Land fördert präventive Angebote für Kinder und Familien mit 15 Millionen Euro für „kinderstark“ in 2027
Seit sechs Jahren unterstützt das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen” Kommunen dabei, Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf ein gesundes Aufwachsen, auf Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Auch im nächsten Jahr sichert das Land präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien und stärkt Maßnahmen zur Armutsfolgenprävention. 2027 fördert das Land den Auf- und Ausbau Kommunaler Präventionsketten vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers mit rund 15,1 Millionen Euro.
Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: „Es ist unsere Aufgabe, allen Kindern möglichst früh gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Besonders armutserfahrene Kinder und ihre Familien brauchen bedarfsgerechte und zielgenaue Unterstützung. Das gelingt am besten über die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen vor Ort. Mit ‚kinderstark – NRW schafft Chancen’ stellen wir 2027 erneut rund 15 Millionen Euro zur Verfügung, um Prävention in den Kommunen zu stärken und Familien und Kinder niedrigschwellig zu begleiten. Das erfolgreiche Programm ist inzwischen beispielgebend für viele andere Bundesländer geworden, um die Kommunen beim Auf- und Ausbau von Präventionsketten zu unterstützen.“
Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Startchancen. Deswegen verbessert das Land mit dem Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen” die Bedingungen für ein gesundes und gelingendes Aufwachsen. Seit 2020 stellt das Land flächendeckend allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Mittel zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinder- und Jugendarmut zur Verfügung.
Vor Ort hilft das Programm dabei, die Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Integration, Stadtplanung und Soziales miteinander zu verknüpfen, um Kinder und ihre Familien bedarfsgerecht zu unterstützen. Mit sogenannten Kommunalen Präventionsketten entstehen lokale Netzwerke und Angebote, die Unterstützungsbedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien feststellen. Entsprechende Maßnahmen können frühzeitig und passgenau von der Schwangerschaft bis zum Übergang in den Beruf die notwendige Unterstützung leisten.
Für das Jahr 2027 können wie bisher Mittel für die Koordination der rechtskreis- und fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit aufbauend auf den Netzwerken der Frühen Hilfen bis zum Übergang in den Beruf beantragt werden. Darüber hinaus stehen wieder Mittel für Familiengrundschulzentren, Lotsendienste in Kliniken und Arztpraxen, Familienbüros und Aufsuchende Angebote zur Verfügung.
Gegenüber der Förderung in 2026 gab es leichte Anpassungen, um die Ziele des Programms noch besser erreichen zu können. So sind etwa die Spielräume für Angebote für Jugendliche erweitert worden und erlauben nun offene und ortsungebundene Angebote. Zudem werden die kommunalpolitischen Gremien stärker einbezogen.