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Kinderbildungsgesetz NRW

Kinderbildungsgesetz NRW

Das Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen.

Das KiBiz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.

Der Landtag NRW hat am 29. November 2019 die Novelle des KiBiz verabschiedet (siehe Pressemitteilung vom 29.11.2019). Das neue KiBiz, das seit dem 1. August 2020 gilt, ist hier und im Download-Bereich abrufbar.

Die Reform des KiBiz ist zentraler Baustein bei dem Ziel, Nordrhein-Westfalen zu einem besseren Land für Kinder und Familien zu machen.

Land, Bund und Kommunen investieren ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 fast eine Milliarde Euro zusätzlich jährlich in die Qualität der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus gibt das Land eine Ausbaugarantie für jeden bedarfsgerecht benötigten Betreuungsplatz und entlastet gezielt Familien mit kleinen Kindern mit einem zweiten beitragsfreien Jahr.

Zentrale Punkte des Reformpakets

1. Bessere Rahmenbedingungen, mehr Qualität und Entlastung des Personals durch Finanzierung von mehr pädagogischen Kräften

Das Land Nordrhein-Westfalen beseitigt gemeinsam mit den Kommunen die strukturelle Unterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen. Die Kindertagesbetreuung wird künftig auskömmlich finanziert. Dafür stellen Kommunen und Land ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 je zur Hälfte jährlich insgesamt rund 750 Millionen Euro zusätzlich bereit. In allen mehr als 10.000 Kindertageseinrichtungen kann mehr Personal beschäftigt werden. Dies entlastet die Fachkräfte, verbessert den Betreuungsschlüssel und die Qualität.

2. Mehr Planungssicherheit für Träger und Personal durch Index für jährliche Refinanzierung der Kostensteigerungen

Vor der Reform gab es jährlich eine starre Erhöhung, die den tatsächlichen Kostensteigerungen und Tariferhöhungen nicht gerecht wurde und Ursache für die Finanzierungslücke gewesen ist. Die Landesregierung sorgt jetzt für ein verlässliches Finanzierungssystem. Auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung wird es einen Index für die jährliche Steigerung der Refinanzierung geben und nicht mehr eine starre Anpassung, die in der Vergangenheit nicht ausreichte.

3. Mehr Chancen durch erhöhte finanzielle Unterstützung für Familienzentren, plusKITAs und Sprachförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht die jährlichen Zuschüsse je Familienzentrum von 13.000 Euro bzw. 14.000 Euro auf 20.000 Euro. Daneben werden die finanziellen Mittel für die Sprachförderung und plusKITAs zusammengelegt und von insgesamt 70 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht.

4. Gesetzliche Verankerung/Absicherung von Leitungszeit

Von der erstmalig gesetzlichen Absicherung von Leitungszeit für jede Kindertageseinrichtung profitieren die Teams und die pädagogische Arbeit. Diese Neuregelung ab 1. August 2020 unterstützt die Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen.

5. Zuschüsse für Fachberatung

Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst jetzt und dauerhaft auch die für die Qualitätssicherung und -entwicklung so wichtige Fachberatung: 1.000 Euro pro Kindertageseinrichtung und 500 Euro je Kindertagespflegeperson.

6. Förderung von Ausbildung und Qualifikation

Ausbildende Kindertageseinrichtungen erhalten eine finanzielle Unterstützung, die für eine angemessene Vergütung der Auszubildenden und Ressourcen zur Praxisanleitung genutzt werden können. Die Jugendämter erhalten zur Weiterleitung an die Träger, die praxisintegriert ausbilden, einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Für Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr der „klassischen Ausbildung“ erhalten die Träger über das Jugendamt 4.000 Euro pro Praktikumsplatz. In der Kindertagespflege wird die kompetenzorientierte Qualifizierung mit einem Zuschuss von 2.000 Euro unterstützt.

7. Verbesserung der Kindertagespflege

Durch die Erhöhung der Landeszuschüsse wird die Qualität der Kindertagespflege gestärkt und verbessert. So werden zum Beispiel die Finanzierung von Vor- und Nachbereitungszeiten statt nur der reinen Betreuungszeit, die Fachberatung und Fortbildungsstunden unterstützt.

8. Weiteres elternbeitragsfreies Jahr

Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zielgenau und spürbar entlastet: Die letzten zwei Jahre von der Einschulung sind in der Regel beitragsfrei. Der Einnahmeausfall der Kommunen in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird ihnen vollumfänglich erstattet.

9. Platzausbaugarantie für jeden notwendigen Betreuungsplatz

Die Landesregierung sorgt dafür, dass der Platzausbau weitergehen kann. Jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

10. Finanzielle Unterstützung, wo Flexibilisierung der Betreuungsangebote notwendig ist

Die Landesregierung sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Betreuungsmöglichkeiten zu besonderen Zeiten, das heißt in frühen Morgenstunden, am Abend und an Wochenend- und Feiertagen werden unterstützt. Die Kommunen entscheiden vor dem Hintergrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Jugendhilfeplanung, wo es vor Ort besondere Betreuungsbedarfe gibt und welche Formen flexibler und ergänzender Betreuung genutzt werden. Für das deutliche Mehr an Flexibilität in der Kindertagesbetreuung werden stufenweise beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 insgesamt 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/2023 zusätzlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent.

In der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 sind der Bildungsbegriff und das Bildungsverständnis formuliert. Die Stärken der Kinder sind der Ausgangspunkt ihrer alltagsintegrierten, ganzheitlichen Förderung. Gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder wird mit individueller Förderung und Hilfe verbunden, denn nur so kann die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bestmöglich gefördert werden. Dieser Bildungsauftrag des Elementarbereichs ist im Gesetz verankert. Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat für das Land Nordrhein-Westfalen höchste Priorität.

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege steht in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses, der in der Familie beginnt und bei der Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinanderstehen. Mit diesem Verständnis nimmt frühkindliche Bildung das Kind individuell und ganzheitlich mit seinen vielfältigen Stärken und Entwicklungspotenzialen in den Blick. Wichtige Grundlage hierfür ist die regelmäßige alltagsintegrierte wahrnehmende Beobachtung des Kindes, die in eine regelmäßige Dokumentation mündet und die auch Gegenstand von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern ist.

Zur Bekräftigung des angestrebten Qualitätsentwicklungsprozesses für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen hat das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen eine Vereinbarung über die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Kräfte geschlossen.

Um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen wurde das Wunsch- und Wahlrecht, das bereits im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert ist, auch in das Kinderbildungsgesetz aufgenommen  und gestärkt. Eltern haben demnach das Recht, für ihr Kind ein Betreuungsangebot zu wählen, das ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Es bezieht sich auf tatsächlich vorhandene Plätze, das heißt, es steht unter dem Vorbehalt, dass in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder bei der ausgewählten Kindertagespflegeperson auch tatsächlich Plätze zur Verfügung stehen.

Eltern sind die wichtigsten Partner für die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung. Das KiBiz räumt den Eltern verschiedene Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte ein, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubringen. Darüber hinaus wird  auch eine demokratisch legitimierte örtliche und überörtliche Elternmitwirkung ermöglicht (Jugendamtselternbeiräte und Landeselternbeirat).