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Ankommen

Hier finden Vertriebene aus der Ukraine Hilfe und Informationen.

Bitte beachten Sie, dass einige Regelungen noch nicht abschließend geklärt sind. Die Dokumente werden fortlaufend aktualisiert. 

Umfassende Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Ukraine finden Sie auf deren Internetseite unter https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine sowie auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/ukraine 

Das FAQ lässt sich hier herunterladen. 

Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Grundsicherung nach dem SGB II und die Betreuung durch die Jobcenter finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kann ich aus der Ukraine ausreisen und in die EU einreisen? 

Grundsätzlich ist das Mitführen eines Reisepasses mit biometrischen Merkmalen Voraussetzung für die visumsfreie Einreise für Ukrainerinnen und Ukrainer in die EU. Davon wird aber derzeit an den Grenzübergängen oftmals abgesehen, damit die Einreise für alle Geflüchtete möglich ist. 
Wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine 
Deutsch, Ukrainisch, Russisch 
(Quelle: Handbook Germany)

Ich lebe in der Ukraine, aber bin nicht Ukrainische/r Staatsbürger/in oder EU-Bürger/in. Wie kann ich einreisen? 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Ministerverordnung nach § 99 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erlassen, damit alle Ukrainischen Staatsbürger/innen und Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine fliehen mussten, legal nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten können. 

 
Betroffenen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben, wird damit vorübergehend erlaubt, den erforderlichen Aufenthaltstitel erst in Deutschland zu beantragen. Auch für einen längerfristigen Aufenthalt beispielsweise zum Familiennachzug oder zur Arbeitsaufnahme wird kein vorheriges Visum vorausgesetzt.

Wie kann ich, wenn ich einen deutschen Aufenthaltstitel habe und in der Ukraine lebe, wieder nach Deutschland einreisen? 

Sie können unter Vorlage Ihres Reisepasses und des gültigen Aufenthaltstitels wieder einreisen. Ihr Aufenthaltstitel ist noch gültig, wenn Sie sich beispielsweise nicht länger als sechs Monate in der Ukraine aufgehalten haben oder mit der zuständigen Ausländerbehörde eine andere Frist vereinbart haben.

Welche Corona-Regeln muss ich beachten? 

In Deutschland gilt aktuell eine allgemeine Nachweispflicht (3G – geimpft, genesen, getestet) vor Einreise. Die deutsche Bundespolizei nimmt auf die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine aber große Rücksicht und es werden auch Corona-Tests an der Grenze angeboten.


Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine (auf Deutsch)
(Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat)

Kann ich kostenlos mit der Bahn einreisen? 

Ja. Eine Fahrkarte ist für die Einreise bis auf Weiteres nicht erforderlich. Zeigen Sie einfach ihren ukrainischen Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument vor. Für die Weiterreise im Fernverkehr kann ein kostenloses „helpukraine“-Ticket im DB Reisezentrum in Bahnhöfen ausgestellt werden. Für Reisen im deutschen Nahverkehr brauchen Ukrainerinnen und Ukrainer keine Fahrkarte. Die Informationen der Deutschen Bahn gibt es hier auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch.

Ich habe auf der Flucht meinen Pass und/oder Nachweisdokumente zu meiner Person und/oder meines Kindes verloren. Wo kann ich in Deutschland Passersatzpapiere beantragen?

Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.  Diese finden Sie unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.

Ich habe meine Dokumente während der Flucht aus der Ukraine verloren. Kann ich Asyl auch ohne Dokumente beantragen?

Sie können auch ohne Dokumente beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei jeder Erstaufnahmeeinrichtung, jeder Ausländerbehörde und auch auf jeder Polizeiwache ein Asylgesuch äußern. Sie müssen aber keinen Asylantrag stellen. Bitte sprechen sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt oder suchen Sie eine Beratungsstelle auf, um ihre aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, bevor Sie einen Asylantrag stellen.

Muss ich mich als Geflüchtete/r in Deutschland melden und/oder registrieren lassen? 

Personen, die visafrei einreisen und keine Leistungen benötigen, werden erst registriert, wenn sie den Titel nach § 24 AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Davon abgesehen findet nur dann eine Registrierung statt, wenn Sie sich an eine Behörde wenden, weil Sie Hilfe z.B. in Form von Unterkunft oder sonstigen Leistungen benötigen.

Weitere Informationen auf Deutsch und Ukrainisch.
(Quelle: Handbook Germany)

Was ist, wenn ich vor dem 24.02.2022 nach Deutschland eingereist bin?  

Ukrainischen Staatsangehörigen, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt z.B. zu Besuchszwecken oder aufgrund einer Geschäftsreise vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben, wurde vorübergehend erlaubt, bis zum 23.05.2022 den erforderlichen Aufenthaltstitel erst im Bundesgebiet zu beantragen. 


Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits vor dem 24.02.2022 mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben, können einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG stellen, wenn die bisherige Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden konnte (beispielsweise wegen Erreichen der Höchstdauer bei dem studienbezogenen Praktikum EU nach § 16e AufenthG) oder wenn die Erteilungsvoraussetzungen entfallen sind (beispielsweise Schulabschluss bei der Aufenthaltserlaubnis nach § 16f AufenthG). 


Darüber hinaus sollen Personen, die die Anforderungen an den vorübergehenden Schutz erfüllen, auch dann einen Schutzstatus erhalten, wenn sie nicht lange (d.h. maximal 90 Tage) vor dem 24. Februar 2022, als die Spannungen zunahmen, aus der Ukraine geflohen sind oder die sich kurz vor dem 24. Februar 2022 (z. B. im Urlaub oder zur Arbeit) im Gebiet der EU befunden haben und die infolge des bewaffneten Konflikts nicht in die Ukraine zurückkehren können. 

Was ist zu beachten, wenn Kinder aus ukrainischen Waisenheimen mit ihren Betreuerinnen und Betreuern in Deutschland ankommen?


Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die in Begleitung personensorge- oder erziehungsberechtigter Betreuungspersonen nach Deutschland einreisen, sind nicht unbegleitet und in der Folge nicht vorläufig in Obhut zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche aus ukrainischen Waisen-/ Kinderheime, die in der Regel in Begleitung von Betreuerinnen oder Betreuern kommen.
Ob die begleitenden ukrainischen Betreuerinnen oder Betreuer als Personensorge- oder Erziehungsberechtige gelten, ist durch das Jugendamt im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen in jedem Einzelfall zu ermitteln. 

In diese Prüfung ist auch der Family Code der Ukraine mit einzubeziehen, der regelt, dass der Verwaltung von Waisenheimen in der Ukraine die Vormundschaft übertragen wird. 

Minderjährige, die ohne Begleitung einer personensorge- oder erziehungsberechtigten Person einreisen, gelten als unbegleitet und werden zunächst durch das örtliche zuständige Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Im Weiteren besteht für diese Kinder ein bundesweites Verteilverfahren, bei dem zunächst pädagogische Erwägungen im Sinne des Kindeswohls berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere familiäre Anknüpfungspunkte sowie gesundheitliche Bedürfnisse. Nach Zuweisung an ein Jugendamt ist dieses dafür zuständig, die Versorgung, Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sicherzustellen. Dazu zählen auch die Kosten für den Lebensunterhalt und die Krankenhilfe.
Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland bietet ein Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrechte e.V.

Ich bin ohne Visum oder mit einem Besuchervisum in Deutschland. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? 

Sie dürfen sich grundsätzlich zunächst bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen Sie sich nach Ankunft – jedenfalls aber vor Ablauf der 90 Tage – bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde  (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/) melden.

 
Ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten Drittstaatsangehörigen, die infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte aus der Ukraine vertrieben wurden, wird laut eines Beschlusses der Europäischen Union eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthG, sog. vorübergehender Schutz) erteilt und sie erhalten eine Beschäftigungserlaubnis.

Kann ich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? 

Sie können und sollten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich ist, müssen Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der 90 Tage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/) wenden.
Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt. Einen entsprechenden Antrag können auch ukrainische Staatsangehörige stellen, die sich bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, deren Aufenthaltserlaubnis aber nicht verlängert werden konnte. 
Es ist außerdem möglich, für längerfristige Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis etwa zum Zweck eines Studiums, der Ausbildung oder einer Beschäftigung als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation zu beantragen. Aktuell ist das Vorliegen eines Visums dafür keine Voraussetzung.

Sollte ich Asyl in Deutschland beantragen? 

Die Europäische Union hat für ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt eingeführt. Damit ist das Stellen eines Asylantrags nicht mehr erforderlich, um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort. Beraten Sie sich in dieser Frage gegebenenfalls mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt.

Ich habe als Ausländerin bzw. Ausländer in der Ukraine gelebt und musste flüchten. Kann ich vorübergehenden Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten? 

Es gibt vier Optionen, um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu erhalten:

  1. Sie sind ausländischer Familienangehöriger eines ukrainischen Staatsangehörigen, der Schutz erhält. 
  2. Sie haben in der Ukraine Asyl- oder Flüchtlingsschutz genossen und können dies z.B. durch ihren Flüchtlingsausweis belegen oder glaubhaft machen oder sind Familienangehörige/r einer solchen Person.
  3. Sie haben eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Ukraine besessen und können nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren.
  4. Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine und können nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren.

Zu Nummern 3 und 4: Ob Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder ein anderes Aufenthaltsrecht erhalten, ist von der zuständigen Ausländerbehörde auf Grundlage Ihrer individuellen Angaben zu prüfen. Dabei sind u.a. auch die Dauer Ihres Aufenthalts in der Ukraine, Ihre derzeitige familiäre Situation (lebte die gesamte Familie in der Ukraine und ggf. wie lange?) und die aktuelle Situation in Ihrem Herkunftsstaat zu berücksichtigen und zu bewerten.

Mit mir sind auch meine Verwandten eingereist. Erhalten sie gemeinsam mit mir als Kriegsflüchtlinge vorübergehenden Schutz? 

Wenn es sich um „enge Verwandte“ handelt, ja. Das ist der Fall, wenn Ihre Verwandten mit Ihnen am 24.02.2022 zusammengelebt haben oder sie von Ihnen beispielsweise als zu Pflegende vollständig oder größtenteils abhängig waren. Auch Ihre Kinder, die während der Flucht nach Deutschland volljährig geworden sind, bleiben in der Regel als „enge Verwandte“ mit Ihnen zu zusammen. Bitte weisen Sie die Ausländerbehörden auf bestehende Verwandtschaftsverhältnisse frühzeitig hin. Es ist derzeit für die Behörden nicht einfach, die Familienverhältnisse vollständig zu überblicken und damit zu berücksichtigen.

Ich habe die ukrainische Staatsbürgerschaft und die Behörden haben mich aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Werde ich abgeschoben? 

Abschiebungen in die Ukraine werden derzeit nicht durchgeführt. 
Es ist ratsam, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Eine Aufenthaltserlaubnis kann, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, nach § 24 AufenthG erteilt werden

 

Informationen zu den Rechten und Pflichten beim vorübergehenden Schutz

Hier finden Sie Informationen zu den Rechten und Pflichten beim vorübergehenden Schutz nach § 24 Absatz 7 AufenthG

 

Informationen zur Sprachförderung von Vertriebenen aus der Ukraine

FAQ: Informationen zum Integrationskurs für Geflüchtete aus der Ukraine - Stand: 08.04.2021

 

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen

 

 

 

 

 

 

Kann ich finanzielle Hilfen bekommen und wenn ja, wo kann ich diese beantragen?

Falls Sie Fragen dazu haben, ob Sie Sozialleistungen erhalten können und was Sie beachten müssen, erhalten Sie ausführliche Informationen hierzu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Deutsch: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
Ukrainisch: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-UA/faq-art-ua.html
Russisch: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-RU/faq-art-ru.html

 

Wo gibt es Unterkünfte und wie komme ich an einen Platz? 

Sofern Sie nicht privat untergebracht sind, werden Sie durch die Kommunen in eine Wohnung vermittelt oder in einer kommunalen Unterkunft untergebracht. Ansprechstellen sind die Sozialämter der Kommunen. 
Sie können sich auch bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum melden (Gersteinring 52, 44791 Bochum).  Von dort werden Sie für einen kurzen Zeitraum in eine Unterkunft des Landes vermittelt, dort registriert und in eine Kommune in Nordrhein-Westfalen verteilt.

 
Ich suche privat eine Unterkunftsmöglichkeit. Wo kann ich diese finden?

Privater Wohnraum für Menschen aus der Ukraine wird inzwischen auf verschiedenen Wegen vermittelt. Beispiele hierfür sind etwa:
https://unterkunft-ukraine.de/
https://zusammenleben-willkommen.de/

 

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine sind auch in den ländlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen. Welche Chancen bieten ländliche Gebiete in Nordrhein-Westfalen zum Leben? 

Im ländlichen Regionen sind die Integrationsmöglichkeiten, der Zugang zu Kita-Plätzen, Schule oder zu Sportvereinen und sozialen Netzwerken oft besser als in der Großstadt. Ukrainische Geflüchtete sollten daher die Chancen der ländlichen Gebiete nutzen und bei ihrer Standortwahl nicht nur auf Städte setzen. Eine Übersicht der Kreise in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter https://www.geoportal.nrw/portale_krs.  

 

Was muss ich bei der Anmietung einer Wohnung beachten?

Wenn Sie eine Wohnung mieten, dann gibt es vieles zu beachten. Informationen hierzu finden Sie unter:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/fluechtlingshilfe/mehrsprachige-inf…

Ich habe eine eigene Wohnung angemietet. Was muss ich bei Rauchmeldern beachten?

Rauchmelder retten Leben, denn sie warnen Sie im Brandfall bzw. bei Rauchentwicklung. Deshalb gilt inzwischen in ganz Deutschland die Rauchmelderpflicht. In Nordrhein-Westfalen gilt Folgendes:

  • In allen Schlafräumen und Kinderzimmern müssen Rauchmelder angebracht werden. 
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, die Rauchmelder zu installieren. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderp…

Für die Wartung, Instandhaltung und Pflege der Rauchmelder sind Sie als Mieter verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Es kann z.B. sein, dass Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin ein Unternehmen mit der Wartung beauftragt und Sie diesem Unternehmen – nach Ankündigung – gegebenenfalls Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren müssen. 

 

Ich bin ein unbegleitetes Kind/Jugendlicher. Wo werde ich wohnen und wer kümmert sich um mich?

Minderjährige Flüchtlinge unterliegen einem besonderen Schutz und werden vom örtlich zuständigen Jugendamt in Obhut genommen.
Durch das sogenannte Clearingverfahren wird der individuelle Hilfebedarf der Minderjährigen festgestellt. Danach werden sie in Kinder- und Jugendwohnheimen untergebracht.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.mkjfgfi.nrw/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge

https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informati…

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/koordi…

 

Was macht ein Schornsteinfeger und muss ich ihn tatsächlich in meine Wohnung lassen?

Die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger kontrollieren regelmäßig, ob Schornsteine, Abgasleitungen, Kaminöfen, Heizungs- oder Lüftungsanlagen sauber sind und einwandfrei funktionieren. Außerdem überprüfen sie die Abgaswerte der Feuerstätten (z.B. Heizanlage) auf den Kohlenmonoxid-Wert, da Kohlenmonoxid ein giftiges Gas ist, das in erhöhter Konzentration lebensgefährlich sein kann. 

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Schornsteinfegerin/den Schornsteinfeger Zutritt zu den Feuerstätten zu ermöglichen. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben, kann dies – je nach Heizart – auch bedeuten, dass Sie Zutritt in Ihre Wohnung gewähren müssen. Arbeiten werden in der Regel zwei bis fünf Tage vor dem Termin angekündigt werden. 

Weitere Informationen über Schornsteinfeger finden Sie unter: https://www.schornsteinfeger.de oder https://www.schornsteinfeger-nrw.de/
 

Erhalte ich in Deutschland Unterstützung für meinen Lebensunterhalt? 

Ja, Sie erhalten Unterstützung. Sind Sie hilfsbedürftig, benötigen Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.


Zuständiger Leistungsträger ist das örtliche Sozialamt.


Wenn Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich mindestens 15 Monate in Deutschland aufhalten, haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld (Informationen finden sie hier). Dieser wird ggf. mit Ihren ebenfalls bestehenden Ansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet.

 

Ich bin krank. Kann ich kostenlos medizinische Hilfe bekommen? 

Wenn Sie einen Unfall hatten oder Sie so starke Schmerzen haben, dass Ihnen ein Aufschub nicht mehr möglich ist, dann können Sie direkt eine Ärztin, einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. In diesem Fall sind Ärztin, Arzt oder Krankenhaus zu Ihrer medizinischen Notversorgung verpflichtet. 


Ein Krankenhaus in Ihrer Nähe finden Sie über die Krankenhausdatenbank https://www.mags.nrw/krankenhausdatenbank. Der Rettungsdienst kann über die Nummer 112 angerufen werden. 


Haben Sie weitere Fragen z.B. zur psychologischen Unterstützung oder zur medizinischen Hilfe bei Schwangerschaft oder für Kinder? Schauen Sie hierfür unter https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung

 

Ich suche eine Ärztin oder einen Arzt, damit ich behandelt werde

Für eine kostenlose Behandlung brauchen Sie einen Krankenbehandlungsschein. In der Regel müssen Sie dafür zunächst zum Sozialamt in Ihrer Stadt (https://www.meldebox.de/sozialamt/), wenn Sie keine Gesundheitskarte erhalten haben. 

 

Ich wohne in einer Landeseinrichtung und brauche einen Arzt. 

 Sie erhalten einen Krankenbehandlungsschein von der Einrichtung. In der Regel gibt es dort medizinische Hilfe vor Ort. 


Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung von Menschen, die aus der Ukraine wegen des Krieges geflohen sind, finden Sie auf dem Portal des Bundesinnenministeriums https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de (auch auf Ukrainisch, Russisch oder Englisch).

 

Wo finde ich Ärztinnen und Ärzte in NRW, die Ukrainisch, Russisch oder eine andere Sprache sprechen? 

Suchen Sie zunächst Ihren Wohnort in dieser Übersicht der Kommunen https://www.mhkbg.nrw/kommunen in Nordrhein-Westfalen. Schauen Sie dort, zu welchem Regierungsbezirk Ihr Wohnort gehört. 


Wohnen Sie in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln?
Dann können Sie unter https://patienten.kvno.de/praxissuche Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe finden. Sie können auch nach der Sprache der Ärztinnen und Ärzte suchen. 


Wohnen Sie in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster? Dann können Sie unter https://portal.aekwl.de/web/serviceportal/arztsuche#suche Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe finden. Auch dort ist es möglich, nach der Sprache der Ärztinnen und Ärzte zu suchen.


Sie können deutschlandweit auch auf https://www.arzt-auskunft.de direkt nach Ärztinnen oder Ärzten in Ihrer Nähe suchen, die Ukrainisch, Russisch oder eine andere Sprache sprechen.

 

Ich bzw. mein Kind braucht regelmäßig (verschreibungspflichtige) Medikamente. Wo kann ich diese bekommen? 

Erforderliche Medikamente werden über den behandelnden Arzt oder Ärztin verordnet. Den Arzt/die Ärztin können Sie - wenn Sie bedürftig sind und einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben – mit einem Krankenbehandlungsschein, den das örtliche Sozialamt ausstellt, aufsuchen. Soweit Sie einer Beschäftigung nachgehen und Sozialversicherungsbeiträge leisten, erhalten Sie Leistungen der Krankenversicherung.


Flüchtlinge und Gesundheit
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

 

Kann eine psychologische Betreuung erhalten? Wenn ja, wie erhalte ich diese und wer trägt die Kosten? 

Für eine kostenlose psychologische Betreuung können Sie unter anderem die kommunalen Daseinsvorsorgestellen sowie die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteroper aufsuchen.


Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft ebenfalls allen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene und ihre Angehörige können sich dort schnell und unkompliziert beraten lassen.


Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes können psychotherapeutische Behandlungen übernommen werden. Zudem erhalten Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG und besondere Bedürfnisse haben, also etwa Folter oder schwere Formen von Gewalt erlitten haben, medizinische Hilfe im erforderlichen Umfang (§ 6 Abs. 2 AsylbLG). Wenden Sie sich hierfür an das örtliche Sozialamt.


Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) können kostenfrei den Krisenchat Ukraine nutzen, eine digitale psychosoziale Beratung rund um die Uhr.

 

Ich / meine Angehörige/n haben eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung / Behinderung. Wo erhalte ich Unterstützung und Beratung zu Unterkunft, Hilfsmitteln, Kita, Schule, Ausbildung, Arbeit? Erhalte ich medizinische und/oder psychologische Versorgung?

Informationen zu Aufnahme, Unterstützung, Beratung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sie hier.


Weisen Sie möglichst bereits bei Ihrer Registrierung darauf hin, wenn Sie oder Ihre Angehörigen aufgrund einer Beeinträchtigung/ Behinderung eine barrierefreie Unterkunft und/ oder eine Unterkunft außerhalb von Sammelunterkünften benötigen.


Wenn Sie wegen einer Beeinträchtigung/ Behinderung besondere Hilfen oder Unterstützung benötigen, zum Beispiel eine Assistenz oder einen Rollstuhl, sprechen Sie hierüber mit dem Sozialamt vor Ort.


Geflüchtete aus der Ukraine können kostenfrei an Integrationskursen teilnehmen. Über mögliche besondere Integrationskurse für Menschen mit Beeinträchtigung/ Behinderung informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.


Für Kinder mit Behinderungen stehen besondere Angebote zur Verfügung - auch für ihre Integration in Kindertagesstätten und Schule. Sprechen Sie hierüber mit der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.


Wenn geklärt ist, dass Sie arbeiten dürfen, finden Sie bei ihrer örtlichen Agentur für Arbeit Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Arbeit oder Ausbildung. Zusätzlich gibt es ein breites Angebot unterstützender Maßnahmen, zum Beispiel Coaching oder spezielle Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Rehaberaterinnen und –berater sind auf die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt spezialisiert.

Wohin kann ich mich für Hilfe hin wenden, wenn ich noch nicht volljährig bin?

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden allen jungen Menschen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dies gilt entsprechend grundsätzlich auch für andere Aufgaben der Jugendhilfe, soweit ausländische Kinder und Jugendliche rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Diese Voraussetzungen sind bei ukrainischen Kindern und Jugendlichen erfüllt, sodass sich jeder junge Mensch mit Bedarfen an das Jugendamt wenden kann, in dessen Zuständigkeitsbereich er oder sie sich befindet. 


Wenn eine unbegleitete Einreise stattgefunden hat, also eine Einreise ohne die Eltern und auch ohne eine sonstige personensorge- oder erziehungsberechtigten Person, ist die Kinder- und Jugendhilfe für die Versorgung und Unterbringung des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zuständig. Wenden Sie sich hierfür bitte ebenfalls an das Jugendamt in dem Ort, in dem Sie sich aufhalten. Dort werden Sie auch ausführlich beraten.


Hilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe kann es auch über die Volljährigkeit hinaus für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geben („Hilfen für junge Volljährige“).

Gibt es Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, die geflüchtete Menschen begleiten bzw. unterstützen und wo finde ich diese Kontaktpersonen? 

Es gibt zahlreiche bundesweite Organisationen (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Deutsches Rotes Kreuz und andere) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und -mittlern herstellen. 


Kontakt zu Sprachmittlern können auch lokale Migrantenorganisationen herstellen. Bitte wenden Sie sich hier an die Kommunalen Integrationszentren.  

 

Kann ich finanzielle Hilfen bekommen und wenn ja, wo kann ich diese beantragen?

Ja, Sie können finanzielle Hilfen bekommen. Entweder können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder ab dem 1. Juni 2022 Geld vom Jobcenter (Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), sofern Sie erwerbsfähig sind) oder vom Sozialamt (Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), sofern Sie nur eingeschränkt erwerbsfähig sind oder eine Altersrente beziehen) erhalten. Sind Sie erwerbsfähig, so beraten die örtlichen Jobcenter dazu, ansonsten beraten die örtlichen Sozialämter.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, ob Sie Sozialleistungen erhalten können und was Sie beachten müssen , erhalten Sie hierzu ausführliche Informationen mit Antragformularen, Ausfüllhinweisen und Erklärvideos vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie von der Bundesagentur für Arbeit.

Deutsch: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-ar… oder https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Ukrainisch: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-UA/faq-ar… oder https://www.arbeitsagentur.de/ua/ua/ukraine

Russisch: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-RU/faq-ar… oder https://www.arbeitsagentur.de/ru/ru/ukraine

 

An welche Stelle muss ich mich wenden, um „Leistungen“ zu erhalten?

Wenn Sie bei Verwandten untergebracht sind, ist das Jobcenter oder das Sozialamt der Stadt für die Leistungsgewährung zuständig, in der Sie sich aufhalten oder zugewiesen wurden. Gehen Sie dort zum Rathaus / zur Stadtverwaltung oder nutzen Sie die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit, um das zuständige Jobcenter zu finden: https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?in=j…

Wenn Sie in einer Landeseinrichtung untergebracht sind, ist die jeweilige Bezirksregierung oder der jeweilige Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) zuständig, in dessen Gebiet Sie sich aufhalten. Welche Bezirksregierung bzw. welcher Sozialleistungsträger für Sie zuständig ist, erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Landeseinrichtung.

 

Muss ich mich registrieren lassen, um Leistungen zu erhalten?

Grundsätzlich erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erst, wenn Sie registriert sind und eine Vermögensprüfung stattgefunden hat. Im Einzelfall kann die Leistung auch schon vor Ihrer Registrierung ausgezahlt werden. Allerdings muss die Registrierung zeitnah nachgeholt werden.
Das gilt in den Fällen, in denen Sie in einer Landesaufnahmeeinrichtung oder in einer Sammelunterkunft Ihrer Stadt untergebracht sind. Das gilt auch, wenn Sie bei Freunden oder Verwandten wohnen und über kein Geld verfügen und Ihnen auch niemand finanziell hilft. Wenn Sie privat untergebracht sind, müssen Sie aber bei der Stadt, in der Sie wohnen, klarstellen, dass Sie nicht schon in einer anderen Stadt registriert worden sind.
Medizinische Leistungen können Sie ebenfalls ohne Registrierung erhalten. Auch hier gilt, dass die Registrierung zeitnah nachgeholt werden muss.

Geld vom Jobcenter (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder vom Sozialamt (hier: SGB XII – Sozialhilfe) können Sie erhalten, wenn Sie sich registriert und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort beantragt haben. Sofern ein Aufenthaltstitel nicht sofort ausgestellt werden kann, wird Ihnen zunächst eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung" ausgestellt. Auch die Fiktionsbescheinigung (bzw. eine durch die Ausländerbehörde ausgestellte Ersatzbescheinigung, sofern diese bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt wurde) berechtigt zum Bezug von Sozialleistungen.


Welche Leistungen erhalte ich?

Vom Jobcenter können Sie unterstützt werden mit:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (s. hierzu Kapitel 3)
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie der Unterkunft und Heizung sind Geldleistungen oder Gutscheine für beispielsweise Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege sowie Miete. Zudem sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert. Für Kinder und junge Erwachsene können darüber hinaus Kosten für beispielsweise schulische Nachhilfe oder Musikunterricht übernommen werden.

Auch hierzu beraten die örtlichen Jobcenter.

Vom Sozialamt können Sie ebenfalls mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unterstützt werden, also Geld/Gutscheine für Miete, Lebensmittel und Körperpflege erhalten. Zudem ist es möglich, einmalig finanziell unterstützt zu werden, wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung gefunden haben und dafür Möbel brauchen. Wenn Sie Geld vom Sozialamt bekommen, sind Sie nicht gesetzlich krankenversichert. Sie erhalten dennoch von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte und können beispielweise zum Arzt gehen, wenn Sie krank sind. Die entstandenen Kosten werden dann vom Sozialamt übernommen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen ebenfalls Kosten für Unterkunft, Ernährung, Körperpflege etc. Darüber hinaus können Sie Leistungen für Mobilität oder Kommunikation und eine medizinische Grundversorgung erhalten.

 

Wie hoch sind die Geldleistungen, die ich erhalte?

Wie viel Sie an Geldleistungen erhalten, hängt z.B. davon ab, ob Sie Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wie alt Sie sind, ob Sie eine Familie haben oder alleine sind, wo Sie wohnen - in einer Privatwohnung oder in einer Einrichtung - und, ob die Leistung als Sachleistung zu erbringen ist. 

Wenn Sie bei Bekannten oder Verwandten wohnen und die erforderlichen Leistungen als Geldleistungen erbracht werden können, wird Ihnen der volle Regelsatz gewährt. Wie hoch dieser Regelsatz ist, können Sie hier abrufen: 

Bitte bedenken Sie aber, dass Ihnen bei einer Unterbringung in einer Landeseinrichtung oder in einer Einrichtung der Stadt als Geldleistung in der Regel nur der Regelsatz des notwendigen persönlichen Bedarfs - auch als Taschengeld bezeichnet - ausgezahlt wird. In diesen Einrichtungen können Sie auch ein erstes Taschengeld erhalten.

 

Ich habe bei Privatleuten Aufnahme gefunden. Werden meine Unterkunftskosten erstattet? 

Ja, die Kosten der Unterkunft werden Ihnen selbst erstattet und auf Ihr Girokonto überwiesen, wenn Sie einen Antrag beim zuständigen  Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) stellen und einen Nachweis erbringen, dass Sie tatsächlich privat untergekommen sind. Ihre private Unterbringung sollte gegenüber den zuständigen Behörden vor Ort (Ausländerbehörde,  Jobcenter oder Sozialamt) angezeigt werden.
Ihnen werden allerdings nur die notwendigen Kosten der Unterkunft erstattet, wobei diese einer strengen Prüfung unterliegen. Im Rahmen der Unterbringung in einem Privathaushalt (z.B. Gästezimmer) können anteilig die nachgewiesenen angemessenen Nebenkosten Ihrer Gastgeber, z.B. die Heizkosten für Ihr Zimmer, übernommen werden. 
Auch nachgewiesene Betriebskosten für Wasser und Warmwasser können Ihnen grundsätzlich in angemessenem Umfang erstattet werden.

 

Habe ich einen Anspruch auf Kindergeld?

Sie können Kindergeld erhalten, wenn Folgendes zutrifft:

  • Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens für 6 Monate eine Erwerbstätigkeit erlauben.
  • Der Elternteil, der den Antrag stellt, hält sich in Deutschland auf.
  • Das Kind hält sich in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf.

Seit dem 1. Juni 2022 ist für Kindergeld keine Erwerbstätigkeit mehr erforderlich. Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen keine entsprechenden Nachweise mehr einreichen.

Was Sie aber bedenken müssen, ist, dass das Kindergeld als Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird, die Sie vom Staat erhalten wie z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf Leistungen nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II).

Weitere Informationen zum Kindergeld und zum Antragsverfahren erhalten Sie unter dem folgenden Link der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld 


 

Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Grundsicherung nach dem SGB II und die Betreuung durch die Jobcenter können Sie hier herunterladen.

Informationen für Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können (Stand 02.06.2022)

Ab dem 1. Juni 2022 haben Menschen aus der Ukraine unter den hier beschriebenen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Zuständig ist dann das Jobcenter. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.


Die folgenden Punkte sollten Sie vor der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vorbereiten:


FAQ zu Registrierung, Antragstellung, Geldüberweisung

Wo muss ich mich registrieren?

  • Zunächst müssen Sie sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde registrieren. Über den Behördenfinder können Sie die zuständige Ausländerbehörde ermitteln. Die Internetseite gibt auch Auskunft darüber, ob die örtliche Ausländerbehörde ein Online-Verfahren zur Registrierung anbietet.
  • Bitte erkundigen Sie sich, welche Empfehlungen die örtlich für Sie zuständige Ausländerbehörde zum Zeitpunkt und zur Art und Weise der Registrierung gibt.
  • Mit der Registrierung beantragen Sie bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • Bzgl. anderweitiger Aufenthaltstitel sprechen Sie bitte Ihre zuständige Ausländerbehörde an.
  • Achten Sie auf "Fake"-Websites; zahlen Sie im Zweifel kein Geld online und geben Sie online keine Bankdaten an. Denn grundsätzlich werden Ausländerbehörden hiernach nicht fragen. Auch nicht, um schneller einen Termin zu vergeben.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Beantragung von Leistungen nach dem SGB II?

  • Um Leistungen vom Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitsuchende) zu erhalten, brauchen Sie entweder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder eine Fiktionsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie einen solchen Aufenthaltstitel beantragt haben.
  • Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde anstelle einer Fiktionsbescheinigung bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.

Was sind Leistungen nach dem SGB II?

Beantragen Sie ein Bankkonto:

  • Damit das Jobcenter Ihnen Geld überweisen kann, brauchen Sie ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse.
  • Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der BaFin.

Wählen Sie eine Krankenversicherung aus:

  • Sie müssen in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Diese ist wichtig, um medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können.
  • Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und werden in die soziale Pflegeversicherung einbezogen.
  • Sie können selbst eine gesetzliche Krankenkasse auswählen.
  • Informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl über eine Mitgliedschaft und lassen Sie sich eine Bescheinigung für das Jobcenter (Mitgliedsbescheinigung) ausstellen.
  • Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, zahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse. Geben Sie die Mitgliedsbescheinigung zusammen mit Ihrem Leistungsantrag beim Jobcenter ab.
  • Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Welches Jobcenter ist für mich zuständig?

  • Für die Zeit ab Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung kann für Sie eine Wohnsitzregelung erfolgen. Diese erhalten Sie jedoch spätestens mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG. Wohnsitzregelung bedeutet, dass Sie einen Wohnsitz innerhalb des angegebenen Bundeslandes oder der angegebenen Kommune zu nehmen haben.
  • Liegt eine Wohnsitzregelung vor, ist das Jobcenter zuständig, in dessen Gebiet Sie Ihren Wohnsitz zu nehmen haben.
  • Das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter finden Sie hier: DIENSTSTELLENSUCHE

 

FAQ (Häufig gestellte Fragen) zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

Wie gehe ich vor?

  • Wenn Sie schon eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz oder eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben:
    • Melden Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter.
  • Wenn Sie weder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und noch eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben:
    • Bitte lassen Sie sich zunächst bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde registrieren und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.

 

Wann kann ich den Antrag stellen?

  • Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, sollten Sie den Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.
  • Die folgenden Voraussetzungen gelten außerdem:  
    • Sie sind hilfebedürftig, das heißt, Sie haben nicht genug Geld zum Leben
    • Sie haben sich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes, unter Berücksichtigung Ihrer Wohnsitzregelung, angemeldet.
    • Sie sind mindestens 15 Jahre alt, bekommen in der Ukraine noch keine Altersrente und haben das Rentenalter in Deutschland noch nicht erreicht.
  • Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin beim Jobcenter. Sie können den Termin telefonisch vereinbaren. In manchen Jobcentern haben Sie die Möglichkeit, den Termin online zu buchen.
  • WICHTIG: Nehmen Sie den Termin persönlich wahr.

 

Welchen Antrag muss ich stellen?

  • Antrag auf Arbeitslosengeld II
  • Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Deutsch und in lateinischen Buchstaben ausgefüllt werden muss.
  • Wichtig: Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie schon eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben.

 

Welche Dokumente gehören zum Antrag dazu?

  • Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen bzw. Ersatzbescheinigungen (bis 31.05.2022)
  • Ausgefüllter Antrag mit Unterschrift (wenn Sie bereits eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit besitzen, tragen Sie diese bitte unbedingt ein)
  • wenn vorhanden: aktuelle Meldebescheinigung
  • wenn vorhanden: Bestätigung einer Krankenkasse über die Mitgliedschaft
  • Kosten für das Wohnen: Kopie (Unter-) Mietvertrag (soweit ein schriftlicher Vertrag vorhanden ist), sonstige Nachweise über die tatsächlichen Kosten der Unterkunft oder eine Bescheinigung über die Wohnungsgröße, die Anzahl der Zimmer und aller in der Wohnung lebenden Personen
  • wenn vorhanden: Nachweise zu Einkommen und Vermögen (z.B. Kontoauszüge)

 

Wie bekommen Kinder und Jugendliche Geld vom Jobcenter?

  • Kinder und Jugendliche bekommen in der Regel zusammen mit ihren Eltern Geld vom Jobcenter, wenn sie bei ihren Eltern wohnen, hilfebedürftig, nicht verheiratet und jünger als 25 Jahre sind.
  • Kinder und Jugendliche ab 15 Jahren können Leistungen vom Jobcenter beziehen, wenn sie mit anderen Verwandten, z.B. Großeltern oder Tante, zusammenleben.
  • Heranwachsende ab 18 Jahren können Leistungen vom Jobcenter beziehen, wenn sie alleine leben, z.B. wenn die Eltern noch in der Ukraine sind.

 

Für wen kann ich den Antrag beim Jobcenter stellen?

  • Für Ihre sogenannte “Bedarfsgemeinschaft”:
  • Dazu gehören Sie als Antragsteller*in und ggf. Ihr*e
    • Ehepartner*in
    • Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet sind
    • Partner*in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
    • eingetragene Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft vergleichbar einer Ehe) mit deren Kindern / Stiefkindern

 

Mein erster Termin für die Antragstellung beim Jobcenter ist erst nach dem 1.6.2022 – bekomme ich trotzdem weiterhin Geld?

Ja. Wenn Sie im Mai 2022 Asylbewerberleistungen bezogen haben, bekommen Sie weiter Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis Ihr Antrag beim Jobcenter bewilligt wurde.

 

Woher bekomme ich Leistungen bei einer Einreise ab 01.06.2022?

  • Wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
  • Solange Sie noch keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung haben, kann ein Anspruch auf Asylbewerberleistungen bestehen, wenn Sie ein Asylgesuch geäußert haben. Zuständig sind in diesem Fall die Ausländerbehörden in Ihrem Wohnort.

 

Wird mein Vermögen angerechnet?

  • Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
  • Aktuell ist Ihr Vermögen nur dann zu berücksichtigen, wenn Sie über kurzfristig für den Lebensunterhalt verwertbares Vermögen von mehr als 60.000 Euro sowie über mehr als 30.000 Euro für jede weitere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft verfügen.
  • In Kriegs- oder Krisenregionen belegenes Vermögen wie insbesondere Immobilien wird in der Regel nicht berücksichtigt.

 

Wird mein Einkommen angerechnet?

  • Einkommen wird bei der Berechnung des Leistungsanspruchs berücksichtigt. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor, soweit es Ihnen möglich ist.
  • Kontoauszüge zu einem Girokonto bei einer ukrainischen oder russischen Bank sind vorzulegen, soweit dies möglich ist.
  • Einkommen aus einer in Deutschland ausgeübten Erwerbstätigkeit wird berücksichtigt.
  • Erhalten Sie noch Zahlungen aus einem in der Ukraine bestehenden Arbeitsverhältnis, z.B. einem Online-Job, werden diese als Einkommen berücksichtigt.
  • Es dürfen allerdings nur solche Mittel berücksichtigt werden, die Ihnen zugeflossen sind und über die Sie in Deutschland tatsächlich verfügen können.

 

Wird meine Altersrente aus der Ukraine angerechnet?

  • Wenn Sie eine Rente wegen Alters beziehen, die einer Altersrente in Deutschland vergleichbar ist, können Sie kein Geld vom Jobcenter erhalten. Sie können dann Geld von den Sozialämtern erhalten.
  • Ob die ukrainische Altersrente mit der deutschen Altersrente vergleichbar ist, befindet sich noch in Klärung.

 

Kann ich Kindergeld beantragen?

  • Ja. Kindergeld ist als vorrangige Leistung bei der Familienkasse zu beantragen.
  • Kindergeld wird auf Ihre Leistungen nach dem SGB II angerechnet.
  • Die wichtigsten Informationen zu dieser Leistung finden Sie auf der Seite Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine.
  • Mehrsprachige Informationen:

 

Darf ich mich außerhalb meines Wohnortes aufhalten?

Sie können sich mit vorheriger Zustimmung Ihres Jobcenters – für maximal drei Wochen im Kalenderjahr – außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten (sogenannte Ortsabwesenheit). Eine Verlängerung ist im Einzelfall unter bestimmten Umständen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter. Näheres finden Sie auch hier: Jobcenter: Infos zur Ortsabwesenheit - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).

 

Darf ich zurück in die Ukraine reisen, z.B. um zurückgelassenes Eigentum zu holen, jemanden zu besuchen etc.? Quelle: BAMF

  • Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, erlischt dieser unter folgenden Voraussetzungen:
    • Sie verlassen Deutschland nicht nur aus einem vorübergehenden Grund oder
    • Sie halten sich mehr als sechs Monate nicht in Deutschland auf.
  • Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, ist es Ihnen grundsätzlich möglich, ins Ausland und damit auch in Ihr Herkunftsland zu reisen (bitte beachten Sie hierzu etwaige Einreisebestimmungen jeweiliger Zielländer). Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis und mit einem gültigen Reisedokument können Sie jederzeit nach Deutschland wieder einreisen.

Bitte beachten Sie: Personen, die sich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, bekommen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgehändigt. Diese berechtigt nicht zum visumfreien Reisen im Schengen-Raum, da noch kein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Die Fiktionsbescheinigung ersetzt somit auch keinen Aufenthaltstitel und erlaubt deshalb auch nicht die Wiedereinreise nach einem Auslandsaufenthalt (wobei die Einreise aktuell bis zum 31. August 2022 über die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ohne Aufenthaltstitel erlaubt ist). Entsprechend gilt dies selbstverständlich für sonstige behördliche Bescheinigungen über die Registrierung oder Antragstellung als Kriegsflüchtling aus der Ukraine, die anstelle einer Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird.


Habe ich Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter?

  • Zu Ihrem ersten Termin im Jobcenter müssen Sie persönlich erscheinen, damit Ihre Identität geprüft werden kann
  • Bitte bringen Sie hierzu einen Identitätsnachweis mit, z.B. Pass oder ukrainische ID-Karte.
  • Vereinbarte Termine (persönlich, telefonisch, Video) müssen Sie wahrnehmen oder rechtzeitig, mit Angabe eines Grundes, absagen.
  • Sie sind verpflichtet, alle Angaben in Anträgen und Anlagen vollständig und korrekt zu machen. Zudem müssen Sie Ihrem Jobcenter auch schnellstmöglich Änderungen mitteilen, welche eintreten, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Dies ist wichtig, da sich Änderungen ggf. auf die Leistungen auswirken.

 

FAQ (Häufig gestellte Fragen) zum Wohnen

Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung mieten will?

  • Das Jobcenter kann Mietkosten übernehmen, wenn Sie diese nicht selbst bezahlen können.
  • Bitte melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.
  • Das Jobcenter prüft, welche tatsächlichen Wohnkosten in Einzelfall übernommen werden können.

 

Bezahlt das Jobcenter auch Möbel?

Wenn Sie Möbel brauchen: Melden Sie sich bitte beim Jobcenter. Hier werden Sie beraten, ob und ggf. wie Sie unterstützt werden können.

 

FAQ (Häufig gestellte Fragen) zur Unterstützung bei der Beschäftigungsaufnahme

  • Das Arbeitsförderungsrecht sieht vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Leistungsbeziehende zur Unterstützung einer Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme vor.
  • Leistungen zur Unterstützung der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung können beispielsweise die Übernahme von Bewerbungskosten oder auch die Erstattung der Fahrtkosten bei einem Vorstellungsgespräch sein.
  • Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter unterstützen auch junge Menschen unter 25 Jahren beim Einstieg in das Berufsleben durch berufliche Beratung und Hilfen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen.
  • Die Jobcenter beraten Sie zu individuellen Qualifizierungsmöglichkeiten.  Zudem unterstützen die Jobcenter Sie bei der Anerkennung formaler Berufsqualifikationen.

 

FAQ (Häufig gestellte Fragen) zu Sprachkursen

Darf ich an Beratungs-, Betreuungs- und Sprachangeboten teilnehmen?

  • Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG - Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) können Sie an folgenden Angeboten teilnehmen:
    • Migrationsberatung für Erwachsene des Bundes (MBE)
    • Erstorientierungskurse für Asylbewerber (EOK)
    • Programm "Migrantinnen einfach stark im Alltag" (MiA-Kurse)
    • Integrationskurse
    • Berufssprachkurse
  • Die Teilnahme an den Kursen und Beratungsangeboten ist grundsätzlich kostenlos und mit Nachweis Ihrer Herkunft möglich.
  • Eine Liste der EOK-Kursträger finden Sie unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Erst… sowie für MiA-Kurse unter www.bamf.de/mia.
  • Über das BAMF-NAvI lässt sich unkompliziert herausfinden, wo es in Ihrer Nähe Integrationskurse und Migrationsberatungen gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/

 

Muss ich vorrangig eine Arbeit aufnehmen oder kann ich vor der Arbeitsaufnahme einen Sprachkurs besuchen?

  • Sollten Ihre Sprachkenntnisse für eine Arbeitsaufnahme nicht ausreichen, so können Sie grundsätzlich vorrangig einen Sprachkurs besuchen, um das B1-Sprachniveau (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php) zu erreichen.
  • In der Regel können Sie einen Integrationskurs besuchen. Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, parallel zum Integrationskurs arbeiten zu gehen.

 

FAQ (Häufig gestellte Fragen) zum Arbeiten in Deutschland und zum Arbeitsrecht

Darf ich in Deutschland arbeiten?

  • Ja, das ist möglich. Für Personen, denen bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt worden ist, wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit kraft Gesetzes erlaubt. Hiervon ist auch die selbstständige Tätigkeit erfasst. Eine Erlaubnis der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
  • Wenn Sie direkt nach Arbeit suchen wollen, finden Sie Stellenangebote mit der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit.

 

Worauf muss ich achten, wenn ich in Deutschland arbeite?

Für Sie gilt das deutsche Arbeitsrecht. Nehmen Sie eine Arbeit auf, ist der Arbeitgeber u.a. zu Folgendem verpflichtet:

  • Zahlung des Mindestlohns: In Deutschland gilt der Mindestlohn. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, mindestens diesen Lohn zu zahlen. Sollte der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen, verstößt er gegen das Gesetz.
  • Soziale Absicherung: Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin in Deutschland hat Anspruch darauf, für bestimmte Fälle sozial abgesichert zu werden. Das ist die so genannte Sozialversicherung. Daher muss der Arbeitgeber für jedes Arbeitsverhältnis Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies betrifft die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und die Unfallversicherung. Ausnahme: Mini-Job. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Minijob-Zentrale.
  • Arbeitsrechtliche Schutzrechte: Der Arbeitgeber muss arbeitsrechtliche Schutzrechte beachten. Zum Beispiel sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, wenn dies erforderlich ist.

 

Wo finde ich Informationen zu den Themen Arbeit und Soziales in Deutschland?

 

Wo finde ich Informationen zum deutschen Arbeitsrecht?

  • Einen Kurzflyer zum Thema Arbeitsrecht in Deutschland in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Polnisch, Englisch und Deutsch finden Sie auf der Seite der Beratungsorganisation „Faire Integration“
  • Ausführlichere Flyer zu den Themen Arbeitsrecht und Entlohnung in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Deutsch stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Sachsen

 

Wo erhalte ich Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen?

Bei Beratungsbedarf rund um das Thema Arbeitsrecht können Sie sich an das Beratungsprojekt „Faire Integration“ wenden (www.faire-integration.de ). In NRW betreibt „Faire Integration“ zwei Beratungsstellen. Die Kontaktdaten der Berater sind:

Aydogan Gül
Tel.: +49(0) 231 997 701 50
Mobil: +49(0) 170 989 809 9
E-Mail: aydogan.guel[at]dgb-bildungswerk.de (aydogan[dot]guel[at]dgb-bildungswerk[dot]de)
Adresse: Ostwall 17-21, 44135 Dortmund


Mousa Othman
Tel.: +49(0) 211 158 418 67
Mobil: +49(0) 151 730 524 90
E-Mail: Mousa.Othman[at]dgb-bildungswerk.de (Mousa[dot]Othman[at]dgb-bildungswerk[dot]de)
Adresse: Graf-Adolf-Straße 41, 40210 Düsseldorf

Das Land NRW fördert vielfältige Beratungsangebote für Menschen, die von Arbeitsausbeutung bedroht oder betroffen sind. Wichtiger Bestandteil sind die Beratungsstellen Arbeit (BSA) in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Nordrhein-Westfalen (53 insgesamt). Die BSA kooperieren mit Sprachmittlerdiensten und können somit auch Ihnen Unterstützung bieten. Die Beratungsstellensuche ist auch auf Ukrainisch und Russisch verfügbar.

 

Weitergehende Informationen zu guten Arbeitsbedingungen

Das Beratungsnetzwerk „Gute Arbeit“ von Arbeit und Leben hat Prüfsteine für gute Arbeit für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zusammengestellt. Sie wenden sich vornehmlich an diejenigen, die geflüchtete Menschen bei der Arbeitsaufnahme begleiten, also nicht direkt an die Geflüchteten selbst. Die Prüfsteine geben eine Orientierung mit dem Ziel, Risiken von Arbeitsausbeutung vorzubeugen. Sie beziehen sich nicht ausdrücklich allein auf die Mindeststandards gemäß dem deutschen Arbeitsrecht, sondern gehen darüber hinaus.

Wo kann ich mich über die aktuellen Corona-Regelungen informieren? 

Mehrsprachige Informationen rund um das Thema Covid-19 finden Sie hier.

 

Kann ich mich kostenlos gegen Corona in Deutschland impfen lassen? 

Ja. In Impfzentren, in vielen Arztpraxen oder Apotheken können Sie sich kostenlos gegen Corona impfen lassen. Wenn Sie mit einem russischen oder chinesischen Impfstoff geimpft sind, gelten Sie in der EU als nicht geimpft (https://www.zusammengegencorona.de/impfen/#deutschlandkarte). 

 

Kann ich mich kostenlos auf COVID-19 testen lassen?

Ja. Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test. Für einen Bürgertest ist ein Ausweis vorzulegen. Wenn diese – vor allem bei Kindern – nicht vorliegen, empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium eine unbürokratische Handhabung. 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html 

 

Wo finde ich Informationen über die aktuellen Regelungen zu COVID-19 in Nordrhein-Westfalen?

Alle aktuellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel aufgrund der Infektionslage und der Situation in den Krankenhäusern des Landes gelten, finden Sie hier: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Fallzahlen in Ihrem Wohnort sind, können Sie dies über das Robert Koch Institut erfahren. 
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
 

Wo und ab welchem Zeitpunkt kann mein Kind in die Schule gehen? Bin ich verpflichtet mein Kind in die Schule zu schicken?

Alle Kinder ab 6 bzw. 7 Jahren sind in Deutschland schulpflichtig. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Schulamt in Ihrem Aufenthaltsort (https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/). Der Besuch einer Schule ist kostenlos.


Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/schule
https://www.schulministerium.nrw/anmeldung-zur-grundschule

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/bildung-und-forschung/sch…
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/familie-und-kind/kinder-u…
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/familie-und-kind/schwange…

Haben Sie Schwierigkeiten, eine Schule oder eine Kita zu finden? Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Dann wenden Sie sich an ein Kommunales Integrationszentrum (KI) in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Auflistung aller KIs finden Sie unter: https://www.mkjfgfi.nrw/kommunale-integrationszentren-0

 

Welche sprachlichen Förderungen erhält mein Kind in der Schule?

Die Beschulung der neu angekommenen Schülerinnen und Schüler erfolgt nach dem Runderlass Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ (BASS 13-63 Nr. 3).
https://www.schulministerium.nrw/umgang-mit-den-auswirkungen-des-russla…

 

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für noch nicht schulpflichtige Kinder?

Die geflüchteten Kinder können Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Angebote der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (sog. Brückenprojekte) besuchen. Bei der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ handelt es sich um niedrigschwellige, frühpädagogische Angebote als eine erste ideale Betreuungsform in der jetzigen Situation. 
Die Brückenprojekte wurden in NRW seit 2015 als Maßnahme bei der damaligen Flüchtlingsmigration eingeführt. Sie richten sich gezielt an geflohene Familien und sollen bildlich gesprochen für die Familien eine Brücke aus der akuten Ankunftssituation hinein in den Kita-Alltag schlagen.

 

Ab welchem Alter kann mein Kind eine Betreuung nutzen?

Ab Vollendung des ersten Lebensjahres gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt an ihrem Aufenthaltsort. Je nach Platzsituation in der Region kann es in manchen Kommunen zu Wartezeiten auf einen Betreuungsplatz kommen.  

 

Wie finde ich eine Betreuung für mein noch nicht schulpflichtiges Kind? 

Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekten und Kindertagespflege finden Sie hier. Vielfach ist es auch hilfreich, sich bei Kindertageseinrichtungen sowie Tagesmüttern bzw. Tagesvätern im näheren Umfeld selber nach Angeboten zu erkundigen.

 

Bin ich verpflichtet mein Kind in die Kita zu schicken?

Nein.

 

Wann und wie oft gibt es Schulferien und an welchen weiteren Tagen ist schulfrei?

In Deutschland gibt es einige Feiertage, an denen keine Schule ist. Manchmal sind diese Tage begleitet von sogenannten Brückentagen.
Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, ist der Freitag danach meistens auch frei. Ob es diesen Brückentag gibt, darüber informiert Sie die jeweilige Schule oder KiTa.

Zwar sind die meisten Feiertage bundesweit gleich, es gibt aber trotzdem noch Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Hier finden Sie alle Feiertage und Schulferien, die in NRW gelten:
https://www.schulferien-online.de/ferien-nordrhein-westfalen

 

Welche Schulformen gibt es in Deutschland und wie finde ich die richtige für mein Kind?

In Deutschland gehen Kinder nach der KiTa in die Grundschule. Hier durchlaufen die Kinder die Klassen 1 bis 4. Nach der 4. Klasse gehen die Kinder auf eine weiterführende Schule. Dafür kann aus verschiedenen Schulformen die geeignetste ausgewählt werden.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschürensammlung:
https://broschuerenservice.nrw.de/msb-duesseldorf/shop?f_name=Alle&f_ca…

Informationen auf Ukrainisch:
https://broschuerenservice.nrw.de/msb-duesseldorf/shop/UA_-_Das_Schulsy… 

 

Gibt es Ukrainisch-Unterricht?

Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein zentraler Bestandteil der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen. Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte haben so die Möglichkeit, zwei- oder mehrsprachig aufzuwachsen. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen strebt an, den Herkunftssprachlichen Unterricht Ukrainisch aufzubauen. Weitere Informationen zum HSU sind abrufbar unter: https://www.schulministerium.nrw/herkunftssprachlicher-unterricht 

Außerdem gibt es das Landesprogramm „Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder“. Informationen darüber finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/mehrsprachigkeit-als-chance-nutzen-her… 

 

Wie kann mein Kind schnell Deutsch lernen, damit es dem Unterricht folgen kann?

Es gibt das Landesprogramm „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“. Das Programm ist freiwillig und kostenfrei und findet während der Oster-, Herbst- und Sommerferien statt. Schülerinnen und Schüler erhalten in Lerngruppen intensive Deutschförderung. Sie lernen, im Rahmen von alltagsbezogenen Aktivitäten und Ausflügen, die Sprache anzuwenden und zu üben.

Das Angebot steht allen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter offen. Seit den Osterferien werden auch geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine erreicht. 

Weitere Informationen zu diesem Landesprogramm finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/ferienintensivtraining-fit-deutsch 

 

Ich möchte mich gerne für die Bildung meines Kindes / meiner Kinder einsetzen. Was kann ich tun?

An den Schulen gibt es verschiedene Mitwirkungsgremien, in denen sich Eltern einbringen können. So z.B. Fördervereine und Schulpflegschaften. Eltern mit Einwanderungsgeschichte haben sich zudem im Elternnetzwerk NRW zusammengeschlossen. 

Das Netzwerk führt u.a. das Projekt „Eltern mischen mit – Mitwirken heißt verändern“ durch. Im Rahmen dieses Projekts werden Eltern mit Einwanderungsgeschichte qualifiziert sich in den Mitwirkungsgremien von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Schule einzubringen. 

Informationen finden Sie unter: https://www.elternnetzwerk-nrw.de/, www.eltern-mischen-mit.de 

 

Gibt es in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ein Bildungsangebot?

Seit 2020 wird in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ein schulnahes Bildungsangebot ermöglicht.
Dabei geht es u.a. um die Sprachförderung und Alphabetisierung.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw/schulnahes-bildungsangebot-zentralen-unterbringungseinrichtungen

https://www.fbz-uk.uni-koeln.de/projekte/zue

 

Wo finde ich eine Versorgung für mein noch nicht schulpflichtiges Kind? Wo und ab welchem Zeitpunkt kann mein Kind in die Kita gehen?

Falls Sie einen Kita-Platz erhalten können, müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt Ihres Aufenthaltsortes https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/ stellen. 
Haben Sie Schwierigkeiten, eine Schule oder eine Kita zu finden? Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Dann wenden Sie sich an ein Kommunales Integrationszentrum (KI) in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Auflistung aller KIs finden Sie unter: https://www.mkjfgfi.nrw/kommunale-integrationszentren-0

 
Mein Kind wird in Deutschland in eine Kindertagesbetreuung gehen. Gibt es eine Impfpflicht gegen Masern? 

Ja, in Deutschland können Kinder nur dann in die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege) gehen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Die Impfungen führen Kinderärztinnen und Kinderärzte durch.

 

Was muss ich bei der Einschulung beachten?

Bei jedem Kind muss zunächst eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Diese ist verpflichtend:

https://www.schulministerium.nrw/themen/recht/schulgesundheitsrecht/sch…

 

Wie erfolgt die Zuweisung an eine Schule?

Die Zuweisung eines Schulplatzes für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die örtlich zuständigen staatlichen Schulämter. Weitergehende Informationen finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw/umgang-mit-den-auswirkungen-des-russla…


 

Ein weiterer Tipp:

Haben Sie Schwierigkeiten, eine Schule oder eine Kita zu finden? Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Dann wenden Sie sich an ein Kommunales Integrationszentrum (KI) in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Auflistung aller KIs finden Sie unter: https://www.mkffi.nrw/kommunale-integrationszentren-0 

 

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Sonderseite wichtige Informationen rund um das Thema Schule zusammengestellt. Sie finden dort wichtige Hinweise zum Ankommen in Nordrhein-Westfalen, zum Ankommen in der Schule, zur Deutschförderung sowie weiteren Unterstützungsangeboten. Lehrer und Eltern erhalten hier zudem pädagogische, fachliche und schulpsychologische Hinweise zum Umgang mit dem Russland-Ukraine-Krieg im Unterricht.

Zur Sonderseite des MSB: www.schulministerium.nrw/umgang-mit-den-auswirkungen-des-russland-ukraine-krieges

Ich bin krank. Kann ich kostenlos medizinische Hilfe bekommen? 

Ein Krankenhaus in Ihrer Nähe finden Sie über die Krankenhausdatenbank https://www.mags.nrw/krankenhausdatenbank. Der Rettungsdienst kann über die Nummer 112 angerufen werden. 
Haben Sie weitere Fragen z.B. zur psychologischen Unterstützung oder zur medizinischen Hilfe bei Schwangerschaft oder für Kinder? Schauen Sie hierfür unter https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung

 

Ich suche eine Ärztin oder einen Arzt, damit ich behandelt werde

Für eine kostenlose Behandlung brauchen Sie einen Behandlungsschein. In der Regel müssen Sie dafür zunächst zum Sozialamt in Ihrer Stadt (https://www.meldebox.de/sozialamt/), wenn Sie keine Gesundheitskarte erhalten haben. 

 

Ich wohne in einer Landeseinrichtung und brauche einen Arzt.

Sie erhalten den Behandlungsschein dann von der Einrichtung. In der Regel gibt es dort medizinische Hilfe vor Ort. 
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung von Menschen, die aus der Ukraine wegen des Krieges geflohen sind, finden Sie auf dem Portal des Bundesinnenministeriums https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de (auch auf Ukrainisch, Russisch oder Englisch).

 

Wo finde ich Ärztinnen und Ärzte in NRW, die Ukrainisch, Russisch oder eine andere Sprache sprechen? 

Suchen Sie zunächst Ihren Wohnort in dieser Übersicht der Kommunen https://www.mhkbg.nrw/kommunen in Nordrhein-Westfalen. Schauen Sie dort, zu welchem Regierungsbezirk Ihr Wohnort gehört. 

Übersetzungshilfe: https://www.apotheken-umschau.de/weitere-themen/das-bildwoerterbuch-fue…

 

Wohnen Sie in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln?

Dann können Sie unter https://patienten.kvno.de/praxissuche Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe finden. Sie können auch nach der Sprache der Ärztinnen und Ärzte suchen. 
Wohnen Sie in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster? Dann können Sie unter https://portal.aekwl.de/web/serviceportal/arztsuche#suche Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe finden. Auch dort ist es möglich, nach der Sprache der Ärztinnen und Ärzte zu suchen.
Sie können deutschlandweit auch auf https://www.arzt-auskunft.de direkt nach Ärztinnen oder Ärzten in Ihrer Nähe suchen, die Ukrainisch, Russisch oder eine andere Sprache sprechen.

 

Welche Impfungen werden in Deutschland empfohlen?

Das Robert Koch Institut hat einen Impfkalender in viele Sprachen übersetzt. Er gibt einen Überblick, in welchem Alter eine Person welche Impfung erhalten sollte. 
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Impfkalender_mehrsprachig_Uebersicht_tab.html;jsessionid=C16ECEA177D5B399C161F37AC0536C65.internet081 

Deutsch: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Deutsch.pdf?__blob=publicationFile 

Englisch: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Englisch.pdf?__blob=publicationFile 

Ukrainisch: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Ukrainisch.pdf?__blob=publicationFile 

Russisch: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Russisch.pdf?__blob=publicationFile 

 

Welche Krankenleistungen stehen mir zu?

Sie erhalten zum Schutz und zur Früherkennung von Krankheiten die notwendigen Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt, und auch die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen. 
Wenn Sie sich in eine ambulante medizinische Behandlung begeben oder auch eine stationäre Behandlung brauchen, werden Ihnen in der Regel Krankenbehandlungsscheine bzw. Krankenhausbehandlungsscheine ausgestellt. 
Sollten Sie ganz akut erkrankt sein und unter Schmerzzuständen leiden und dringend behandelt werden müssen, brauchen Sie keinen Antrag auf eine Behandlung stellen. Wenn Sie aber über die notfallmäßige Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände hinaus weiter ärztlich versorgt werden müssen und diese Behandlungen nicht sofort durchgeführt werden müssen, dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung. Diese erteilt Ihnen die Stadt, in der Sie wohnen, oder die für Sie zuständige Bezirksregierung, wenn Sie in einer Landeseinrichtung leben. Welche das für Sie ist, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Landeseinrichtung mitteilen.

 

Wer ist von der Verpflichtung zur TBC-Untersuchung umfasst?

Alle Personen, die in eine Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern) aufgenommen werden sollen, haben der Leitung der Einrichtung vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind. Kann kein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, besteht die Verpflichtung, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. 

Für welche Altersgruppen, welche Untersuchung angezeigt ist, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW festgelegt:

  • Bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zur Untersuchung auf eine behandlungsbedürftige Tuberkulose,
  • bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren ein Interferon-Gamma-Test (IGRA), 
  • bzw. bei Kindern unter 6 Jahre ein Tuberkulintest,
  • wenn der Tuberkulintest nicht verfügbar ist oder bei bekannter BCG-Impfung: symptomorientierte ärztliche Untersuchung. Bei positivem Befund oder im Fall einer Exposition ggf. IGRA oder Röntgenaufnahme.

 
Privat untergebrachte Personen sind nicht verpflichtet, eine entsprechende Untersuchung zu dulden. Nehmen sie an der freiwilligen Erstuntersuchung , sollte durch die Ärztin/ den Arzt geklärt werden, ob Tuberkulose-Symptome bestehen oder kürzlich ein Kontakt zu einem bekannten Tuberkulosefall stattgefunden hat. Entsprechend sollte eine weitere Abklärung eingeleitet werden. Im Übrigen wird angestrebt, im Rahmen von Kontakten mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (z.B. Seiteneinsteiger-Untersuchung*) auch die TB-Diagnostik in den Blick zu nehmen. 
 
(*Kinder, die als Seiteneinsteiger außerhalb der regulären Schuleingangsuntersuchung in die Schule kommen, werden schulärztlich untersucht. Die Untersuchung ist für die Kinder verpflichtend. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, wie zuvor dargestellt, die TB-Diagnostik durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Blick zu nehmen.)
 

Hilfe für traumatisierte Geflüchtete

Broschüren zur Hilfe für traumatisierte Geflüchtete finden Sie bei der Unfallkasse NRW.

 

Ich nehme regelmäßig Medikamente ein. Woher bekomme ich diese, wenn meine bereits aufgebraucht sind?

In Deutschland müssen viele Medikamente von einem Arzt verschrieben werden. Z.B. auch Medikamente bei Herzerkrankungen oder Diabetes. Vom Arzt bekommen Sie das sogenannte Rezept. Mit diesem erhalten Sie dann die benötigten Medikamente in einer Apotheke. 
Manche Medikamente erhalten Sie auch ohne, dass Sie vorher ein Rezept von einem Arzt benötigen. In den Apotheken können Sie sich darüber beraten lassen. 

 

Ich habe psychische Probleme und leide unter mentaler Belastung. Wo finde ich Hilfe?

Wenn Sie psychologische Unterstützung brauchen, finden Sie Hilfe auf der Website des BAfF e.V. − Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. Die BAfF ist der Dachverband der Psychosozialen Zentren, Einrichtungen und Initiativen, die sich die psychosoziale und therapeutische Versorgung von Geflüchteten in Deutschland zur Aufgabe gemacht haben.

https://www.baff-zentren.org/hilfe-vor-ort/psychosoziale-zentren/

 

Gibt es ein digitales/telefonisches Hilfsangebot bei psychischen Problemen?

Angebote von Telefonseelsorge (u.a. russischsprachige Telefonseelsorge und Hilfsangebot für traumatisierte Flüchtlinge) und Chats finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/hilf…


Ich habe gehört es gibt eine Corona Warn App. Wo finde ich diese oder kann mich darüber informieren?

Die Corona Warn App ist ein Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Informationen finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app. In der App können Sie z.B. Ihre Impfnachweise oder Testergebnisse hinterlegen. Vor allem informiert die App Sie aber auch darüber, ob Sie Kontakte zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Die App steht auch auf Ukrainisch zur Verfügung. Sie finden Sie im App- oder Google-Play-Store. 

Ich habe eine Behinderung. Welche Leistungen stehen mir zu?

Wenn bei Ihnen infolge Ihrer Behinderung besondere Bedarfe bestehen, die über die grundsätzlichen Leistungsgewährungen nicht abgedeckt werden, dann können Sie auch weitere Unterstützung erhalten. Es soll Ihnen mit der Unterstützung ermöglicht werden so zu leben, wie Sie es gerne möchten. So kann Ihnen Unterstützung beim Wohnen und in der Freizeit angeboten werden. Auch können Sie Leistungen zur Mobilität erhalten. Was Sie dann an zusätzlichen Hilfen erhalten, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Leistungsträger in Ihrer Stadt (Rathaus / Stadtverwaltung, Sozialamt) oder, wenn Sie noch in einer Landeseinrichtung untergebracht sind, an die zuständige Bezirksregierung. Welche das für Sie ist, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeseinrichtung mitteilen. 

 

Ich bin pflegebedürftig. Welche Leistungen stehen mir zu?

Wenn bei Ihnen infolge Ihrer Behinderung besondere Bedarfe bestehen, die über die grundsätzlichen Leistungsgewährungen nicht abgedeckt werden, dann können Sie auch weitere Unterstützung erhalten. 
Was Sie dann an zusätzlichen Hilfen erhalten, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Leistungsstelle in Ihrer Stadt (Rathaus / Stadtverwaltung) oder, wenn Sie noch in einer Landeseinrichtung untergebracht sind, an die zuständige Bezirksregierung. Welche das für Sie ist, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeseinrichtung mitteilen.

 

Weitere Informationen zum Leistungsanspruch von pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung.

Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html

Deutsch: https://www.migration-gesundheit.bund.de/de/pflege/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gefluechtete-aus-der-ukraine-was-gilt-bei-der-gesundheitsversorgung-71519

https://www.migration-gesundheit.bund.de/de/pflege/

 

Werden in der Ukraine ausgestellte Dokumente, die bestätigen, dass eine Person eine Behinderung hat, in Deutschland anerkannt?

 Deutschsprachige bzw. übersetzte medizinische Dokumente, die Informationen über Art, Schwere und Auswirkung der Beeinträchtigung enthalten, können anerkannt bzw. bei der Entscheidungsfindung der deutschen Behörde über den Grad der Behinderung berücksichtigt werden. Ukrainische Ausweise, die eine generelle Aussage über das Vorliegen einer Behinderung enthalten, können hingegen nicht anerkannt werden.

 

Ist nach deutschem Recht eine Feststellung der Behinderung erforderlich?

Ja, die deutschen Behörden müssen eine eigenständige Feststellung darüber treffen, ob und in welchem Grad eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt.

 

An wen kann ich mich wenden, damit eine Behinderung festgestellt wird?

Die Feststellung des Grades der Behinderung wird im Land Nordrhein-Westfalen von den kreisfreien Städten bzw. Kreisen getroffen, in denen Antragsteller oder Antragstellerinnen sich aufhalten. Zuständig sind teilweise die Sozialbehörden, aber teils auch die Gesundheitsbehörden. Hier finden Sie eine Auflistung aller Behörden, die für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständig sind.

 

Die Anträge auf Feststellung einer Behinderung können zunächst digital über die Internetadresse www.elsa.nrw.de gestellt werden, oder direkt durch Ausfüllen spezieller Formulare, die formlos in den Rathäusern angefordert oder dort abgeholt werden können. Um das Feststellungsverfahren zu beschleunigen, sollten möglichst auch ärztliche Befundberichte vorgelegt werden. Wenn solche Berichte nicht vorhanden sind, wird unter Umständen eine ärztliche Begutachtung erforderlich.

 

Bekomme ich wohnbezogene Unterstützung?

Menschen mit Behinderungen können in Deutschland Anspruch auf eine wohnbezogene Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX haben. Zuständige Leistungsträger in Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Für Bezieher von Asylbewerberleistungen ist ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gemeinden als die zuständigen Stellen für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes entscheiden in diesen Fällen über die Gewährung von Hilfen, die den Leistungen der Eingliederungshilfe entsprechen können. Mit dem Übergang der Geflüchteten aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Leistungssysteme SGB II und SGB XII eröffnet sich für ukrainische Geflüchtete mit Behinderungen sodann auch der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.

 

Kann ich einer Beschäftigung nachgehen?

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Behinderung können für die Teilhabe am Arbeitsleben Förderleistungen erhalten, z.B. Kostenübernahme für bestimmte Hilfsmittel, Hilfe bei der Arbeitsplatzgestaltung, Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber u. ä.

Voraussetzung ist, dass eine Schwerbehinderung (der Grad der Behinderung beträgt wenigstens 50) festgestellt wurde oder eine „Gleichstellung“ durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt ist (siehe unten),

Rechtsgrundlage für die Leistungen sind die Sozialgesetzbücher II, XII oder III jeweils in Verbindung mit dem SGB IX.

Dabei gilt das

  • SGB II für erwerbsfähige Geflüchtete,
  • SGB XII für nicht erwerbsfähige Geflüchtete, die bereits im Rentenalter oder pflegebedürftig sind sowie behinderungsbedingt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können (für den Rechtskreiswechsel in das SGB XII für diese Personengruppe muss ein Kurzantrag ausgefüllt werden),
  • SGB III für solche Personen, die keine Grundsicherungsleistungen beziehen.

 

Wo bekomme ich Beratung zu Fragen der Teilhabe und Rehabilitation?

Zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe können sich Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen kostenlos und unabhängig bei einem der zahlreichen Angebote der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützen und informieren lassen. Die Berater*innen unterstützen insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen. Die EUTB®-Angebote stehen allen Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel offen. Dabei ist zu beachten, dass die EUTB®-Angebote nicht zum Aufenthalts- oder Asylrecht beraten. Auch Rechtsberatung und Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren werden durch die EUTB® nicht angeboten.

Mehr zu den Angeboten der EUTB sowie weiteren Beratungsangeboten gibt es hier: https://www.teilhabeberatung.de/

Kann ich nach Ankunft in Deutschland gleich arbeiten? 

Arbeiten dürfen Sie grundsätzlich erst, wenn Ihnen die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel bzw. eine Fiktionsbescheinigung erteilt hat. Aus diesem Dokument muss hervorgehen, dass Sie damit arbeiten können.


Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei der örtlichen Ausländerbehörde (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/) beantragen.


Sofern Sie visafrei eingereist (1.12) sind und noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, gilt: Während des kurzfristigen visafreien Aufenthalts ist eine Beschäftigung allgemein nicht möglich und nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt (z.B. einzelne Personen mit Führungspositionen in Unternehmen).


Zu den Themen Arbeit und Sozialleistungen hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales FAQ auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch bereitgestellt.

Sie haben sicherlich viele Fragen zum Arbeiten in Deutschland. Zum Beispiel wieviel Sie arbeiten dürfen und was ein Minijob ist. Viele Fragen zum Arbeiten in Deutschland werden Ihnen hier (https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html) beantwortet. 


Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit suchen, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Dort wird Ihnen bei der Suche und auch im Bewerbungsprozess geholfen. Auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/ukraine können Sie die Dienststelle der Agentur für Arbeit raussuchen, die in Ihrer Nähe ist.

Eine Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse, die sich speziell an Geflüchtete richtet, ist https://workeer.de/.

 

Ich bin nicht mehr schulpflichtig und möchte eine Ausbildung machen.

Wenn Sie nicht mehr schulpflichtig sind und auf der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle sind, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit ist der Hauptansprechpartner, wenn es um die Suche und Vermittlung von Arbeitsplätzen geht. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/ukraine) finden Sie bereits zahlreiche Informationen.


Unter https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/berufliche-bildung finden Sie eine detaillierte Information über einzelne (Aus-)Bildungsangebote.

 

Ich möchte gern arbeiten, spreche aber kein Deutsch. Was kann ich tun? 

Wenn Sie vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten, können Sie kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Die für Sie zuständige Regionalstelle finden Sie hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.


Den Antrag zum Integrationskurs können Sie hier herunterladen: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAlle/630-007_antrag-zulassung-integrationskurs-ausl_pdf.html?nn=282388


Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze in den Kursen begrenzt sind.

 
Muss ich meinen Ausbildungsabschluss oder mein angeschlossenes Studium anerkennen lassen?

Für ukrainische Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse ist die Bezirksregierung Detmold zuständig: 
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/a…

Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium haben, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Ob das auf Ihren Abschluss zutrifft und wo Sie sich beraten lassen können finden Sie unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/faq.php#.

Ukrainisch: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/assets/content/Medien_Dokumente-AI/2022-flyer-anerkennung-in-deutschland-uk.pdf


Weitere Infos finden sie beim IQ-Netzwerk (auf Ukrainisch): 

https://www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/fachstellen/fachstelle-an…

Alle Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe werden zentral von der Bezirksregierung Münster durchgeführt. Sie hat eine spezielle Ukraine-Sprechstunde (Telefon: 0251 411-2444) eingerichtet.

https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/servicestelle_pug/index.html

Ich bin ukrainische Wissenschaftlerin/ukrainischer Wissenschaftler. Wo finde ich Informationen oder eventuell eine Beschäftigung?

Auf der Seite des NRW-Wissenschaftsministeriums finden Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Informationen zum Studium.

Zur Unterstützung ukrainischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hat die Europäische Kommission hat die zentrale Plattform „Europäischer Forschungsraum für die Ukraine – ERA4Ukraine“ eingerichtet.

Englisch: https://euraxess.ec.europa.eu/ukraine

Ukrainisch: https://euraxess.ec.europa.eu/ukraine/ukrainian

Einen guten Überblick über Hilfsangebote erhalten Sie vom Deutschen Akademischen Austauschdienst: https://www.daad-ukraine.org/de/unterstuetzungsangebote/uebersicht-vorh…

Informationen auf Englisch erhalten Sie vom Verein „Nationale Forschungsdateninfrastruktur“ – ein großes Netzwerk von Forschungsinstitutionen in Deutschland – https://www.nfdi.de/wichtige-links-fuer-wissenschaftlerinnen-aus-der-ukraine/.

 

Ich war Lehrkraft in der Ukraine und würde hier gerne wieder als Lehrkraft arbeiten.

Über das Programm „Lehrkräfte Plus“ (Teil des Förderprogramms „NRWege Leuchttürme“) erhalten u.a. Lehrkräfte mit Fluchthintergrund einen Einblick in das deutsche Schulsystem und werden für den Einsatz an Schulen in Nordrhein-Westfalen vorbereitet. Das Programm wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und verantwortet. 

Unter https://lehrkraefteplus-nrw.de/ erhalten Sie die notwendigen Informationen.

 

Wer bekommt den Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-ar…

 

Was bedeutet Bruttolohn und Nettolohn?

Was man unter den Begriffen versteht und woraus sich der Brutto-  bzw. Nettobetrag zusammensetzen, wird auf der folgenden Website erläutert:
https://www.faire-integration.de/de/article/369.was-bedeutet-brutto-und…
 

Gibt es in Deutschland einen Arbeitsschutz und für wen gilt dieser?

Wenn Sie sich über den in Deutschland geltenden Arbeitsschutz informieren wollen, finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/erklaerung-arbeitsschutz.ht… weitere Informationen.

 

Mir fehlen noch (fachliche) Kenntnisse um eine Arbeit aufzunehmen. Wo finde ich Unterstützung.

Um Hilfe zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.

Deutsch: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine#linkicon

Ukrainisch: https://www.arbeitsagentur.de/ua/ua/ukraine

Russisch: https://www.arbeitsagentur.de/ru/ru/ukraine

Englisch: https://www.arbeitsagentur.de/en/en/ukraine

 

Ich habe Fragen zum Arbeitsrecht (u.a. Gehalt, Kündigung etc.). Wo kann ich mich melden?

Auf der Seite des Bundesministeriums finden Sie eine Aufstellung über die verschiedenen Beratungsstellen und Informationsplattformen.

https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-ar…

 

Wie lange darf ich an einem Tag arbeiten?

Die Arbeitszeit regelt sich gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-ar…

 

Ich möchte eine Ausbildung beginnen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-ar…
oder unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/foerderung-gef… (hier finden Sie auch Informationen zur Ausbildungen im Handwerk)

 

Welche Fördermöglichkeiten bei einer Ausbildung gibt es?

Wenn Sie eine Ausbildung machen möchten, können Sie sich auf den folgenden Seiten über Fördermöglichkeiten informieren:

https://www.mags.nrw/ausbildung-und-arbeit-fuer-gefluechtete

https://www.durchstarten.nrw/

https://www.durchstarten.nrw/aktuelles/unterstuetzung-fuer-gefluechtete…

 

Ich möchte meine Deutschkenntnisse gerne (zusätzlich zum Sprachkurs) verbessern. Wo finde ich zusätzliches Material und Bücher?

Digitale Angebote finden Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaate…

 

Welche Unterstützungsangebote gibt es bei der Integration in den Arbeitsmarkt für Frauen (mit Kindern)?

Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Frauen finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/arbeitsmarktintegration-zugewanderte-frauen
 

Informationen für Kulturschaffende und Wissenschaftler

Auf der Sonderseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sind wichtige Informationen für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Kulturschaffende, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine fliehen mussten, zusammengestellt. Neben einer Solidaritätserklärung („Lübecker Erklärung“) der Kultusminister, des Bundesbildungsministeriums sowie der Allianz der Wissenschaftsorganisationen finden Sie dort Hinweise auf Angebote an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sowie Angebote für Kulturschaffende, die hier Zuflucht gesucht und gefunden haben.

Zur Sonderseite des MKW: www.mkw.nrw/ukraine

 

Informationen für ukrainische Lehrkräfte

Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, den aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen möglichst schnell und flexibel eine gelingende Integration sowie eine erfolgreiche Fortsetzung ihrer Bildungsbiographie zu ermöglichen. Hierbei können auch ukrainische Lehrkräfte mitwirken, die eine Tätigkeit an Schulen in Nordrhein-Westfalen aufnehmen.

Die Einstellung ukrainischer Lehrkräfte ist möglich im Rahmen bestehender Regelungen bzw. Erlasse als Lehrkraft (§ 57 SchulG) oder als sonstiges (sozial)pädagogisches Personal (§ 58 SchulG) mit den entsprechenden Aufgaben.

Im Onlineportal www.verena.nrw.de finden Sie Stellenausschreibungen von Schulen, an denen Bildungsangebote für schulische Projekte in der Zuwanderungsgesellschaft gestaltet werden (Stellen suchen → Fächer/Berufsgruppe/Schulformgruppe → Suche nach: Unterstützung Geflüchteter). In den Stellenausschreibungen sind Kontaktdaten und nähere Angaben zur geplanten Tätigkeit an der jeweiligen Schule enthalten.

Quelle: BRA NRW

 

Fachkräfte und Helfende aus der Ukraine in Institutionen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigen

Empfehlungen der AJS zum Erfordernis von Führungszeugnissen nach § 72 a SGB VIII (Merkblatt / Selbstauskunft / Selbstverpflichtungserklärung in vier Sprachen)

https://ajs.nrw/ukraine-krise/

Eine sprachliche Weiterbildung sowie eine solide Ausbildung sind wichtig, um in Deutschland arbeiten zu können. In dieser Rubrik erhalten Sie Hinweise zu Deutsch-/Sprachkursen und die Möglichkeiten für eine berufliche Ausbildung.

 

Welche Deutschkurse gibt es und wie kann ich mich zu einem Deutschkurs anmelden?

Der Bund bietet für Menschen aus der Ukraine Integrations- und Berufssprachkurse sowie Erstorientierungskurse und spezielle Kurse für Frauen, sog. „MIA-Kurse“ - Migrantinnen einfach stark im Alltag - an.

Wenn Sie vorübergehenden Schutz gem. §24 AufenthG erhalten, können Sie kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Die für Sie zuständige Regionalstelle finden Sie hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/. Hierfür benötigen Sie einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung. Sollte die Vorlage dieser Dokumente aufgrund einer Überlastung der Ausländerbehörden nicht möglich sein, kann eine Zulassung auch unter Vorlage anderweitiger Bescheinigungen, die von öffentlichen Stellen ausgestellt wurden, erfolgen. Entscheidend für die Zulassung zum Integrationskurs ist, dass Sie dem BAMF glaubhaft machen können, dass Sie einen vorübergehenden Schutz gem. §24 AufenthG erhalten haben und sich bei einer öffentlichen Stelle (Ausländerbehörde, Einwohneramt, Sozialamt) registriert haben.

Den Antrag zum Integrationskurs können Sie hier herunterladen: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAlle/630-007_antrag-zulassung-integrationskurs-ausl_pdf.html?nn=282388

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze in den Kursen begrenzt ist.

Wenn Sie ein Kind haben, das noch nicht zur Schule geht, sprechen Sie den Integrationskursträger auf eine Kinderbetreuung während Ihres Integrationskurses an.

Die Erstorientierungskurse (EOK) bieten grundlegende Informationen über das Leben in Deutschland und vermitteln gleichzeitig erste Deutschkenntnisse. An diesen Kursen können ab sofort grundsätzlich auch alle Personen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind, teilnehmen. Hierfür reicht es aus, wenn Sie einen entsprechenden Pass, die Fiktionsbescheinigung oder den erteilten Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG vorlegen. Ein Zulassungsverfahren wie bei den Integrationskursen gibt es nicht. Eine Übersicht der Kursträger/Ansprechpartner der Erstorientierungskurse können Sie unter Downloads herunterladen:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/Erstorientierungskurse/erstorientierungskurse-node.html. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die „MIA-Kurse“ - Migrantinnen einfach stark im Alltag - sind spezielle Kursangebote von und für Frauen. Hier wird über Themen gesprochen, die für Sie wichtig sind. Dabei können Sie Ihr Deutsch verbessern. Auch dieser Kurs ist kostenfrei. Ein Zulassungsverfahren gibt es nicht. Eine Übersicht der Kursträger der MIA-Kurse in Ihrer Nähe finden Sie unter Downloads hier:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Ange….
Zur Zielgruppe der MiA-Kurse gehören auch Frauen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind.

 

Ich bin nicht mehr schulpflichtig und möchte eine Ausbildung machen.

Wenn Sie nicht mehr schulpflichtig sind und auf der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle sind, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit ist der Hauptansprechpartner, wenn es um die Suche und Vermittlung von Arbeitsplätzen geht. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/ukraine) finden Sie bereits zahlreiche Informationen.
Unter https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/berufliche-bildung finden Sie eine detaillierte Information über einzelne (Aus-)Bildungsangebote.

 

Ich habe noch keinen Platz in einem Integrationskurs bekommen. Gibt es bis dahin eine andere Möglichkeit kostenlos Deutsch zu lernen?

Es gibt zum Beispiel kostenlose Deutschlernangebote der Deutschen Welle für ukrainische Geflüchtete (https://www.dw.com/de/kostenlos-und-mobil-deutschlernangebote-der-dw-f%C3%BCr-ukrainische-gefl%C3%BCchtete/a-61258202). Auch die Deutschlern-Seite der Deutschen Welle steht auf Ukrainisch zur Verfügung (https://www.dw.com/uk/%D0%B2%D0%B8%D0%B2%D1%87%D0%B0%D1%82%D0%B8-%D0%BD%D1%96%D0%BC%D0%B5%D1%86%D1%8C%D0%BA%D1%83/s-9954). 

Verschiedene kostenlose Deutschlern-Angebote gibt es auch auf der Homepage des Goethe Institutes:
https://www.goethe.de/de/spr/ueb.html 

 

Ich habe in der Ukraine studiert. Kann ich mein Studium hier fortsetzen? Wo finde ich Informationen?

Studierende können ihr Studium fortsetzen. Einen guten Überblick über Hilfsangebote erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst. https://www.daad.de/de/der-daad/ukraine/hilfsangebote/ 

Eine Übersicht über die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/ueberblick-hochschulen-nrw 

Erste Schritte auf dem Weg zum Studium, Finanzierungsmöglichkeiten, Ansprechpartner und Beratungsstellen finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/informationen-fuer-fluechtlinge 

Seit 2017 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm „NRWege ins Studium“ Geflüchtete bei der Aufnahme des Studiums. Dieses Programm steht auch Geflüchteten aus der Ukraine offen. Auch studienvorbereitende Sprachkurse werden in diesem Rahmen gefördert. 
https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/weiterfuehrende-infos-zu-daad-foerderprogrammen/nrwege/ 
https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/expertise-zu-themen-laendern-regionen/fluechtlinge-an-hochschulen/informationen-fuer-studieninteressierte-fluechtlinge/ 

Viele gute Informationen liefert auch das Handbook Germany.

Deutsch: https://handbookgermany.de/de/learn/vocational-training-dual.html 

Englisch: https://handbookgermany.de/en/learn.html 

Russisch: https://handbookgermany.de/ru/learn.html 

 

Ich habe von einer Berufsausbildung gehört. Was genau ist das?

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Beruf zu erlernen. Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer erklärt dies auf Ihrer Homepage: 

Deutsch: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/berufliche-bildung 

Englisch: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-en/eu-citizens/information-center/vocational-training 

Viele gute Informationen liefert auch das Handbook Germany.

Deutsch: https://handbookgermany.de/de/learn/vocational-training-dual.html 

Englisch: https://handbookgermany.de/en/learn.html 

Russisch: https://handbookgermany.de/ru/learn.html 

 

Haben Hochschulen spezielle Angebote für Geflüchtete?

Ob es für Geflüchtete spezielle Vorbereitungs-, Sprach- oder Orientierungskurse gibt, darüber informieren Sie sich am besten direkt an der jeweiligen Hochschule.  

 

Muss ich Deutsch sprechen, um in Nordrhein-Westfalen zu studieren? 

Nicht für alle Studiengänge sind Deutschkenntnisse eine Voraussetzung. Zum Beispiel sind Deutschkenntnisse für einen internationalen Studiengang (https://www2.daad.de/deutschland/studienangebote/international-programmes/en/) nicht notwendig. Am besten klären Sie dies direkt mit der entsprechenden Hochschule. Um an der Hochschule anzukommen und andere Studierende kennenzulernen, ist es aber dennoch wichtig, die deutsche Sprache zu lernen. 

Sind für Ihren Studiengang Deutschkenntnisse erforderlich, müssen Sie bestimmte Nachweise erbringen: 

  • eine bestandene „deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“, kurz DSH, auf der Niveaustufe 2 oder
  • eine Prüfung im Rahmen eines „Tests Deutsch als Fremdsprache“, kurz TestDaF, mit der Niveaustufe TDN 4.

Die DSH-Prüfung wird von den Hochschulen angeboten. TestDaF kann in den entsprechenden TestDaF-Zentren abgelegt werden. Informationen zu den DaF-Tests finden Sie unter www.testdaf.de

Nähere Informationen finden Sie auch unter: https://www.study-in-germany.de/de/studium-planen/voraussetzungen/deutschkenntnisse/ 

 

Fallen für ein Studium Gebühren an? 

In Nordrhein-Westfalen gibt es grundsätzlich keine Studiengebühren. Für spezielle einzelne Leistungen (z.B. Gasthörerangebote oder Semesterticket zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs) werden geringe Beiträge erhoben. Im Einzelfall kann von der jeweiligen Beitragspflicht befreit werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule.

 

Bekomme ich während des Studiums finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt?  

Studierende können auf verschiedene Art finanziell unterstützt werden:

Das Programm „NRWege ins Studium“ ermöglicht Stipendien für besonders begabte Geflüchtete. 
https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/weiterfuehrende-infos-zu-daad-foerderprogrammen/nrwege/ 

Auch verschiedene Stiftungen und Organisationen vergeben Stipendien speziell für Geflüchtete. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/informationen-fuer-fluechtlinge

Studierende können auch eine individuelle finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihren Lebensunterhalt bekommen – das sogenannte BAföG (das steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“). Detaillierte Informationen zum BAföG erhalten Sie unter www.bafög.de. Über BAföG für Geflüchtete informiert die Seite https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/_documents/bafoeg-auch-ohne-deutschen-pass.html. Wenden Sie sich am besten an das BAföG-Amt (Studierendenwerk am/nähe Hochschulort) und machen Sie einen Termin zur BAföG-Beratung.

 

Ich habe in der Ukraine meine Schule beendet und möchte hier nun anfangen zu studieren. Wer erkennt meinen Schulabschluss an?

Die jeweils aufnehmenden Hochschulen entscheiden über den Hochschulzugang von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. 

Soll die Hochschulzugangsberechtigung ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für einen anderen Zweck (z.B. Beruf) anerkannt werden, dann entscheidet darüber die Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf. https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/zeug… 

Falls Sie kein Dokument für die Berechtigung zum Hochschulzugang (allgemeine vollständige mittlere Bildung) bei sich führen, können Sie einen Antrag beim ukrainischen Staatsunternehmen „Inforesurs“ stellen. Dieses hat Zugriff auf die Datenbank „EDEBO“, in der Abschlüsse ab 2000 gelistet sind. www.inforesurs.gov.ua 

Wo finde ich eine Unterkunft für mich und mein Haustier?

Unter folgenden Seiten finden Sie Unterkunftsangebote:

https://help.tasso.net/de/
https://help.vdh.de/helfen/

Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung:
Wenn Sie in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft einer Kommune untergebracht werden, kann Ihr Tier dort in der Regel nicht zusammen mit Ihnen leben.

Ihr Tier wird in einem solchen Fall vorübergehend in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen und dort versorgt.

Wichtig: Niemand möchte Ihnen Ihr Tier dauerhaft wegnehmen. Bitte machen Sie sich keine Sorgen! Sie erhalten Ihr Tier zurück!
 

Wo kann ich Unterkünfte für Geflüchtete mit Haustier anbieten?

Sie können Ihr Angebot unter https://help.tasso.net/de/ melden.

Wenn Sie Hilfsangebote für die Unterbringung von Haustieren melden wollen, wenden Sie sich an das Büro der Tierschutzbeauftragten.
Email: TierSchB[at]mulnv.nrw.de (TierSchB[at]mulnv[dot]nrw[dot]de)
Weiter Informationen hierzu unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tierschutz-hilfe-fuer-mitgebrachte-heimtiere-von-ukraine-fluechtenden

 

Was muss ich bei der Einreise mit Haustier beachten?

Nehmen Sie Hilfsangebote wahr!
Ihr Haustier ist von der langen Reise ebenfalls erschöpft und benötigt für den Aufenthalt in Deutschland dringend eine medizinische Untersuchung sowie ggfs. Impfungen. Hinzu kommt möglicherweise eine Quarantänezeit (weitere Hinweise dazu bei der Frage „Mein Hund muss in Quarantäne. Was bedeutet das genau?“).
Nur so können wir den Schutz aller Haustiere und Mitmenschen gewährleisten!

Auf der Internetseite des Bundesministeriums finden Sie die geltenden Einreisebestimmungen.
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html

Ukrainisch: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/EN/_Animals/pet-animals-ukraine-ua.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Russisch: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Russian/pet-animals-ukraine-ru.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Weitere Hinweise:

  1. Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Haustieren, um eine mögliche Ansteckung mit Tollwut oder anderen Krankheiten zu verhindern.
  2. Setzen Sie sich umgehend nach Ihrer Einreise mit dem lokalen Veterinäramt in Verbindung.
  3. Hier wird der Gesundheitsstatus des Tieres überprüft und möglicherweise Maßnahmen eingeleitet, beispielsweise Tollwut-Impfung, Mikrochipping oder Antikörper-Titer Bestimmung.
  4. Das Veterinäramt stellt Ihnen einen Heimtierausweis aus.
  5. Falls erforderlich, verordnet das Veterinäramt eine Isolierung (Quarantäne) Ihres Haustieres. (Mehr zur Quarantäne unter der Frage „Mein Hund muss in Quarantäne. Was bedeutet das genau?“)

Sie suchen eine Veterinärbehörde oder einen Tierarzt?

Wenn Sie nach Deutschland einreisen, müssen Sie Ihr Haustier von einem Veterinärmediziner untersuchen lassen.
Sollten Sie darüber hinaus einen Tierarzt brauchen, weil es Ihrem Haustier nicht gut geht oder Sie Fragen zu dem Gesundheitsstand Ihres Tieres haben, finden Sie unter folgenden Links Hilfe. 

Veterinäramt hier suchen:
https://www.tierschutzbuero.de/wp-content/uploads/Veterin%C3%A4r%C3%A4mter-in-Deutschland.pdf

Tierarzt hier suchen: https://www.tierarzt-onlineverzeichnis.de/

 

Mein Hund muss in Quarantäne. Was bedeutet das genau?

Bitte klären Sie mit dem Veterinäramt, die zu erfüllenden Bedingungen während der Quarantäne wie beispielsweise:

  • Dürfen Sie mit Ihrem Hund einen Spaziergang machen?
  • Welche Voraussetzungen müssen bei mehreren Tieren im Wohnbereich erfüllt werden?

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an einen örtlichen Tierarzt oder direkt an das Veterinäramt.
 

Botschaft der Ukraine

Generalkonsulat der Ukraine

Immermannstraße 50-52

40210 Düsseldorf

Telefon: 0049211 936 542 11

Fax: emb_de2[at]mfa.gov.ua (emb_de2[at]mfa[dot]gov[dot]ua)

Webseite: https://duesseldorf.mfa.gov.ua

 

Wo finde ich die Adresse meiner örtlichen Ausländerbehörde und weiterer staatlicher Stellen? https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/

In dieser Rubrik finden Sie eine Auswahl an Medienangeboten in Deutschland auf Ukrainisch und Russisch.

 

Angebote für Erwachsene:

 

Welche deutschen Medien-Angebote auf Ukrainisch gibt es für Kinder?

 

Gibt es APPs oder Social Media Kanäle, die mir helfen, mich in Deutschland zurecht zu finden?

 

Muss ich einen Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 werden mit dem Rundfunkbeitrag die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland finanziert. Ob Sie den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, hängt von Ihrer Wohnsituation ab und ob Sie sich gegebenenfalls von den Beiträgen befreien lassen können. 

Wie ist die Verwaltung in Deutschland aufgebaut und geregelt? 

Im Grundgesetz ist festgelegt, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Die Bundesrepublik besteht aus 16 Bundesländern. Außerdem haben die Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung. Es gibt also die Bundesverwaltung, Landesverwaltung und Kommunalverwaltung. Alle Verwaltungsbereiche haben eigene spezielle Aufgaben. 

Zu den Aufgaben der Landesverwaltung gehören beispielsweise die Polizei oder auch das Schulwesen (Schulen, Hochschulen). Zu den Aufgaben der Kommunalverwaltung in den Städten und Gemeinden gehören z.B. freiwillige Aufgaben, wie etwa die Bereitstellung von Sportanlagen oder Schwimmbädern und Pflichtaufgaben, wie Feuerschutz (Feuerwehr) oder das Pass- und Meldewesen. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.bpb.de.  

 

Wie ist Deutschland aufgebaut?  

Im Grundgesetz ist geregelt, dass sich Deutschland in drei Ebenen gliedert: 

die Bundesebene,
die Landesebene mit 16 Bundesländern und
die kommunale Ebene 
Nordrhein-Westfalen ist eines der 16 Länder der Bundesrepublik. 

In der Landesverfassung ist geregelt, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände grundsätzlich auch alleinige Träger der öffentlichen Verwaltung in ihrem Gebiet sind. 
Sie sind also grundsätzlich die Aufgabenträger für die Bürgerinnen und Bürger. Staatliche Verwaltungen sind nur ausnahmsweise eingerichtet, wenn besondere Gründe gegen eine Aufgabenerledigung auf der Kommunalebene sprechen (z.B. Wahrung überörtlicher Interessen, Vorhalten von speziell ausgebildetem Personal auf der Kommunalebene unwirtschaftlich). Dies gilt z.B. für die Polizei oder die Finanzverwaltung. 

Die unmittelbare Landesverwaltung besteht aus der Landesregierung, den Landesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen. 
Die Landesverwaltung ist grundsätzlich dreistufig organisiert. 

Oberste Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen sind: 

die Landesregierung
die Ministerpräsidenten
die Ministerien

Es gibt aber auch weitere Behörden und Einrichtungen des Landes. Etwa Landesmittelbehörden (z.B die Schulämter) oder Einrichtungen wie Schulen, Fachhochschulen, zentrale Bibliothekseinrichtungen oder das Landesarchiv NRW. 

 

Ich muss/möchte ein Bankkonto eröffnen. Wie funktioniert das?

Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhalten Sie eine übersichtliche Checkliste. Dort wird Ihnen genau erklärt, worauf Sie achten sollten. Bei der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.nrw) können Sie sich auch beraten lassen. 

Russisch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-06/vz_Checkliste_russisch_VorKontoeroeffnung.pdf

Englisch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media248956A.pdf

Deutsch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media248941A.pdf

 

Worauf muss ich nach der Kontoeröffnung achten?

Informationen darüber, was Sie nach der Kontoeröffnung beachten sollten, finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale NRW. 

Russisch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-06/vz_Checkliste_russisch_NachKontoeroeffnung.pdf

Englisch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media248952A.pdf

Deutsch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media248937A.pdf

 

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Handyvertrag abschließe?

Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhalten Sie eine übersichtliche Checkliste. Dort wird Ihnen genau erklärt, worauf Sie achten sollten. Bei der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.nrw) können Sie sich auch beraten lassen.

Russisch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-06/vz_Checkliste_russisch_Mobilfunk.pdf

Englisch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media248951A.pdf

Deutsch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media248936A.pdf

 

Mir werden sehr viele verschiedene Versicherungen empfohlen. Brauche ich die wirklich alle?

Es gibt in Deutschland viele verschiedene Versicherungen. Einige davon sind sehr wichtig. Andere sind nicht so wichtig. Einen guten Überblick über die wichtigen Versicherungen gibt Ihnen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort können Sie sich auch beraten lassen (www.verbraucherzentrale.nrw).

Russisch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-06/vz_Checkliste_russisch_Versicherung.pdf

Englisch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media248955A.pdf

Deutsch: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/migration_files/media248940A.pdf

 

Wo kann ich in meiner Nähe, gemeinsam mit anderen Menschen, Sport treiben? 

In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt rund 19.000 Sportvereine mit ca. 5 Millionen Mitgliedern. Die Angebote der Sportvereine sind äußerst vielfältig. Zum Beispiel: Fußball, Handball, Schwimmen, Leichtathletik, Judo, Fitness, Tanzen etc. 

Die Angebote der Sportvereine richten sich an alle Menschen in NRW - Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Frauen und Männer. Viele Sportvereine in NRW kümmern sich auch gezielt um die Interessen von Geflüchteten und heißen Sie herzlich willkommen. 

Die Dachorganisation der Sportvereine in Nordrhein-Westfalen ist der „Landessportbund NRW“ www.lsb-nrw.de
  
Über die Internetseite https://www.vereinssuche-nrw.de/ können wohnortnahe Vereine gesucht werden. 

 

Ich brauche finanzielle Unterstützung für meine Freizeitaktivitäten, Sportangebote, Nachhilfe, gemeinsames Mittagessen. Wo finde ich diese?

Es können Kosten für Sport und weiter Freizeitaktivitäten anfallen. Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, haben Sie auch Anspruch nach dem sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket.

Informationen hierzu finden Sie unter:

https://www.mkjfgfi.nrw/das-bildungs-und-teilhabepaket

 

Wie kann ich mich über meine Fahrtroute im Öffentlichen Nahverkehr informieren? 

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie sich vor der Fahrt informieren können: 

Auf der Internetseite www.busse-und-bahnen.nrw.de finden Sie Liniennetze und Informationen zu den Verkehrsunternehmen. Hier geben Sie Start und Ziel Ihrer Fahrt ein. Dann erhalten Sie alle Informationen, welche Bahnen und Busse Sie nutzen können und wann diese abfahren. 

Sie können sich die Apps mit Haltestellen und Abfahrzeiten von regionalen Verkehrsverbünden in NRW auf Ihr Smartphone mit iOS- und Android-Betriebssystem kostenlos herunterladen. 

Abfahrtszeiten von Bahnen und Bussen und Linien stehen an den Haltestellen. Die Telefonauskunft unter der Nummer 01806 504030 informiert über den Nahverkehr. Die Mitarbeiter der Kundenzentren helfen ebenfalls weiter.

 

Wo kann ich Tickets kaufen? 

Tickets müssen Sie bereits vor Ihrer Fahrt am Fahrkartenschalter oder Ticketautomaten (Bargeld und EC-Karte) oder in Reiseagenturen kaufen. Denn Sie dürfen Busse und Bahnen nur mit einem gültigen Ticket nutzen. 

In einigen Fahrzeugen wie Bussen können Sie Tickets gegen Bargeld auch beim Fahrer kaufen. Große Banknoten werden nicht gewechselt. Einige Tickets müssen Sie bereits auf dem Bahnhof oder im Fahrzeug in einem Fahrscheinentwerter entwerten/ abstempeln.

 

Ich habe Diskriminierung erlebt. Mit wem kann ich darüber sprechen?

In Nordrhein-Westfalen gibt es 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die Servicestellen sind unabhängige Beratungsstellen. Hier arbeiten verschiedene Menschen, die Ratsuchende und Betroffene von Diskriminierung begleiten und stärken. Auf https://www.ada.nrw (Englisch: https://www.ada.nrw/en/) finden Sie die richtige Servicestelle für Sie.

 

Wo finde ich die nächsten Spielplätze?

Manche Kommunen haben Übersichten, in der zum Teil auch Spielplätze aufgelistet sind:

Essen: https://geoportal.essen.de/spielplatz/ 

Kreis Herford: https://geoportal.kreis-herford.de/freizeit/?dpLat=52.15315240705951&dpLon=8.634155090332024&z=11&m=&mty=10&ew=W10%3D&es=C216 

Außerdem hat eine Familie aus Köln die Internetseite „Spielplatztreff“ entwickelt. Dort findet man bereits sehr viele Spielplätze aus Nordrhein-Westfalen. Über eine Suchmaschine kann man sich den nächsten Spielplatz, der in dieser Datenbank registriert wurde, anzeigen lassen. https://www.spielplatztreff.de 

 

Ich möchte im Sommer in einem Fluss, See oder Schwimmbad schwimmen gehen. Worauf muss ich achten?

Das Baden in Flüssen, Seen, Schwimmbädern oder anderen Gewässern kann gefährlich sein. Sein Sie stets vorsichtig. Informationen finden Sie auch unter:

https://www.dlrg.de/informieren/freizeit-im-wasser/gefahren/
https://www.dlrg.de/informieren/freizeit-im-wasser/baderegeln/
https://www.dlrg.de/informieren/freizeit-im-wasser/sicherheitstipps/
 

Was passiert, wenn ein in der Ukraine zugelassener Pkw in Deutschland einen Unfall verursacht?

Das Verkehrsopfer ist im Falle eines Unfalls finanziell geschützt. Entweder verfügt der ukrainische Pkw über eine Grüne Karte, eine Grenzversicherung oder die Schäden werden auf der Grundlage der Initiative der deutschen Versicherer reguliert. Geschädigte wenden sich in diesen Fällen an das Deutsche Büro Grüne Karte. Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.gruene-karte.de/de/ukrainische-fahrzeuge-in-deutschland/
(Infos in Deutsch/Englisch/Ukrainisch)

 

Ich habe einen ukrainischen Führerschein. Ist dieser auch in Deutschland gültig?

Mit einem gültig nationalen/internationalen Führerschein dürfen Sie in Deutschland Fahrzeuge, entsprechend der durch diesen Führerschein zugelassenen Klassen, fahren. 

Weitere Bedingungen bezüglich Ihres Führerscheins finden Sie unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigke…

 

Welche Straßenverkehrsregelungen sind in Deutschland zu beachten?

Wenn Sie auf den deutschen Straßen sicher unterwegs sein wollen, informieren Sie sich bitte über die geltenden Regelungen.

Informationen finden Sie z.B. auch unter:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/

 

Ich habe gehört, dass es in vielen deutschen Städten eine sogenannte Umweltzone gibt. Was genau bedeutet das?

Eine Übersicht über die Umweltzonen in Deutschland finden Sie hier: https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php#karte 

Wer mit seinem Fahrzeug in eine dieser Städte fahren will, braucht eine Umweltplakette an der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs. Autos ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren oder müssen Strafe zahlen. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Plakette. 

Alle notwendigen Informationen finden Sie unter:
https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/umweltzone/umweltp… 

Ich habe selbst Diskriminierung erfahren oder bei anderen mitbekommen. Wohin kann ich mich wenden, wo finde ich Hilfe?

In NRW gibt es Beratungsstellen, die von Diskriminierung betroffene Menschen unterstützen. Weitere Informationen zu diesen Stellen finden Sie unter:

https://www.mkjfgfi.nrw/servicestellen-fuer-antidiskriminierungsarbeit

http://www.nrwgegendiskriminierung.de/de/service/beratung-gegen-diskrim…

 

Was ist die Warn-App NINA und was ist die KatwarnApp?

  • Die Warn-App NINA ist die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, über die die Bevölkerung verschiedene Warnungen über Gefahrenlagen erhält.

Informationen zur Warn-App NINA: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina…

 

  • Die KatwarnApp informiert Sie ebenfalls über Gefahrenlagen.

Informationen zur KatwarnApp: https://www.katwarn.de/

 

Welches sind die Telefonnummern für Notrufe in Deutschland?

Polizei-Notruf: 110
Rettungsdienst/Feuerwehr: 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Giftnotruf (NRW): 0228/19240
Telefonseelsorge: 0800/1110111, 0800/1110222 oder 116123

 

Wie verhalte ich mich im Brandfall richtig?

Einen Überblick über das richtige Verhalten im Brandfall erhalten Sie hier:

https://www.rauchmelder-lebensretter.de//downloads/

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/verhalten-im-brandfall/

https://www.malteser.de/aware/hilfreich/achtung-feuer-wie-du-richtig-re…

 

Wie funktioniert in NRW die Mülltrennung und worauf muss ich bei der Müllentsorgung achten?

Informationen zur Müllentsorgung, auch von speziellen Produkten (z.B. Batterien), finden Sie unter:
https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wer-macht-was/wer-macht-was-abfall

 

Ich habe Müll der nicht in den normalen Müll passt (z.B. Einrichtungsgegenstände). Wo kann ich diesen entsorgen?

Wenn Sie Müll haben, der zu groß für den Hausmüll ist, müssen Sie dafür „Sperrmüll“ anmelden. Wenden Sie sich dafür bitte an die Stadt, in der Sie wohnen.

 

Muss ich Farben, Chemikalien, Altöl, Batterien und andere Schadstoffe getrennt entsorgen?

Renovierungsabfälle, Chemikalien und andere Dinge gelten als Schadstoffe. Diese sind gesondert zu entsorgen. Wichtige Hinweise dazu erhalten Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/schads…

 

Kann ich Elektroschrott im Hausmüll oder als „Sperrmüll“ entsorgen?

Elektroschrott muss gesondert entsorgt werden. Was zu Elektroschrott gehört und wie Sie diesen entsorgen können, darüber informiert Sie die Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/elektr….  

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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden ab sofort auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 08000 116 016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich. https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung.html

 

Hilfen für LSBTIQ* Geflüchtete aus der Ukraine - Deutsch

Seit dem 1. Juni 2022 ist die Helpline Ukraine der Nummer gegen Kummer für Kinder, Jugendliche und Eltern, die aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, erreichbar. Unsere Berater*innen haben ein offenes Ohr für die Sorgen, Fragen und Probleme der Ratsuchenden. Sie sollen hier die Möglichkeit haben sich über ein telefonisches Gespräch zu entlasten. Die Helpline ist ein bundesweites, anonymes Angebot und über die kostenlose Rufnummer 0800 500 225 0 montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr erreichbar. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

 

Ratsuchende finden unter https://www.nummergegenkummer.de/uk/helpline-ukraine alle Informationen rund um das Angebot.

Quellen:

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesministerium für Gesundheit

Handbook Germany