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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche durch Erziehung und Bildung befähigen, sich selbst zu schützen

Während der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz junge Menschen durch Gesetze schützen will, zielt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz darauf ab, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umgehen zu können.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz findet nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt. Vielmehr hat diese Form des Kinder- und Jugendschutzes das Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Er soll auch die Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (vgl. § 14 SGB VIII). Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist also in erster Linie auf pädagogisches Wirken hin ausgerichtet.

Landesstelle für den Kinder- und Jugendschutz NRW

Zur Entwicklung von Handlungskonzepten zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ist eine Landesstelle eingerichtet worden. Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. (AJS) hat eine Auskunftsstelle, an die telefonisch oder per E-Mail Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Thema Kinder- und Jugendschutz gerichtet werden können. Besorgte Eltern, verunsicherte Pädagoginnen oder Pädagogen sowie Kinder und Jugendliche können sich hier Rat, zu allen Fragen rund um den Kinder- und Jugendschutz einholen.
Die AJS bietet dabei kontinuierlich aktuelle Informationen und Angebote, insbesondere zu den Themenbereichen des Kinder- und Jugendschutzes, wie zum Beispiel
  • Jugendschutzgesetz,
  • Jugendmedienschutz,
  • Medienpädagogik,
  • Jugendkriminalität und Gewaltprävention,
  • Prävention gegen sexuelle Gewalt,
  • Suchtprävention sowie
  • sogenannte Sekten und Psychogruppen.

Kontakt

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS NRW) ist ein landesweit tätiger freier Träger der Jugendhilfe, der die Informationstätigkeit zum Kinder- und Jugendschutz zur Aufgabe hat. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der AJS. Darüber hinaus bietet sie eine Telefonhotline an. Unter der Rufnummer 0221 921392-33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.