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Einigung erzielt: Zweite Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige kann in Mönchengladbach gebaut werden

Josefine Paul Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Einigung erzielt: Zweite Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige kann in Mönchengladbach gebaut werden

Land und Bund haben in den vergangenen Wochen die offenen Punkte zur Nutzung des ehemaligen NATO-Geländes (JHQ) in Mönchengladbach geklärt

18.11.2025

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat bestätigt, dass das Land Nordrhein-Westfalen das Gelände in Mönchengladbach-Rheindahlen für die Errichtung der neuen Unterbringungseinrichtung nutzen kann. Damit sind die Gespräche mit dem Verteidigungsministerium erfolgreich abgeschlossen worden. Das bestehende Liegenschaftsmoratorium wird hierfür in Teilen aufgehoben – eine parallele Nutzung („duale use“) ist möglich.

Die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden nun fortgesetzt und absehbar zum Abschluss gebracht.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Wir haben eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden. Die Gespräche mit dem Verteidigungsministerium liefen in einer guten, konstruktiven Atmosphäre. Der Bund unterstützt das Land so bei der Errichtung einer Unterbringungs­einrichtung. Wir gehen jetzt zügig an die finalen Vertragsverhandlungen mit der BImA und die bauliche Umsetzung. Gleichzeitig hat die Stadt Mönchengladbach durch den Verzicht des Bundes auf die Nutzung der Niederrhein-Kaserne nunmehr die Möglichkeit, den geplanten interkommunalen emissionsfreien Busbetriebshof umzusetzen.“

 

Planung bestätigt

Mit der Einigung zwischen Bund und Land ist klar: Die Landesregierung hält an den Planungen für eine zweite Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige unverändert fest. Die Gespräche innerhalb der Landesregierung und mit dem BLB NRW sind weit fortgeschritten; die Vorbereitung für die Ausschreibung der Planungsleistung sowie den Beginn des Bauleitplanverfahrens sind nahezu abgeschlossen.

Auf dem Gelände des ehemaligen Joint Headquarters sollen Kapazitäten für 140 ausreisepflichtige Personen geschaffen werden. Die neue Einrichtung ergänzt die bestehende Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren (175 Plätze).

Ministerin für Flucht und Integration Josefine Paul: „Mit der zweiten Unterbringungseinrichtung schaffen wir die notwendigen Kapazitäten, um Rückführungen weiter rechtssicher und geordnet vollziehen zu können. Am Ende rechtsstaatlicher Verfahren kann die Verpflichtung zur Ausreise stehen. Unser Aufenthaltsrecht sieht Rückführungen unter anderem für jene Personen vor, die aufgrund eines abgelehnten Asylantrags keine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Gleichzeitig bleiben die Förderung freiwilliger Rückkehrangebote und faire, humanitäre Verfahren zentrale Säulen unserer Politik. Ich danke der Stadt Mönchengladbach für die vertrauensvolle Zusammenarbeit auf dem Weg zu dieser wichtigen landesweiten Infrastruktur. Mit der nun getroffenen Einigung mit dem Bund, können die Planungen, wie durch die Landesregierung vorgesehen, weiterverfolgt werden.“

 

Zweck der Einrichtung

Die Unterbringung erfolgt ausschließlich zum Vollzug von Abschiebungshaft. Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen stets unter Richtervorbehalt und kommen nur dann zur Anwendung, wenn mildere Mittel nicht ausreichen, z. B. bei bestehender Fluchtgefahr.

Der Standort Mönchengladbach eignet sich aufgrund seiner Größe, seiner bestehenden landesbehördlichen Strukturen sowie der Nähe zum Flughafen Düsseldorf in besonderer Weise für die Einrichtung.

 

Hintergrund

Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage hatte der Bund am 27. Oktober 2025 ein Moratorium zur Konversion und der Verwertung von Liegenschaften im Eigentum der Bundes­anstalt für Immobilienaufgaben verhängt. Davon betroffen waren u.a. auch die in Mönchengladbach gelegenen Flächen des ehemaligen JHQ Rheindahlen sowie der Niederrhein-Kaserne.

Bund und Land haben in den letzten Wochen Abstimmungen über die zukünftige Nutzung dieser Flächen geführt mit dem Ziel, angesichts der unterschiedlichen Nutzungsanforderungen möglichst kurzfristig Planungssicherheit für Bund, Land und Kommune zu erreichen und – unter besonderer Würdigung der Eigentumsverhältnisse und der erforderlichen Aufwuchs- und Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte – den unterschiedlichen Anforderungen angemessen Rechnung zu tragen.

Ergebnis der erzielten Vereinbarung ist, dass zukünftig eine Nutzung des ehemaligen JHQ durch Bund und Land erfolgt, die Liegenschaft der ehemaligen Niederrhein-Kaserne hingegen nicht mehr durch den Bund beansprucht wird und insofern die Gespräche mit der Stadt über einen Erwerb der Fläche fortgesetzt werden können.