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Förderprogramme zur Integration junger Geflüchteter

Auf dem Bild sind viele unterschieldiche Hände in unterschiedlichen Farben zu sehen, die übereinandergelegt sind.

Jugend- und Jugendsozialarbeit zur Integration junger Geflüchteter

Ankommen ermöglichen und Begegnungsräume schaffen

In Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen suchen viele junge Geflüchtete Schutz. Ein besonders starker Zulauf wurde bereits in den Jahren 2015/2016 verzeichnet. Seit Ende 2021 und seit dem Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 nahm die Zahl der in Deutschland schutzsuchenden Minderjährigen zunächst stetig zu und bewegt sich derzeit auf einem hohen Niveau. 

In ihren Herkunftsländern und während der Flucht haben die Schutzsuchenden potentiell traumatisierende Ereignisse erlebt. Für junge Geflüchtete ergeben sich daraus neben den ohnehin bestehenden Spannungsfeldern, welche die Jugendphase mit sich bringt, oftmals besondere Herausforderungen. Sie müssen sich in einem neuen Umfeld zurechtfinden, eine fremde Sprache erlernen, neue Menschen kennenlernen und sich in einer noch unbekannten Kultur wiederfinden sowie die Fluchterfahrungen verarbeiten. Mit Beginn der Corona-Pandemie kam es erneut zu Abbrüchen vertraut gewordener Strukturen sowie persönlicher Kontakte. Um allen Kindern und Jugendlichen – ob mit oder ohne Fluchterfahrung oder Einwanderungsgeschichte – bestmögliche Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen, fördert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW neben den Angeboten des Kinder- und Jugendförderplans nachfolgende Programme.

Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen finden Sie hier.

Förderung zur „Integration junger Geflüchteter in die und durch die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“

Die seit der Fluchtbewegung in den Jahren 2015/2016 zusätzlich zum KJFP eingeführten  Landesförderungen zur „Integration junger Geflüchteter in die und durch die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ verfolgen das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung den Zugang zu Regelangeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu eröffnen und sie aktiv daran teilhaben zu lassen. So können Räume der Begegnung von neuankommenden und bereits länger in NRW lebenden jungen Menschen geschaffen werden. Ferner sollen gezielte Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung junger Geflüchteter und die Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Integration junger Menschen mit Fluchterfahrung ermöglicht werden.
So wurden seit Beginn der Förderungen (2016) hunderte Projekte für und mit jungen Geflüchteten gefördert. Dazu gehören u. a. Projekte in der Offenen und der Kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, in der Jugendverbandsarbeit und in der Jugendsozialarbeit.

Weiterführende Informationen zu den Angeboten, die im Einzelnen gefördert werden, können den externen Verlinkungen auf der rechten Seite entnommen werden.

Landesprogramm „Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention für junge Geflüchtete“

Durch das vom MKJFGFI geförderte Landesprogramm „Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention für junge Geflüchtete“ werden Kommunen dabei unterstützt, pädagogische Konzepte zur Arbeit mit jungen Geflüchteten zu erstellen und umzusetzen.

Zum 01.06.2025 startete die erste Förderphase des Landesprogramms. Wichtig: Auch Kommunen ohne eigenes Jugendamt können an diesem Landesprogramm partizipieren.

Gefördert werden intra- und interkommunale Maßnahmen und Angebote im Bereich der Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention für junge Geflüchtete im Alter zwischen sechs und 27 Jahren. Die Angebote stehen auch jungen Menschen ohne Fluchtgeschichte offen.

Dabei sind Maßnahmen der direkten Arbeit mit den jungen Menschen, Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte sowie Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationsmaßnahmen förderfähig.

Die Förderrichtlinie zum Landesprogramm kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen zu Inhalten und zu zuwendungsrechtlichen Fragen erhalten Sie in Kürze auf den Seiten beider Landesjugendämter, die als Bewilligungsbehörden das Landesprogramm umsetzen.