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U3-Belastungsausgleich
Kostenausgleich zum Ausbau und zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder
Mit dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung.
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