Fünf-Punkte-Papier zur Stärkung der Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen

Das MKJFGFI hat am 23. September 2026 ein Fünf-Punkte-Papier zur Stärkung der Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen beschlossen, mit dem der künftige Rahmen für die Arbeit der Ausländerbehörden noch klarer akzentuiert wird.

Die fünf Punkte umfassen erstens die stärkere Steuerung bei der Rückführung aller ausreisepflichtigen Straftäter. Hierfür stellt das MKJFGFI in Zusammenarbeit mit dem LKA, dem JM und den Bezirksregierungen praxisgerecht aufbereitete Daten zur Verfügung. Die Ausländerbehörden werden diese Akten in Abstimmung mit den Bezirksregierungen priorisiert prüfen und über den Bearbeitungsstand berichten.

Zweitens werden wir die Informationsflüsse in den Rückführungsprozessen optimieren. Das MKJFGFI entwickelt dafür das Instrument „AusreisePlanungStatistik (APS)“ weiter, sodass die Ausländerbehörden verbindlich alle Erkenntnisse und Bearbeitungsschritte bei ausreisepflichtigen Personen eintragen können und die Bezirksregierung im Rahmen eines Monitoring noch besser unterstützen können.

Drittens stärken wir die Aufsicht durch die Bezirksregierungen. Als zentrale Mittelinstanz zwischen den kommunalen Ausländerbehörden und der Landesregierung werden sie noch intensiver eingebunden zur Unterstützung, Prüfung und Nachsteuerung.

Viertens werden landesseitige Unterstützungsangebote für die kommunalen Ausländerbehörden künftig verbindlich. Wenn die Zentralen Ausländerbehörden im Auftrag des Landes Unterstützung etwa bei der Identitätsklärung oder Passersatzpapierbeschaffung anbieten, werden diese gegenüber den kommunalen Ausländerbehörden durch die Bezirksregierungen verbindlich nachgehalten.

Fünftens werden wir die kommunalen Ausländerbehörden und das kommunale Integrationsmanagement noch enger verzahnen. Wer auf einem guten Weg ist, die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu erfüllen, soll auf das Unterstützungsangebot des KIM-Case-Managements hingewiesen und bei der Kontaktaufnahme unterstützt werden.