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Gleichstellung vor Ort

Eine Frau joggt in einem Park.

Wichtige Partnerinnen der Landesregierung: Kommunale Beauftragte für die Gleichstellung

Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden und Kreise.

In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie in kreisfreien Städten und Kreisen sind gemäß § 5 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NRW) hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde und des Kreises mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches an den Sitzungen des Verwaltungsvorstands, des Rates und seiner Ausschüsse - bzw. in Kreisen an den Sitzungen des Kreisausschusses, des Kreistages und seiner Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist auf Wunsch das Wort zu erteilen. Sie kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs unterrichten.

 

Stark durch Vernetzung

1988 haben die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen gegründet. Unterstützt durch eine landesseitig geförderte Geschäftsstelle werden Frauen- und Gleichstellungsthemen landesweit gebündelt.

Mit rund 375 Gleichstellungsbeauftragten ist die Landesarbeitsgemeinschaft derzeit die mitgliedsstärkste Landesarbeitsgemeinschaft im gesamten Bundesgebiet.