
Kinderbildungsgesetz NRW
Das Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen.
Das KiBiz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
Das KiBiz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.
In der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 sind der Bildungsbegriff und das Bildungsverständnis formuliert. Die Stärken der Kinder sind der Ausgangspunkt ihrer alltagsintegrierten, ganzheitlichen Förderung. Gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder wird mit individueller Förderung und Hilfe verbunden, denn nur so kann die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bestmöglich gefördert werden. Dieser Bildungsauftrag des Elementarbereichs ist im Gesetz verankert. Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat für das Land Nordrhein-Westfalen höchste Priorität. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege steht in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses, der in der Familie beginnt und bei der Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinanderstehen. Mit diesem Verständnis nimmt frühkindliche Bildung das Kind individuell und ganzheitlich mit seinen vielfältigen Stärken und Entwicklungspotenzialen in den Blick. Wichtige Grundlage hierfür ist die regelmäßige alltagsintegrierte wahrnehmende Beobachtung des Kindes, die in eine regelmäßige Dokumentation mündet und die auch Gegenstand von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern ist.
Zur Bekräftigung des angestrebten Qualitätsentwicklungsprozesses für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen hat das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen eine Vereinbarung über die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Kräfte geschlossen.
Um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen wurde das Wunsch- und Wahlrecht, das bereits im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert ist, auch in das Kinderbildungsgesetz aufgenommen und gestärkt. Eltern haben demnach das Recht, für ihr Kind ein Betreuungsangebot zu wählen, das ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Es bezieht sich auf tatsächlich vorhandene Plätze, das heißt, es steht unter dem Vorbehalt, dass in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder bei der ausgewählten Kindertagespflegeperson auch tatsächlich Plätze zur Verfügung stehen.
Eltern sind die wichtigsten Partner für die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung. Das KiBiz räumt den Eltern verschiedene Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte ein, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubringen. Darüber hinaus wird auch eine demokratisch legitimierte örtliche und überörtliche Elternmitwirkung ermöglicht (Jugendamtselternbeiräte und Landeselternbeirat).
In der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 sind der Bildungsbegriff und das Bildungsverständnis formuliert. Die Stärken der Kinder sind der Ausgangspunkt ihrer alltagsintegrierten, ganzheitlichen Förderung. Gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder wird mit individueller Förderung und Hilfe verbunden, denn nur so kann die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bestmöglich gefördert werden. Dieser Bildungsauftrag des Elementarbereichs ist im Gesetz verankert. Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat für das Land Nordrhein-Westfalen höchste Priorität.
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege steht in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses, der in der Familie beginnt und bei der Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinanderstehen. Mit diesem Verständnis nimmt frühkindliche Bildung das Kind individuell und ganzheitlich mit seinen vielfältigen Stärken und Entwicklungspotenzialen in den Blick. Wichtige Grundlage hierfür ist die regelmäßige alltagsintegrierte wahrnehmende Beobachtung des Kindes, die in eine regelmäßige Dokumentation mündet und die auch Gegenstand von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern ist.
Zur Bekräftigung des angestrebten Qualitätsentwicklungsprozesses für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen hat das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen eine Vereinbarung über die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Kräfte geschlossen.
Um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen wurde das Wunsch- und Wahlrecht, das bereits im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert ist, auch in das Kinderbildungsgesetz aufgenommen und gestärkt. Eltern haben demnach das Recht, für ihr Kind ein Betreuungsangebot zu wählen, das ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Es bezieht sich auf tatsächlich vorhandene Plätze, das heißt, es steht unter dem Vorbehalt, dass in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder bei der ausgewählten Kindertagespflegeperson auch tatsächlich Plätze zur Verfügung stehen.
Eltern sind die wichtigsten Partner für die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung. Das KiBiz räumt den Eltern verschiedene Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte ein, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubringen. Darüber hinaus wird auch eine demokratisch legitimierte örtliche und überörtliche Elternmitwirkung ermöglicht (Jugendamtselternbeiräte und Landeselternbeirat).