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Regionale Beratung von Geflüchteten

Regionale Beratung von Geflüchteten

Nordrhein-Westfalen unterstützt die Integration geflüchteter Menschen in NRW.

Mit dem Förderprogramm der Regionalen Beratung für Geflüchtete in NRW wird die Integration geflüchteter Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und mit Wohnsitz in einer nordrhein-westfälischen Kommune unterstützt. Das Angebot der Regionalen Beratung dient insbesondere dazu, Ratsuchende zu befähigen, ihre Rechte und Pflichten eigenständig wahrzunehmen, den Zugang zu Regelsystemen (Bildung, Gesundheit, Wohnen) zu finden und eine nachhaltige Lebensperspektive in der Region aufzubauen.

Die Regionale Beratung berät im Rahmen von Individual- aber auch Gruppenberatungen vornehmlich zu Fragestellungen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Kontext (u.a. Asylverfahren/Dublin-Verfahren; Aufarbeitung der Fluchtgeschichte; Aufenthaltsrecht; Unterstützung bei der Dokumentenbeschaffung bzw. Identitätsklärung; Familienzusammenführung; Erstinformation zu Rückkehr/Weiterwanderung, Abschiebung/ Aufenthaltsbeendigung). Darüber hinaus wird ihr Beratungsprofil im Kontext von sozialen, gesundheitlichen und persönlichen Fragestellungen ergänzt.

Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen, insbesondere zur Förderung.