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Interessensbekundungsverfahren der AMIF-Verwaltungsbehörde

Interessensbekundungsverfahren der AMIF-Verwaltungsbehörde

Aktuell läuft mit sehr kurzer Frist ein Interessensbekundungsverfahren der AMIF-Verwaltungsbehörde (das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) betreffend die Nutzung von Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU im Rahmen der Specific Action GEAS/UKR für Psychosoziale Betreuung. Bereitgestellt werden bundesweit 60 Mio. Euro. Je Bundesland kann ein Antrag gestellt werden; dieser kann mehrere Träger umfassen.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Fortentwicklung und weiterer Ausbau der gezielten Unterstützung für Asylantragsteller, anerkannte schutzberechtigte Jugendliche und Erwachsene und UKR Geflüchtete sowie Folter- und Gewaltopfer durch psychosoziale Betreuung
  • Beratung und Hilfsbedarfsermittlung, Diagnostik, interdisziplinäre Fallbesprechungen
  • Durchführung von psychosozialen Behandlungen, Betreuungen und Interventionen
  • Aufbau eines Netzwerks von Psychotherapeuten sowie eines Netzwerks von Sprachmittlern
  • Schulungen
  • Um ein ganzheitliches Beratungs- und Betreuungsangebot zu ermöglichen, sind niedrigschwellige Beratungsangebote wie die Sozial- und Verweisberatung im Rahmen des ergänzenden Förderangebots für die GEAS-Bedarfe der Länder förderfähig.

 

Der Förderzeitraum umfasst 01.01.2025 bis 30.06.2029, die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent.

 

Förderfähige Kostenarten: 

  • Förderfähige Personal- und Honorarkosten
  • z.B. Psychologen, Therapeuten, Sprach- und Kulturmittler, psychosoziale Betreuung, Ehrenamtliche, Supervision
  • Honorarausgaben sind förderfähig, wenn die Ausgaben für projektbezogene Tätigkeiten durch den Zuwendungsempfänger an Honorarkräfte gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben vergeben werden.
  • Abhängig beschäftigtes Personal wird auf der Basis von Kosten je Einheit (sechs vorgegebene Tätigkeitskategorien mit Zuordnung von förderfähigem Arbeitgeberbrutto) bewilligt und abgerechnet.
  • Andere förderfähige Kosten als direkte Personal- und Honorarkosten
  • z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Ausstattungskosten und Einrichtungsbedarf, Reise- und Aufenthaltskosten, notwendige IT-Ausrüstung, Schulungsmaterial werden in Höhe eines Pauschalsatzes von bis zu 40% der Summe der Personal- und Honorarausgaben abgedeckt

 

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen (Eckpunktepapier und OnePager) entnommen werden. 

 

Weiterer Ablauf:

- Sofern Sie am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen möchte, bitten wir Sie, in der beigefügten Excel-Tabelle förderfähige Maßnahmen zu erfassen. Dabei ist für jede Maßnahme eine neue Zeile zu befüllen.

- Die ausgefüllte Excel-Tabelle senden Sie unmittelbar per E-Mail bis zum 24.10.2025 an das MKJFGFI NRW (fp-534[at]mkjfgfi.nrw.de ). Bitte nehmen Sie keine Veränderungen in der Formatierung oder im Aufbau der Excel-Tabelle vor, da ihre Rückmeldung sonst nicht verarbeitet werden kann.

- Für jede beabsichtigte Maßnahme ist eine Bestätigung über den Eigenanteil i.H. v. mindestens 10% beizufügen.

- Das Ministerium bündelt die Interessenbekundungen und ist gehalten, die in den Antrag aufzunehmenden Maßnahmen zu prüfen, zu werten und dem BAMF bis zum 31.10.2025 zu übermitteln.