
Nordrhein-Westfalen setzt erfolgreiche Förderung der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege fort
Gute frühkindliche Bildung legt den Grundstein für gelingende Bildungsbiographien und Zukunftsperspektiven für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen. Gut ausgebildetes Personal ist dafür ganz zentral. Das Familienministerium verstärkt deshalb seine Bemühungen zur Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung und ermöglicht ab dem Schuljahr 2025/26 erneut die Förderung weiterer rund 900 praxisintegrierter Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger (piA-K).
Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm im Zeitraum von 2025 bis 2026 den Trägern von Kindertageseinrichtungen für die Bereitstellung von bis zu 900 Ausbildungsplätzen insgesamt rund elf Millionen Euro zur Verfügung. Die praxisintegrierte Ausbildung wird ab dem ersten Tag vergütet. Förderanträge können ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab Freitag, 13. Juni, bis Donnerstag, 31. Juli 2025, über die Plattform Förderung.NRW gestellt werden.
Familienministerin Josefine Paul: „Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger stellen eine wichtige und unverzichtbare Säule der pädagogischen Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen dar. Ich freue mich, dass wir die Kita-Träger erneut dabei unterstützen können, in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Neben der Förderung der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher, unterstützen wir die piA für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger als Teil unserer Fachkräfteoffensive. Für die Landesregierung hat die frühkindliche Bildung Priorität. Deswegen nehmen wir trotz herausfordernder Haushaltslage für die Weiterförderung der praxisintegrierten Ausbildung noch einmal elf Millionen Euro in die Hand.”
Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden in nordrhein-westfälischen Kitas als sogenannte Ergänzungskräfte eingesetzt. Seit dem Schuljahr 2021/2022 kann die zweijährige Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger auch in Form einer praxisintegrierten Ausbildung (piA) absolviert werden. Dabei wird deutlich mehr Ausbildungszeit in der Praxis in einer Kindertageseinrichtung verbracht. Zudem erhalten die Schülerinnen und Schüler von Beginn an eine Vergütung.
Die Förderung adressiert insbesondere Ausbildungsplätze für junge Menschen, die eine Erstausbildung absolvieren. Träger, die beispielsweise Kita-Helferinnen und -Helfer zu Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern qualifizieren wollen, sollten vor Antragstellung die Möglichkeiten einer gegebenenfalls besser geeigneten Beschäftigtenqualifizierung bei der zuständigen Agentur für Arbeit prüfen.
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