panthermedia.net / Horst Hellwig Inhaltsseite Kinder- und Jugendschutz Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt einerseits das Ziel, drohende Gefahren von jungen Menschen abzuwenden. Andererseits müssen Jugendliche die nötige Selbsteinschätzung und Kompetenz erwerben, mit Gefahren angemessen umzugehen.