
Einbürgerungsverfahren
Hier erhalten Sie Informationen zum Einbürgerungsverfahren
Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen? Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei der zuständigen Behörde. Zu dem vereinbarten Termin bringen Sie bitte Ihren Identitätsnachweis (gültiger Nationalpass oder bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern gültiger Personalausweis) mit. Im Rahmen der Beratung erhalten Sie das Antragsformular, eine individuelle Auflistung der einzureichenden Unterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.
Welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie über den folgenden Zuständigkeitsfinder in Erfahrung bringen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Staatsangehörigkeitsbehörden in NRW in alphabetischer Reihenfolge.
1. Antrag auf Einbürgerung
Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ab.
Die zuständige Behörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen, und holt Auskünfte bei anderen Behörden ein (in der Regel Polizei, Verfassungsschutz und Bundeszentralregister).
2. Die Voraussetzungen sind erfüllt
Das weitere Verfahren entscheidet sich nun danach, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen oder ob Sie diese aufgeben müssen.
3. Einbürgerung
Von Ihrer zuständigen Behörde erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Diese kann im Rahmen einer Feierstunde oder eines individuellen Einzeltermins vollzogen werden. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie bei Ihrem Bürger- bzw. Einwohnermeldeamt Ihren deutschen Personalausweis und Ihren deutschen Reisepass beantragen.
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens wird Ihnen auch in der zuständigen Behörde erläutert.
Die Gebühren für eine Einbürgerung betragen 255 € für Erwachsene und 51 € für jedes minderjährige Kind, wenn dieses zusammen mit Ihnen eingebürgert wird, ansonsten ebenfalls 255 €. Es wird ein Gebührenvorschuss erhoben.
Darüber hinaus können z.B. für Übersetzungen ausländischer Urkunden in die deutsche Sprache, den Antrag auf Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung der deutschen Ausweisdokumente weitere Gebühren anfallen.
Künftig sollen Einbürgerungsinteressierte auch online einen Antrag stellen können. In NRW wurden im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die ersten Grundlagen für die digitale Antragstellung gelegt.
Der digitalen Antragstellung soll ein sogenannter Quickcheck vorgeschaltet werden. Dieser soll eine erste Möglichkeit sein, mit der interessierte Personen mit einfachen Fragen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung prüfen können, bevor sie entsprechende Anträge stellen.
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