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Landesregierung baut die Beratung zur freiwilligen Rückkehr weiter aus

Josefine Paul Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Landesregierung baut die Beratung zur freiwilligen Rückkehr weiter aus

Die Landesregierung stärkt den Bereich der Freiwilligen Rückkehr für Geflüchtete, also für jene, die nach erfolglosem Asylantrag oder aus anderen Gründen ausreisen müssen. Konkret refinanziert die Landesregierung insgesamt weitere 24,5 Stellen. Eine Analyse hat gezeigt, dass gerade in den Landeseinrichtungen eine hohe Nachfrage nach entsprechenden Beratungsangeboten besteht. Das Land will dem hohen Beratungsinteresse mit einem personell gut aufgestellten Angebot begegnen und zugleich durch die erhöhte Beratungskapazität die Ausländerbehörden spürbar entlasten.

17.09.2025

Flucht- und Integrationsministerin Josefine Paul: „Menschen, die zu uns kommen, aber hier keine Bleibeperspektive haben, sollten darin unterstützt werden, einen für sie passenden Weg zur Rückkehr in ihr Herkunftsland zu finden. In der Rückkehrberatung gehen Expertinnen und Experten individuell auf die Lebensumstände der Betroffenen ein und können so besser einschätzen, ob und in welchem Umfang eine freiwillige Rückkehr sinnvoll ist. Die freiwillige Rückkehr ist dabei stets das weniger belastende und wirkungsvollere Instrument im Vergleich zur Rückführung. Zugleich sind Rückführungen für die öffentliche Hand kostenintensiver als es die freiwillige Rückkehr ist. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir diesen Bereich der ZABen mit zusätzlichen refinanzierten Stellen stärken können.“

Die freiwillige Rückkehr ist einerseits für die Betroffenen weniger belastend und entlastet andererseits die Ausländerbehörden von aufwendigen und oftmals kostenintensiveren Rückführungsmaßnahmen. Dafür hat das Land Nordrhein-Westfalen frühzeitige Beratungen vor allem derjenigen Personen etabliert, die eine unklare Bleibeperspektive haben, und in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes entsprechende Rückkehrberatungsstellen eingerichtet. So können sich Betroffene direkt vor Ort frühzeitig informieren. 

Für den Stellenaufwuchs sowie für entsprechende Sachkosten stellt das Land knapp 2,8 Millionen Euro (genau: 2.778.000 Euro) zur Verfügung – die Mittel sind im Haushalt bereits refinanziert. Konkret teilen sich die möglichen Stellen wie folgt auf: Zehn Vollzeitäquivalente im Regierungsbezirk Düsseldorf, sieben im Regierungsbezirk Arnsberg, zwei im Regierungsbezirk Münster und 5,5 im Regierungsbezirk Köln. 

Die künftigen Kolleginnen und Kollegen in den Zentralen Ausländerbehörden haben die Aufgabe, Betroffene individuell, umfassend und qualifiziert zu allen Fragen zu beraten, die im Zusammenhang mit der Rückkehr und Reintegration in das jeweilige Heimatland bestehen. So weisen sie im Optimalfall möglichst früh in der Beratung auf bestehende Beratungs- und Fördermöglichkeiten hin, wie z.B. auf das Förderprogramm REAG/GARP 2.0 oder Reintegrationsprogramm wie URA Kosovo oder die sog. Brückenkomponente Albanien. Die Beratung erfolgt dabei ergebnisoffen, vertraulich und verlässlich unter Berücksichtigung des aufenthaltsrechtlichen Status des oder der Betroffenen. Die Rückkehrberatung des Landes Nordrhein-Westfalens verfolgt das Ziel, die Rückkehr besser zu gestalten und den Menschen zu helfen, sich in ihrer alten Heimat besser zu reintegrieren.

Die Hauptausreisestaaten der Freiwilligen Rückkehr sind Syrien, Türkei, Aserbaidschan, Irak und die Russische Föderation. Im Jahr 2024 sind 2.048 Personen in Nordrhein-Westfalen über das Programm REAG/GARP ausgereist. Im Jahr 2025 (Stichtag 31.07.) beträgt die vorläufige Anzahl 1.674 Personen.