Vereint in Vielfalt: Integrationsministerkonferenz in Essen fordert verlässliche Sprachförderung für Eingewanderte
Wie zentral gute Integrationsangebote sind, zeigt sich an vielen Stellen im Alltag – etwa bei der Kita-Anmeldung, bei Amtsgängen oder der Jobsuche: Im Rahmen der 21. Integrationsministerkonferenz (IntMK) in Essen setzen sich die Länder daher für eine flächendeckende, resiliente und ausreichend finanzierte Integrationsinfrastruktur ein. Einwanderung und Integration stehen dabei als Chance und Bereicherung für die demokratische und vielfältige Gesellschaft im Vordergrund.
Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer haben sich in den vergangenen zwei Tagen intensiv über die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich Einwanderung und Integration ausgetauscht. Austragungsort der Hauptkonferenz am Mittwoch, 22. April und Donnerstag, 23. April 2026, war dabei die Ruhrstadt Essen – ein Ort, der eine besondere historische Bedeutung für die Einwanderungsgeschichte Nordrhein-Westfalens und der Bundesrepublik hat. Mit dem Leitantrag unter dem Titel „Vereint in Vielfalt” machen die Länder deutlich, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und Einwanderung in Deutschland eine lange Geschichte hat.
Verena Schäffer, Integrationsministerin in Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen haben wir viel Erfahrung mit den Themen Integration und Migration. Denn unser Bundesland ist traditionell ein Einwanderungsland. Deswegen freut es mich umso mehr, dass ich in diesem Jahr Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz sein durfte. Die vergangenen zwei Tage haben gezeigt: Vielfalt wird in ganz Deutschland längst im Alltag gelebt und das macht die Gestaltung von Vielfalt zur zentralen Zukunftsaufgabe, die in allen Bundesländern angepackt wird. In Nordrhein-Westfalen machen wir uns dafür stark, dass Integration auf allen Ebenen gefördert wird. Zentrale Themen sind dabei die Integration von Geflüchteten und Eingewanderten auf dem Arbeitsmarkt, die Anerkennung von Mehrsprachigkeit als Ressource in der Bildungspolitik sowie die Sprachförderung und eine flächendeckende Integrationsinfrastruktur, die auch vom Bund dauerhaft und verlässlich finanziell mitgetragen wird.”
Janosch Littig, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Integrationsministerium: „Rheinland-Pfalz freut sich, ab dem 1. Juli 2026 den Vorsitz der 22. Integrationsministerkonferenz zu übernehmen. Die inhaltliche Ausgestaltung wird in der Verantwortung der künftigen Landesregierung liegen. Klar ist bereits heute, dass Migration und Integration zentrale Zukunftsaufgaben bleiben. Wer Integration will, muss sie ermöglichen, durch Sprache, Arbeit und echte Teilhabe.“
Melanie Schlotzhauer, Sozialsenatorin in Hamburg: „Deutschland bleibt ein Einwanderungsland – gerade auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die demografische Entwicklung. Zuwanderung und Integration sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Wir wollen, dass Menschen, die zu uns kommen, ihre Fähigkeiten einbringen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Damit das gelingt, brauchen sie früh Zugang zu Sprachförderung, Bildung und Arbeit. Bund, Länder und Kommunen müssen dafür eng zusammenarbeiten und verlässliche Voraussetzungen schaffen. Wenn sich der Bund aus der Finanzierung zentraler Integrationsangebote zurückzieht, erschwert das Integration und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt – das zeigt sich besonders bei den Integrationskursen, der Migrationsberatung für Erwachsene und dem Jugendmigrationsdienst. Integration gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen und verlässlich handeln. Das hat die Integrationsministerkonferenz noch einmal deutlich gemacht.“
Aminata Touré, Integrationsministerin in Schleswig-Holstein: „Der Bund muss seine Integrationspolitik dringend neu ausrichten – die Beschlüsse der Länder lassen daran keinen Zweifel. Schleswig-Holstein fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bereits von Anfang an direkt nach der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dieses Beispiel sollte bundesweit Schule machen. Wir fordern daher den Bund auf, eine flächendeckende Umsetzung zu initiieren und die Finanzierung zu übernehmen. Erfolgreiche Arbeitsmarktintegration braucht zudem verlässliche Rahmenbedingungen. Statt rigoros zu kürzen, muss der Bund endlich ausreichend Sprachkurse bereitstellen, Beratungsstrukturen nachhaltig finanzieren und ein Bleiberecht schaffen, das der Lebensrealität von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung gerecht wird.“
Mit der IntMK 2026 in Nordrhein-Westfalen legen die Länder den Fokus auf die Steuerung von Integrationsprozessen, bei denen die Bedürfnisse von Eingewanderten wie auch der Kommunen berücksichtigt werden. Die Bundesländer haben im Rahmen der diesjährigen IntMK über eine Vielzahl an Beschlussvorlagen zu den Themen Integration, Teilhabe und gesellschaftlicher Zusammenhalt, zur Sprachförderung, zu den Bereichen Migration und Aufenthalt sowie zur Integration von Eingewanderten in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt abgestimmt.
Integration ist eine Daueraufgabe, die alle Ebenen des Staates betrifft. Die Bundesregierung muss die Länder und Kommunen bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe unterstützen. Bei der Integration von geflüchteten und eingewanderten Menschen entstehen für die Länder und Kommunen an unterschiedlicher Stelle Kosten, zum Beispiel bei der Versorgung und Unterbringung, bei der Sprachförderung oder bei Qualifizierungsmaßnahmen. Eine funktionierende Integrationsinfrastruktur kann weiterhin nur mit der Unterstützung des Bundes sichergestellt werden. Die IntMK bittet die Bundesregierung daher, eine Integrationspauschale für die Länder neu aufzulegen und zu verstetigen.
Ein besonderes Augenmerk lag bei der 21. IntMK auf der Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung. Beispielsweise stärkt ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt die Integration und unterstützt Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Kompetenzen und Potenziale von Eingewanderten müssen stärker genutzt und gefördert werden, um Menschen eine Perspektive in Deutschland zu eröffnen. Allem übergeordnet ist jedoch die Förderung von Sprache – als Schlüssel zu Integration und Teilhabe.
Mit einer Mehrheit der Länder fordert die IntMK vom Bund deshalb unter anderem, das Gesamtprogramm Sprache verlässlich abzusichern und bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu gehört insbesondere auch die Rücknahme des Zulassungsstopps und der Zugangseinschränkungen bei Integrationskursen.
Für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, müssen strukturelle Hürden abgebaut werden, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Der Bund und die Länder sind gemeinsam dafür verantwortlich, Zugänge zu Bildung und Betreuung früh zu ermöglichen. Mehrsprachigkeit und Diversität sollten konsequent mitgedacht werden, wofür eine auskömmliche Finanzierung notwendig ist.
Auch für eingewanderte und geflüchtete Frauen muss eine niedrigschwellige Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen möglich sein, um ihre soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu verbessern. Der Bund ist deshalb ebenso gefordert, Maßnahmen verstärkt zu fördern, die die Sprachförderung von Frauen als Grundlage der Erwerbstätigkeit in den Blick nehmen.
Mehr Informationen zu den Beschlüssen der 21. IntMK gibt es hier: https://www.integrationsministerkonferenz.de/start.html
Zum 1. Juli 2026 übernimmt Rheinland-Pfalz den Vorsitz und die Geschäftsführung der 22. der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK).