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BIldung

plusKITA

Um für alle Kinder gerechte Bildungschancen von Anfang zu ermöglichen, erhalten Kindertageseinrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil Familien mit erschwerten Startbedingungen haben, eine zusätzliche Förderung. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 erhalten diese plusKITAs mindestens 25.000 Euro pro Kalenderjahr. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 1.700 plusKITAs.

Bildungsbenachteiligung abbauen

Besonders Kinder aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, mit Migrationshintergrund oder aus sogenanntem bildungsfernerem Umfeld haben schlechtere Bildungschancen als andere Kinder. Ursache sind aber nicht geringere Fähigkeiten, sondern schlechtere Startbedingungen und fehlende Förderung und Unterstützung. Wichtigste Zielsetzung der plusKITAS ist daher die Bildungschancen dieser Kinder von Anfang an zu verbessern, indem sie Bildungsbenachteiligungen gezielt abbauen.

Individuelle Förderung ausbauen

Das geschieht durch individuelle Förderung der Potenziale der Kinder, die sich am Alltag ihrer Familien orientiert: Auf diese Besonderheiten abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen, adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung, eine feste Ansprechperson für die Einbringung in die lokalen Netzwerkstrukturen-, spezielle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen etc. sind Aufgaben der plusKITAS, die über die Tätigkeit von Regelkindertageseinrichtungen hinausgehen.

Fördervoraussetzungen

Für diese Aufgaben müssen die plusKITAs die Landesmittel für zusätzliches Personal einsetzen. Der Anteil des Jugendamtes an den Landesmitteln von insgesamt 45 Millionen Euro je Kindergartenjahr ergibt sich aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug.

Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnen Zugangschancen

Bedürftige Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und darauf, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets eröffnen ihnen mit den Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und anderen Aktivitäten bessere Entwicklungsperspektiven.

Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten bekommen, um gut aufzuwachsen. Die finanzielle Situation soll nicht im Weg stehen, wenn ein Kind am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder am Vereinssport teilnehmen möchte, eine Klassenfahrt ansteht oder Nachhilfestunden benötigt werden. Dafür gibt es die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, haben einen Anspruch auf diese Zuschüsse.

Weitere Informationen - zum Beispiel zu den Voraussetzungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe und zur Antragstellung - finden Sie unter Familienportal.NRW.