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Erstorientierungskurse in Nordrhein-Westfalen

Eine Gruppe unterschiedlicher Menschen sitzen an einem runden Tisch und schauen sich gemeinsam ein großes Blatt an. Eine Person sagt etwas zu dem Blatt. Im Hintergrund stehen ein beschriebenes Flipchart und einige Regale, die mit Büchern gefüllt sind.

Erstorientierungskurse in Nordrhein-Westfalen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Zeitraum von 2023 bis 2027 wieder Erstorientierungskurse (EOK) für Asylsuchende. Diese Kurse werden in Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vorrangig in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW durchgeführt.

Durch die Kurse sollen Asylsuchende über das Leben in Deutschland informiert werden, damit sie sich im Alltag besser zurechtfinden können. Die Inhalte orientieren sich am BAMF-Konzept „Erstorientierung und Deutschlernen für Asylbewerber“.

Für die neue Förderperiode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 wird in allen Bundesländern jeweils eine Zentralstelle eingerichtet. Diese wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mittels eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt und gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge benannt werden.

Die jeweilige Zentralstelle ist zum einen der Zuwendungsempfänger des Bundesamtes, zum anderen aber auch die Hauptanlaufstelle für die Kursträger in Nordrhein-Westfalen. Die Kursträger beantragen die geplante Kursanzahl bei der Zentralstelle, die diese dann nach Prüfung bewilligt. Aufgrund der guten Vernetzung im Bundesland wird es der Zentralstelle auch möglich sein, die Kurse flexibel an Kursträger zu verteilen und somit eine bedarfsgerechte Durchführung der Erstorientierungskurse in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.

Träger, die die Voraussetzungen zur Durchführung von EOK in Nordrhein-Westfalen erfüllen, können ihr Interesse gegenüber dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration bis zum 11. November 2022 bekunden. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen sowie zum Antragverfahren können dem beigefügten Aufruf zum Interessensbekundungsverfahren entnommen werden. Die notwendigen Formulare stehen Ihnen im Downloadverfahren ebenfalls zur Verfügung.

Achtung: Aufgrund eines Formelfehlers, wurde der Muster-Finanzierungsplan angepasst. Bitte verwenden Sie die aktuelle Version (Stand 17.10.2022).