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Migrantenselbstorganisationen

Migrantenselbstorganisationen

Die Migrantenselbstorganisationen sind wichtige Partner der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für eine erfolgreiche Integrationspolitik. Das Landesprogramm zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen zielt darauf ab, Vereine ausgehend von ihren unterschiedlichen Bedarfen zu unterstützen.

Förderung von Migrantenselbstorganisationen

Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten spielen eine Schlüsselrolle bei der Integration von Neuzugewanderten, aber auch von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die schon lange hier leben. Denn Migrantenselbstorganisationen (MSO) leisten einen wichtigen Beitrag dafür, dass jeder und jedem unabhängig der Herkunft die Chance auf sozialen Aufstieg und gesellschaftliche Teilhabe eröffnet wird. Darüber hinaus unterstützen sie den interkulturellen Dialog und fördern somit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen ausdrücklich das Engagement von MSO. Es bringt dies zum Ausdruck mit dem Gesetz zur Förderung der Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (TIntG, hier insbesondere § 1 Ziffer 6 und § 2 Absatz 5). Die MSO in Nordrhein-Westfalen sind ein Teil und ein Abbild unserer vielfältigen und dynamischen Gesellschaft. Ihre Ziele, Tätigkeitsfelder und kulturellen Prägungen sind genauso heterogen wie der Entwicklungsstand und der Professionalisierungsgrad ihrer Organisationen. Das Landesprogramm zur Förderung von MSO zielt darum darauf ab, MSO ausgehend von ihren unterschiedlichen Bedarfen zu unterstützen.

Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Es gibt drei verschiedene Arten von Förderungen für MSO:

  1.  Die Anschubförderung gibt relativ neu gegründeten Vereinen eine Starthilfe und unterstützt sie dabei, ihren Verein weiterzuentwickeln.
  2. Die Einzelprojektförderung ermöglicht MSO die Durchführung von Projekten, um die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern.
  3. Die Partnerprojektförderung zielt darauf ab, dass erfahrene MSO unerfahrene Initiativen und Vereine von Migrantinnen und Migranten unterstützen, qualifizieren und vernetzen.


Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kompetenzzentrums für Integration.

Um das Engagement der Migrantenselbstorganisationen zu unterstützen und zu professionalisieren, wurde im Jahr 2000 die Fachberatung Migrantenselbstorganisationen gegründet. Sie ist beim Paritätischen NRW angesiedelt und wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Aufgabe der Fachberatung ist es, die Migrantenselbstorganisationen zu qualifizieren, untereinander zu vernetzen und hilft zum Beispiel bei Fragen rund um die Vereinsgründung oder der Finanzierung. Dieses Angebot richtet sich nicht nur an Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW. Sie berät auch Migrantenselbstorganisationen, die nicht Mitgliedsorganisation des Paritätischen NRW sind.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Paritätischen NRW.

Das Landesprogramm zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO) ist 2021 in seine nächste Förderphase eingetreten. Im Laufe der Jahre 2021/22 fördert das Land insgesamt 150 Vereine. Die Antragsphase für Förderungen in den Jahre 2023/24 beginnt im Sommer 2022.