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Nordrhein-Westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030

Nordrhein-Westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt, wie im Koalitionsvertrag 2017 vorgesehen, hiermit die Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 vor, in der die zentralen Bedarfe im Hinblick auf Teilhabe und Integration zusammengefasst werden.
Die Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 beinhaltet weder eine Vision, noch einen Neuanfang. Sie stellt vielmehr eine ambitionierte Fortsetzung des nordrhein-westfälischen Wegs in der Integrationspolitik dar. Die gesamte Landesregierung sowie der unabhängige Beirat der Landesregierung für Teilhabe und Integration haben in einem intensiven Arbeitsprozess die zentralen Bedarfe und strategischen Fragen für die kommenden zehn Jahre herausgearbeitet. 

Diese Teilhabe- und Integrationsstrategie dient als Kompass für die Landesregierung, aber auch für hauptamtliche und ehrenamtliche Akteure vor Ort sowie für die Bevölkerung insgesamt. Die hierbei vorgenommene differenzierte Betrachtung der Erstintegration von Neuzugewanderten, der staatlichen Institutionen und Strukturen sowie der gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen ermöglicht ein ganzheitliches und ressortübergreifendes Vorgehen. Die zentralen Ziele sind es, die Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, die staatlichen Institutionen und Strukturen zu öffnen und insbesondere den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei stehen insbesondere Anpassungen, Ausbau und Vernetzung vorhandener Strukturen sowie zielgruppenspezifischere Ansprachen und Angebote im Mittelpunkt.

Die Attraktivität Nordrhein-Westfalens soll sich auch darin ausdrücken, dass wir attraktiv für Fachkräfte und Unternehmen aus dem Ausland bleiben wollen. Wir verfolgen daher ausdrücklich ein inklusives Heimatverständnis, das die Teilhabe aller Menschen ermöglicht. Eine selbstverständliche Voraussetzung für Teilhabe und Integration ist Vertrauen und Offenheit auf allen Seiten. Eine nachhaltige Integration auf der Grundlage einer rechtlich abgesicherten Aufenthaltsperspektive kann nur gelingen, wenn auch Neuzugewanderte die Rechtsregeln und Grundwerte der Gesellschaft anerkennen und gleichzeitig die Zugehörigkeit aller Menschen ermöglicht und insgesamt die Pluralität des Einwanderungslands wertgeschätzt wird. Noch in dieser Legislaturperiode werden die wesentlichen Weichen gestellt und erste Maßnahmen ergriffen, damit die hier formulierten strategischen Ziele schrittweise bis 2030 umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen wird damit ressortübergreifend seiner integrationspolitischen Vorreiterrolle in Deutschland erneut gerecht.

Das gesamte Papier finden Sie hier.