliche für uns höchste Priorität haben. Dieses Geld ergänzt die landeseigenen Anstrengungen in Zeiten, in denen die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen. Zugleich eröffnen die Investitionsmittel Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen in der Kindertagesbetreuung, etwa im Bereich der Digitalisierung. Mit dem Geld können wir digitale Endgeräte für den Einsatz von Sprachbildungs-Apps beschaffen. Damit werden wir die frühkindliche Sprachförderung zusätzlich unterstützen.“
Das Landeskabinett hatte mit Beschluss des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur am 21. Oktober 2025 festgelegt, dass die rund 840 Millionen Euro aus der Kompensation für Steuerausfälle aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm des Bundes vollständig für Investitionen in die Kindertagesbetreuung bereitgestellt werden sollen. Die Landesregierung hat nun die notwendige Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterschrieben.
Daneben investiert die Landesregierung im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur weitere 700 Millionen Euro bis Ende 2036 in die frühkindliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur aus dem Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036.
Hiermit löst die Landesregierung auch ein Versprechen rund um die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ein. Die Bundesmittel führt das Land künftig mit der landeseigenen Investitionsförderung der Kindertagesbetreuung zusammen. Die Landesinvestitionsmittel in Höhe von jährlich 115 Millionen Euro werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – dabei verlässlich fortgeführt und in den nächsten vier Jahren um die Kompensationsmittel in Höhe von 210 Millionen Euro jährlich ergänzt. Insgesamt steht damit so viel Geld für Investitionen zur Verfügung wie nie zuvor. Der Bund hatte sich im Jahr 2022 aus der Investitionsförderung zurückgezogen, sodass die Finanzierung seither ausschließlich beim Land lag.
Im Haushaltsjahr 2025 hat die Landesregierung bereits mehr als 200 Millionen Euro in den Ausbau, Erhalt und Neubau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung in den Kommunen investiert. Um den Kommunen für die notwendigen Investitionen in die Kindertagesbetreuung gute Rahmenbedingungen zu ermöglichen, hat das Land die Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung im Herbst 2025 um zwei weitere Jahre vorab verlängert. Hiermit erhalten die Kommunen die notwendige Planungssicherheit bis Ende 2028. Die Landesregierung arbeitet nun mit Hochdruck daran, dass die zusätzlichen Investitionsmittel im weiteren Jahresverlauf bereitgestellt werden können.
In den vergangenen zehn Jahren ist ein immenser Ausbau des Systems der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen gelungen: Von rund 590.000 Kita-Plätzen im Kita-Jahr 2016/2017 zu rund 680.000 Kita-Plätzen im kommenden Kita-Jahr 2026/2027. Dazu kommen die rund 60.000 Plätze in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2026/2027. Insgesamt steht im Haushaltsjahr 2026 eine Rekordsumme von über 6,2 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung zur Verfügung.
Hintergrund Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur
Der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur ist das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren stellen Bund und Land insgesamt rund 31,2 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Ergänzend garantiert die Landesregierung den Kommunen für insgesamt zwölf Jahre die Höhe der Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen sinken, werden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt. Zusätzlich entlastet das Land die Kommunen durch eine anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.
Aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan entfallen rund 21,3 Milliarden Euro auf die Kommunen, während knapp zehn Milliarden Euro in die Infrastruktur des Landes investiert werden. Schwerpunkte des Programms sind insbesondere der Ausbau und die Modernisierung von Kitas und Schulen sowie der Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus sind Investitionen in Gesundheitsversorgung, energetische Sanierung und Klimaschutz, Sport, Digitalisierung sowie in Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft vorgesehen. Grundlage der Finanzierung sind neben Landesmitteln dem Land zustehende Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, aus dem Nordrhein-Westfalen rund 21,1 Milliarden Euro erhält, sowie Kompensationsmittel für Steuerausfälle aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm des Bundes
Insgesamt soll der Nordrhein-Westfalen-Plan dazu beitragen, bestehende Investitionsrückstände abzubauen, wichtige Infrastruktur zu modernisieren und neue Projekte schneller umzusetzen. Städte, Gemeinden und weitere Träger erhalten damit verlässliche Rahmenbedingungen, um zentrale Vorhaben vor Ort anzustoßen und Infrastruktur langfristig zu stärken.