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Gemeinsam klappt’s

Gemeinsam klappt’s

Zwei miteinander verbundene Initiativen – ein Ziel. „Gemeinsam klappt’s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sind vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam getragene Landesinitiativen. Hierüber werden in den Kommunen bis Mitte 2023 Unterstützungsangebote für junge geduldete und gestattete Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren gefördert, die bislang von Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung ausgeschlossen waren.

Gemeinsam klappt’s“ ist, initiiert durch das MKJFGFI, nicht nur Vorläufer sondern auch Teil von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“.
 

„Gemeinsam klappt’s“ – Zusammenarbeit vor Ort und Teilhabemanagement

Das Grundprinzip der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ ist es, dafür zu sorgen, dass die Lebensjahre, die die jungen Menschen in Deutschland verbringen, keine verschenkte und verschwendete Zeit sein dürfen. Fehler der Vergangenheit sollen nicht wiederholt werden, dass ganze Gruppen von Menschen abgehängt werden könnten, sie ohne Zugang zum Arbeitsmarkt am Rand unserer Gesellschaft leben und ihre Potenziale vergeudet werden. Möglichkeiten für Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung sind unabdingbar für die jungen erwachsenen Geflüchteten.

Zur Umsetzung der Initiative wurden in den Kommunen wesentliche Arbeitsprozesse angeregt:

  • Es wurden Geschäftsführende Stellen benannt, die den Umsetzungsprozess lokal koordinieren, und als Ansprechpartner/innen für die potenziellen Kooperationspartner dienen.
  • In den Kommunen haben sich unter Federführung der Geschäftsführenden Stellen Bündniskerngruppen zur rechtskreisübergreifenden Beratung und Abstimmung zusammengeschlossen. Teilweise haben sich bereits enge Kooperationen zwischen den verschiedenen Akteuren auf der kommunalen Ebene, insbesondere mit den Ausländerbehörden und der Jugendhilfe entwickelt.
  • In ganz Nordrhein-Westfalen wurden Teilhabemanager/innen damit beauftragt, die jungen Menschen der Zielgruppe anzusprechen, ihre Qualifizierungsbedarfe zu ermitteln und ihnen Qualifizierungsmöglichkeiten zu unterbreiten, die sich an ihrem Bildungsstand orientieren, ihre sozialen Bedingungen mit einbeziehen und verbessern. Insgesamt werden hierfür 106 Stellen in den Kommunen gefördert.

Das Teilhabemanagement im Rahmen von „Gemeinsam klappt’s“

Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager erfüllen vor Ort folgende Aufgaben:

  • Erfassung der Zielgruppe mit den Kompetenzen und Bedarfen jeder einzelnen Person.
  • Bedarfs- und Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung.
  • Erfassung und Dokumentierung aller Maßnahmen, die in „Gemeinsam klappt’s“ aber auch in anderen Förderlinien für die Zielgruppe zur Verfügung stehen.
  • Case Management auf der Grundlage der Empfehlungen zum Handlungskonzept Case Management der Frankfurt University of Applied Sciences. Dabei handelt es sich um eine rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung und Vermittlung an die jeweils zuständigen Stellen entsprechend der jeweils lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Ziel ist über die Erreichung von Zwischenschritten die Lebenssituation so zu stabilisieren, dass die Integration in Qualifizierung, Ausbildung oder Beschäftigung erfolgreich ablaufen kann.
  • Sicherstellung über aufsuchende Sozialarbeit, dass alle Personen der Zielgruppe erreicht werden – auch diejenigen, die über eine reine Komm-Struktur nicht angesprochen werden – und ihnen Teilhabemanagement angeboten wird.
  • Unterstützung der Geschäftsführenden Stelle bzw. Bündniskerngruppe, indem Erkenntnisse aus der Einzelfallberatung in die Angebotsentwicklung eingebracht werden.

 

„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ – Ein modulares System

Der nordrhein-westfälische Landtag hat der Landesregierung 2019 für die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ 50 Millionen Euro zur nachhaltigen Integration in Ausbildung und Arbeit von jungen Menschen mit individuellen Unterstützungsbedarf zwischen 18 und 27 Jahren in Ausbildung und Arbeit zur Verfügung gestellt. Insbesondere Geflüchtete mit Duldung und Gestattung in Nordrhein-Westfalen sollen von Fördermaßnahmen profitieren, weil sie keinen oder nachrangigen Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung und Integrationskursen haben.
Insgesamt können sechs Förderbausteine (FB) genutzt werden, um die Chancen dieser Menschen auf nachhaltige Integration zu erhöhen:

1. Coaching
2. Berufsbegleitende Qualifizierung und / oder Sprachförderung
3. Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an Jugendintegrationskursen
5. Innovationsfonds für innovative Maßnahmen und Projekte
6. Teilhabemanagement (siehe „Gemeinsam klappt’s“)
 

Die Förderbausteine 1 bis 4 – Selbstbewirtschaftung der Kommunen

Für die Schaffung von Maßnahmen nach den Förderbausteinen 1 bis 4 konnten Kreise und kreisfreie Städte eine Art Budget mit Zuwendungshöchstgrenzen zur Selbstbewirtschaftung beantragen. Dieses Budget ist auf Grundlage des FlüAG-Schlüssels (Flüchtlingsaufnahmegesetz Stand 2019) ermittelt und berücksichtigt die Anzahl der Geflüchteten vor Ort. Die Kommunen können die Mittel bis Ende 2022 relativ „frei“ verplanen und je nach Bedarf vor Ort einsetzen.
 

Der Innovationsfonds – Förderbaustein 5

5 Millionen Euro wurden für den Innovationsfonds reserviert. Die Träger konnten sich in einem Wettbewerb mit ihren Projektideen bewerben. Von den 93 eingereichten Skizzen wurden 19 Projekte ausgewählt, die besonders geeignet erschienen, die geflüchteten Menschen mit innovativen Ansätzen auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Die Projekte sind sehr unterschiedlich. Viele richten sich insbesondere an Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung.
(Link: pdf Innovationsprojekte)

Eine ausführliche Darstellung der gesamten Initiative findet sich auf der Website https://www.durchstarten.nrw/

Suchen Sie konkrete Ansprechpartner vor Ort oder wollen Sie wissen, welche Bausteine in einer Kommune jeweils umgesetzt werden, wählen Sie bitte diese Seite https://www.durchstarten.nrw/service/kommunale-ansprechpersonen

Die Förderrichtlinie zu „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ finden Sie hier.