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Gleichstellungsministerin Paul empfängt Bundesministerin Prien zu einem Besuch in der Frauenberatungsstelle Düsseldorf

Josefine Paul Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Gleichstellungsministerin Paul empfängt Bundesministerin Prien zu einem Besuch in der Frauenberatungsstelle Düsseldorf

Bundesregierung und Landesregierung wollen gemeinsam Gewaltschutz für Frauen stärken

Ministerin Josefine Paul hat am Montag, 1. September 2025, Bundesministerin Karin Prien zu einem Besuch in der Frauenberatungsstelle Düsseldorf empfangen. Hier werden von Gewalt betroffene Frauen bereits seit 40 Jahren umfassend beraten und unterstützt. Im Mittelpunkt des Besuchs stand der Gewaltschutz für Frauen. 

01.09.2025

Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Geschlechtsspezifische Gewalt ist in unserer Gesellschaft leider noch immer ein alltägliches Phänomen. Damit dürfen wir uns nicht abfinden. Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Wir müssen weiter konsequent gegen Gewalt gegen Frau und Mädchen kämpfen. Denn jedes Gewaltopfer ist eines zu viel. Von Gewalt betroffene Frauen müssen Beratung und Hilfe finden. Die Frauenberatungsstelle Düsseldorf bietet diese Unterstützung schon seit 40 Jahren – kompetent, niedrigschwellig und immer auf der Seite der Frauen. Für dieses langjährige Engagement gilt ihnen mein großer Dank. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits heute über ein starkes Netz an Gewalthilfeeinrichtungen. Mit dem Gewalthilfegesetz auf Bundesebene erhalten gewaltbetroffene Frauen und Mädchen endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Bund und Länder sind nun gleichermaßen gefordert, eine dauerhafte und bedarfsgerechte Struktur sicherzustellen.“

Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien: „Die Frauenberatungsstelle Düsseldorf leistet seit vielen Jahren engagierte und fachlich exzellente Arbeit für gewaltbetroffene Frauen. Ihre Arbeit zeigt, wie wichtig niedrigschwellige, vertrauensvolle Anlaufstellen vor Ort sind. Das Gewalthilfegesetz ist ein starkes Fundament – jetzt kommt es darauf an, es gemeinsam mit Leben zu füllen. Bund und Länder stehen hier gemeinsam in der Verantwortung.“

Das am 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz schafft in Deutschland erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung, Aufrechterhaltung und Finanzierung eines bundesweiten Angebots an Schutz- und Beratungseinrichtungen für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen vor. Zudem ist eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung vorgesehen. Für den Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder stellt der Bund mit dem Gesetz zur Unterstützung der Länder insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Nordrhein-Westfalen kann auf ein seit Jahrzehnten gewachsenes und hochdifferenziertes Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zurückgreifen. Die Landesregierung hat seit Beginn der Legislaturperiode bereits mehr als 70 neue landesgeförderte Schutzplätze für Frauen in Frauenhäusern geschaffen. 

Zu den durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Schutz- und Beratungseinrichtungen gehören bereits jetzt 70 Frauenhäuser mit insgesamt rund 700 Schutzplätzen für Frauen und mehr als 750 Kinderplätzen, 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Für diese Einrichtungen stehen im Landeshaushalt 2025 im Bereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“, im Vergleich zu 2024 unverändert, mehr als 28 Millionen Euro zur Verfügung. 

Das Land fördert darüber hinaus aktuell acht spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, zwei Fachberatungsstellen zum Schutz vor Zwangsheirat sowie zwei Fachberatungsstellen, die Beratungs-, Vernetzungs- und Präventionsmaßnahmen im Bereich der weiblichen Genitalbeschneidung durchführen. Für diese Förderung werden im Landeshaushalt wie bereits 2024 drei Millionen Euro bereitgestellt.