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Rehabilitierung § 175 StGB – Beratung und Aufarbeitung

Rehabilitierung § 175 StGB – Beratung und Aufarbeitung

Mehr als 50.000 Homosexuelle wurden zwischen 1945 bis 1989 (DDR) und 1994 (Bundesrepublik Deutschland) denunziert, verfolgt und bestraft. Erst dann wurden die §§ 175 StGB und 151 StGB DDR ersatzlos gestrichen. Eine Hotline der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) bietet eine individuelle Beratung zu möglichen Entschädigungsansprüchen an.

Rehabilitierung nach den §§ 175 StGB und 151 StGB-DDR
 
Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) ist ein bundesweit tätiger Fachverband für die Interessen und Selbsthilfe von älteren Schwulen.
 
BISS e.V. bietet eine umfassende Beratung und Begleitung zur Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen an, die nach den §§ 175 und § 175a, Ziffer 3 und 4 StGB und 151 StGB-DDR verurteilt wurden.

Dazu gehört die Aufhebung der Urteile, die Bescheinigung über die Rehabilitierung und die Abgabe einer ggf. notwendigen eidesstattlichen Versicherung. Die Inanspruchnahme und Beantragung von Entschädigungsansprüchen sowie die Glaubhaftmachung von schwerwiegenden beruflichen und/oder gesundheitlichen Nachteilen und die Beantragung der hierfür vorgesehenen Entschädigung und letztendlich die Tilgung im Bundeszentralregister.

Da § 151 StGB-DDR auch Frauen bestrafte, können diese ebenfalls eine Entschädigung beantragen. Entschädigungsansprüche können in einem sehr niedrigschwelligen Verfahren beim Bundesamt für Justiz geltend gemacht werden.
 
Alle, die zwischen 1945 und 1994 nach den §§ 175 und §175a, Ziffer 3 und 4 StGB und 151 StGB-DDR verurteilt wurden, können sich wochentags zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr individuell beraten lassen. Das Beratungsangebot wird durch eine Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ermöglicht.
 
Die Hotline / das Beratungstelefon ist unter der Nummer: 0800 – 175 2017 kostenfrei erreichbar.

 
Wanderausstellung „Im Namen des Volkes!?- § 175 StGB im Wandel der Zeit“
 
Die Wanderausstellung „Im Namen des Volkes!? – § 175 StGB im Wandel der Zeit“ wurde durch das Centrum Schwule Geschichte e.V. Köln (CSG) realisiert und durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gefördert. Die Ausstellung „Im Namen des Volkes!? – § 175 StGB im Wandel der Zeit“ skizziert die staatliche Verfolgung von der Spätantike über das Mittelalter, die Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus bis in die Zeit der Bundesrepublik. Es ist ein Streifzug durch die Geschichte, der nachdenklich stimmt.

Über das Centrum Schwule Geschichte in Köln kann die Ausstellung kostenlos gebucht werden und der umfängliche Katalog zur Ausstellung bezogen werden.

Webseite queer-in-nrw-history.de

Einen guten Einblick in das Engagement der Landesregierung zur historischen und ideellen Aufarbeitung der staatlichen Verfolgung und Repression von LSBTIQ* Personen gibt es auf der Seite queer-in-nrw-history.de.
U.a. gibt es eine Dokumentation der Fachtagung „Geschlossene Akten – Offene Wunden“, einen Einblick  in die Wanderausstellung „Im Namen des Volkes!?  § 175 StGB im Wandel der Zeit“ und den   und den Zeitzeug:innenfilm „Zwischen Lebensglück und Repression – Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans* in Nordrhein-Westfalen.