
© panthermedia.net | James Steidl
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verzicht sowie durch Entlassung
Auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann verzichten, wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.