Für mehr Stabilität und Verlässlichkeit in der frühkindlichen Bildung: Landesregierung legt Gesetzesentwurf für KiBiz-Reform vor
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes vorgelegt. Zuvor hat die Landesregierung bereits gemeinsam mit Kommunalverbänden, freien und kirchlichen Trägern ein Eckpunktepapier vereinbart, welches den gemeinsamen Weg hin zu einer Reform für mehr Verlässlichkeit und Stabilität in der Kindertagesbetreuung bekräftigt.
Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul: „Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes gehen wir einen wichtigen Schritt für eine stabile und verlässliche frühkindliche Bildung. Ich danke den Trägern und Kommunen für die konstruktive Zusammenarbeit. Auf der Grundlage des gemeinsamen Eckpunktepapiers haben wir nun den konkreten Gesetzentwurf entwickelt. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit für die Kinder in unserem Land zu verbessern: durch zusätzliche Finanzmittel, weniger Bürokratie und noch mehr gut ausgebildetem Personal.“
Mehr Mittel für das System der frühkindlichen Bildung
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine mit mindestens 50 Millionen Euro jährlich unterlegte Personaloffensive und eine dauerhafte Finanzstabilisierung des Systems der frühkindlichen Bildung vor. Dafür erhöht das Land die Grundfinanzierung der Träger ab 1. August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro, bis die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen grundständig auf neue Füße gestellt wird. Für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr werden gemäß der Vereinbarung im Eckpunktepapier unabhängig davon zusätzlich 200 Millionen Euro pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Darüber hinaus stellt das Land zusätzlich insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung.
Mit dem Reformvorhaben wird zudem ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Bürokratie im bestehenden Kita-Finanzierungssystem geleistet, indem das Prüfverfahren zur Verwendung der Landesmittel modernisiert und deutlich vereinfacht wird.
Start einer Ausbildungsoffensive
Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes plant die Landesregierung weitere Maßnahmen im Rahmen einer zielgerichteten Ausbildungsoffensive. So sieht der Gesetzentwurf vor, die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger in das KiBiz zu integrieren. Bislang hat das Land die Ausbildung im Rahmen einer Förderrichtlinie anteilig unterstützt. Mit der Integration ins KiBiz erhöht das Land zudem den bisherigen Zuschuss für die Ausbildung. Ferner ist geplant, dass das Land die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher weiterhin fördert und den Landesanteil hierfür ebenfalls erhöht. Auch für weitere Qualifizierungsformate von Kindertagespflegepersonen wird rund eine Million Euro bereitgestellt.
Passgenauer Mitteleinsatz für besondere Förderbedarfe
Ziel der Reform ist es zudem, Fördermaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung zu vereinfachen und zu verbessern. So sieht der Gesetzentwurf eine Fokussierung auf die Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen vor, wodurch die Teilhabe und Chancengerechtigkeit gerade für Kinder aus Familien mit multiplen Herausforderungen erhöht wird. Konkret soll die Finanzierung der bisher über eine Förderrichtlinie geförderten Sprach-Kitas in das Kinderbildungsgesetz überführt und gemeinsam mit den plusKITAs vereinheitlicht werden. Dadurch sollen gerade für Kinder mit besonderen Herausforderungen die Voraussetzungen für eine frühkindliche Sprachbildung „aus einer Hand“ geschaffen werden.
Chancen-Kitas und Integration des Kita-Helfer-Programms ins KiBiz
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von Chancen-Kitas vor. Hierbei handelt es sich zukünftig um Kindertageseinrichtungen, die als plusKITA gefördert werden und zugleich als Familienzentrum zertifiziert sind. Dies ebnet den Weg für mehr Chancengerechtigkeit sowie zur Stärkung und Verbesserung der Kitas mit einem sehr hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf.
Mit der Integration des erfolgreichen Förderprogramms der Kita-Helferinnen und -Helfer in das KiBiz werden die finanziellen Mittel aus dem bisherigen Förderprogramm Teil der Kindpauschalen. So erhalten Einrichtungen durch die Umstellung von einer einrichtungsbezogenen auf eine kindbezogene Förderung mehr finanzielle Flexibilität und die Bürokratie wird deutlich reduziert.
Mehr Verlässlichkeit durch Flexibilität
Personal, Betreuungszeiten und Gruppen sollen künftig noch passgenauer organisiert werden können, um mehr Verlässlichkeit im System der frühkindlichen Bildung zu garantieren. Die Träger erhalten daher künftig die Möglichkeit, eigenverantwortlich innerhalb der Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung Kern- und Randzeiten zu definieren. Durch die Einführung einer Kernzeit und vor oder nach dieser liegenden Randzeiten soll es zukünftig möglich sein, das pädagogische Personal in der Kindertageseinrichtung – orientiert an den örtlichen und situativen Gegebenheiten – flexibler einzusetzen. Das wird dazu beitragen, mehr Verlässlichkeit und gute pädagogische Qualität auch in Zeiten des Fachkräftemangels zu gewährleisten. So soll während der Kernzeit die bewährte Zusammensetzung des pädagogischen Personals in den unterschiedlichen Gruppenformen bestehen bleiben. Die ausdifferenzierten Personalanforderungen für die Randzeiten sollen in der Personalverordnung geregelt werden. Die Kindpauschalen bleiben wie bewährt so bemessen, dass zu jeder Zeit die Finanzierung des etablierten, hohen Personalstandards gesichert ist. Daneben sollen die buchbaren Betreuungszeiten künftig ausdifferenziert und so eine Buchung in 5-Stunden-Schritten ermöglicht werden.
Der Gesetzentwurf wurde kürzlich durch das Landeskabinett verabschiedet. Es schließt sich die Verbändeanhörung an, die in den nächsten Wochen abgeschlossen sein soll.