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Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen stärken

Jugendbeteiligung

Schwerpunkt einer einmischenden Jugendpolitik ist es, Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten zu bieten, sich an Entscheidungen zu beteiligen

Kinder und Jugendliche müssen noch mehr Gelegenheiten bekommen, Entscheidungsprozesse in ihrem sozialen Umfeld, in der Schule, dem Verein oder der Politik mitzugestalten. Die Landesregierung unterstützt dies durch rechtliche Rahmenbedingungen, eine verstärkte Projektförderung und Serviceangebote für Kinder und Jugendliche vor Ort.

Junge Menschen wollen sich einmischen, mitbestimmen und an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilhaben. Dies zu fördern ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kann an vielen Orten und in verschiedenen Formen stattfinden: In der Kita oder Schule, in Einrichtungen der Jugendarbeit oder -hilfe, in der Politik, im sozialen Umfeld oder in Unternehmen sowie in eigens dafür geschaffenen Projekten. Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen erfordert eine aktive Partizipation junger Menschen vor Ort, in den Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen.

Die Landesregierung setzt sich in besonderer Weise für eine breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen ein. Sie will dafür Sorge tragen, dass

  • Kinder und Jugendliche stärker in politische Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen einbezogen werden,
  • gemeinsam mit den relevanten Einrichtungen und Organisationen etwas dafür getan wird, dass Kinder und Jugendliche bei der Ausgestaltung der Angebote der Jugendarbeit stärker einbezogen und beteiligt werden,
  • Ganztagsschulen und ihre Partner ermutigt werden, die im Ganztag angelegten Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärker in die Umsetzung gebracht werden.

Beteiligungsrechte: gesetzlich verankert und verlässlich gefördert

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sind in Nordrhein-Westfalen rechtlich festgeschrieben. Bereits im Jahr 2004 wurden im Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG) NRW die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche deutlich erweitert. Es ist u.a. festgelegt, dass junge Menschen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen angemessen zu beteiligen sind, z.B. mit Blick auf das Wohnumfeld, den Verkehr und die öffentliche Einrichtungen.

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Juli 2025 hat der Landtag die Einfügung eines Paragraphen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlich in die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen (§ 27 a GO NRW).Der Paragraph sieht ebenfalls vor, dass die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen sollen. Dafür sind von den Gemeinden geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann eine Gemeinde eine Jugendvertretung einrichten. Eine solche Einrichtung kann auch von Jugendlichen beantragt werden. Sofern eine Jugendvertretung eingerichtet wird, sind ihr zudem angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt die Entfaltung und Neuentwicklung von Partizipationsmöglichkeiten. Als Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche werden über das Jugendministerium nicht nur die landeszentralen Jugendverbände strukturell gefördert. Zur Umsetzung von Projekten etwa in Kommunen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe stehen unter anderem in der Position 2.1 „Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung“ des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) des Landes NRW jährlich Mittel zur Verfügung. Im Jahr 2025 sind das rund 2,9 Millionen Euro.
 

Seit dem 1. Januar 2014 unterstützt die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung beim LWL-Landesjugendamt in Münster Kinder und Jugendliche konkret dabei, ihre Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort wahrzunehmen bzw. zu verbessern.

Die Servicestelle entwickelt Angebote für ganz Nordrhein-Westfalen und ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die sich in Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene einbringen wollen: Sowohl in der Kinder- und Jugend(-verbands-)arbeit als auch in lokalen Gruppen, Zusammenschlüssen und Initiativen junger Menschen. Sie unterstützt bei der Neugründung kommunaler Kinder- und Jugendgremien und richtet sich darum auch an Verantwortungsträgerinnen und -träger für die Beteiligung Jugendlicher in Politik und Verwaltung, in Kommunalparlamenten, der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendhilfeplanung.

In den nordrhein-westfälischen Kommunen gibt es derzeit rund 100 Kinder- und Jugendgremien, die häufig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Jugendämter betreut werden. In ihnen engagieren sich jungen Menschen für Kinder- und Jugendthemen in ihrer Stadt. Sie befassen sich mit allen Themenbereichen, die sie für besonders wichtig erachten: z.B. Fragen der Gestaltung des lokalen Nahraums aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen, der Flüchtlingsthematik, des Zusammenlebens von Generationen und Nationalitäten, der Gewalt- und Drogenproblematik, des Schutzes der Umwelt, der Beachtung von Grundrechten, sozialer Gerechtigkeit u.v.m.

Einmal im Jahr sind die Kinder- und Jugendgremien in NRW zu dem landesweiten Treffen "Workshop unter Palmen" (WUP). Eingeladen. Hier tauschen sie sich über unterschiedliche Aktivitäten und Erfahrungen aus, beleuchten Probleme und Erfolge der Arbeit und entwickeln Formen der weiteren Zusammenarbeit und der regionalen Vernetzung.

Die Interessen der lokalen Gremien werden durch den Kinder- und Jugendrat (KiJuRat) NRW gegenüber dem Land vertreten. Der KiJuRat NRW versteht sich als landesweite Vertretung aller Kinder- und Jugendgremien in Nordrhein-Westfalen und möchte die Schaffung eines Netzwerks zur Koordination der Arbeit, der Kommunikation und zum Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Gremien fördern. Als eine landesweite "Stimme" junger Menschen in NRW arbeitet er auch mit dem Landesjugendring NRW sowie der Landesschüler*innenvertretung zusammen.