
Mehrlingsgeld
Die Zahlung soll kinderreiche Familien unterstützen. Mit der Unterstützungszahlung erkennt die Landesregierung die besonderen Herausforderungen für Familien an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.
Unterstützungsberechtigt sind Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen, die ab dem 1. Januar 2019 geboren werden.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei angezeigt hat. Ein gesonderter Un-terstützungsantrag durch die Eltern ist daher nicht notwendig. Die Staatskanzlei meldet sich nach Information über die Mehrlingsgeburt direkt bei den Erziehungsberechtigten, um die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten und das damit verbundene Begrüßungsgeld mitzuteilen.
Haben Sie Fragen zum Mehrlingsgeld der Landesregierung? Nutzen Sie dazu die Kontaktmöglichkeiten hier.
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