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Das Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnen Zugangschancen

Bedürftige Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und darauf, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets eröffnen ihnen mit den Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und anderen Aktivitäten bessere Entwicklungsperspektiven.

Was verbirgt sich hinter dem "Bildungs- und Teilhabepaket"? Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen können durch die finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum Beispiel bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren. Sie können Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen. Im Folgenden erfahren Sie, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie Sie die Förderung erhalten.

Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Ihnen selbst oder Ihren Kindern Leistungen nach dem SGB II wie etwa Bürgergeld oder Sozialgeld zustehen. Das gilt auch für Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder für den Kinderzuschlag.

Ausflüge und mehrtägige Fahrten

Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.

Schulbedarfspaket

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 130 Euro und zum 1. Februar weitere 65 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Schülerbeförderungskosten

Fahrtkosten von Schülerinnen und Schülern, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, werden erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite – in der Regel von den Kommunen – übernommen werden.

Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

Wird Nachhilfe notwendig, weil die Schule nicht weiterhelfen kann, können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden.

Zuschuss zum Mittagessen

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, werden die Kosten von teilnehmende Kindern übernommen. Der frühere Eigenanteil von einem Euro entfällt.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote, um zum Beispiel beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zugutekommen. Die guten Ideen dieses Pakets dürfen nicht an komplizierten Verfahrensweisen scheitern.

Deshalb gibt es für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket nur einen einzigen Antrag. Und dieser besteht aus nur einem Blatt. Dort können Sie ankreuzen, welche Leistungen im Fall Ihres Kindes benötigt werden. Nur für einzelne Leistungen, zum Beispiel bei der Lernförderung, ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, das heißt, das jeweilige Angebot in Anspruch genommen wird.

Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen, ist Ihr Jobcenter auch für die Bildungs- und Teilhabeleistungen Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Genauere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle finden Sie auf der Seite Anlaufstellen für Antragsstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zugutekommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen. Wenn Sie schon ganz bestimmte Dinge im Auge haben, zum Beispiel Musikunterricht, einen Sportverein, Mittagessen oder Ähnliches, können Sie sich aber auch direkt bei den jeweiligen Stellen erkundigen.

Sie stellen einfach einen Antrag beim Jobcenter, bei der Stadtverwaltung oder bei der Kreisverwaltung. Diese Stelle prüft dann, ob und in welcher Höhe die von Ihnen gewünschte Leistung erbracht werden kann. Dort wird in der Folge auch über Ihren Antrag entschieden. Die bewilligte Leistung geht unter Umständen direkt an den Verein, die Musikschule oder den Anbieter des Mittagessens. Nur das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung werden als Geldleistung unmittelbar an Sie ausgezahlt. In manchen Fällen ist es dann sogar entbehrlich, Ihnen einen schriftlichen Bescheid zu erteilen. Die Zahlung gilt dann als Bewilligung.

Weitere Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie

  • bei Ihrem Jobcenter (wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen) bzw. bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (wenn Sie den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen),
  • auf der Website zum Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und
  • beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der kostenpflichtigen Berliner Festnetznummer 030 221 911 009,
  • in anderen Sprachen über den Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Informationen erhalten Sie in Türkisch, Russisch, Arabisch und Tigrinya.