chancen.nrw

Das Kindergeld

Kindergeld

Das Kindergeld dient der Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums des Kindes

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, je nach Voraussetzungen auch länger.

Das Kindergeld wird zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes und zur Förderung der Familie ausbezahlt. Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus gibt es Kindergeld

  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Kann ein Kind eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen, weil es keinen Ausbildungsplatz hat, kann auch dann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
 
Bei der Altersbegrenzung bis zum 25. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Hinausschiebens der Altersgrenze und zwar wenn das Kind:

  • einen Dienst als Zeitsoldat bis zu drei Jahren oder
  • Grundwehr- oder Zivildienst oder
  • einen Dienst als Entwicklungshelfer geleistet hat. 

Bei behinderten Kindern oder Kindern, die außer Stande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, ist eine Verlängerung der Kindergeldzahlung über das 25. Lebensjahr hinaus möglich. Die Behinderung muss jedoch vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

Wie hoch ist das Kindergeld und wie erhalten Sie es?

Kindergeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es beträgt 250 Euro monatlich.

Weitere Informationen und eine Informationsbroschüre erhalten Sie über die Bundesagentur für Arbeit oder bei Ihrer örtlich zuständigen Familienkasse.