
© panthermedia.net | James Steidl
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verzicht sowie durch Entlassung
- Aus der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf seinen Antrag entlassen, wer den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit beantragt hat und wem von der zuständigen ausländischen Stelle die Verleihung zugesichert worden ist.Die Entlassung wird durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde erteilt.
- Auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann verzichten, wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.
Für Personen, die in Nordrhein-Westfalen leben, sind die Bezirksregierungen zuständig.
Die Beantragung der Entlassung sowie die Abgabe der Verzichtserklärung sind auch online über das Serviceportal.NRW möglich (siehe https://meineverwaltung.nrw/).
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