Landesregierung schlägt Petra Ladenburger als Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte vor
Die Landesregierung schlägt Petra Ladenburger als Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte für die Dauer von fünf Jahren vor. Die neue Position geht auf das weiterentwickelte Landeskinderschutzgesetz zurück.
Petra Ladenburger ist Fachanwältin für Familienrecht und vertritt seit vielen Jahren Betroffene von sexualisierter Gewalt vor und in Gerichtsverfahren. Sie lehrt als Dozentin an der Technischen Hochschule Köln zu den Themen Gewaltschutz sowie Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht. Zudem führt sie Fortbildungen für Fachkräfte zum Thema Kinderschutz durch und fungiert für verschiedene Institutionen als Beratungs- und Anlaufstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Daneben ist Petra Ladenburger als Anhörungsbeauftragte für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs tätig. Sie unterstützt sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und die Etablierung von Schutzstandards.
Familienministerin Josefine Paul: „Gewalt gegen Kinder hat viele Formen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vor allem achtsame Erwachsene braucht, die hinsehen. Mit der Änderung des Landeskinderschutzgesetzes und der Schaffung des Amtes eines bzw. einer Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte, hat Nordrhein-Westfalen die Strukturen des Kinderschutzes weiter gestärkt. Die Schaffung des neuen Amtes ist ein wichtiger Meilenstein im Schutz von Kindern vor Gewalt und der Wahrung und Förderung ihrer Rechte. Mit Petra Ladenburger sollen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen eine unabhängige, starke Stimme an ihrer Seite erhalten, die sich für ihre Interessen einsetzt und dabei nicht nachlassen wird, für die Themen Kinderschutz und Kinderrechte zu sensibilisieren und eine Weiterentwicklung zu begleiten. Ich freue mich sehr, dass Nordrhein-Westfalen eine so ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet des Kinder- und Gewaltschutzes gewinnen konnte. Kinder und Jugendliche müssen vor jedweder Gewalt geschützt werden.“
Als Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes soll Petra Ladenburger die Anliegen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien anhören und an geeignete Unterstützungssysteme weitervermitteln. Auch weitere in den Bereichen Kinderschutz und Kinderrechte tätige Akteure soll sie untereinander vernetzen. Zu ihren Aufgaben zählt darüber hinaus, Formate zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Menschen, die in Kindheit und Jugend von Gewalt betroffen waren, zu schaffen. Außerdem soll Petra Ladenburger Dritte bei der Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsformaten unterstützen.
Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte ist in der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig, fachlich nicht weisungsgebunden und nur dem Gesetz unterworfen. Sie soll ihren Dienst – vorbehaltlich der Benehmensherstellung mit dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags – am 18. Februar 2026 aufnehmen.
Anfang Februar ist eine Pressekonferenz geplant, auf der die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte ihr Aufgabenfeld vorstellen soll. Weitere Informationen dazu folgen. Bis dahin bitten wir Sie, sich bei Fragen an presse[at]mkjfgfi.nrw.de (presse[at]mkjfgfi[dot]nrw[dot]de) zu wenden.