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Einbürgerungsverfahren

Einbürgerungsverfahren

Hier erhalten Sie Informationen zum Einbürgerungsverfahren

Sie möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen? Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei der zuständigen Behörde. Zu dem vereinbarten Termin bringen Sie bitte Ihren Identitätsnachweis (gültiger Nationalpass oder bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern gültiger Personalausweis) mit. Im Rahmen der Beratung erhalten Sie das Antragsformular, eine individuelle Auflistung der einzureichenden Unterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.

Welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie über den folgenden Zuständigkeitsfinder in Erfahrung bringen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Staatsangehörigkeitsbehörden in NRW in alphabetischer Reihenfolge.
1. Antrag auf Einbürgerung
 
Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ab.
 
Die zuständige Behörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen, und holt Auskünfte bei anderen Behörden ein (in der Regel Polizei, Verfassungsschutz und Bundeszentralregister).
 
2. Die Voraussetzungen sind erfüllt
 
Das weitere Verfahren entscheidet sich nun danach, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen oder ob Sie diese aufgeben müssen.
  2.1 Die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich   In Ausnahmefällen wird Mehrstaatigkeit hingenommen. Informationen zu diesen Ausnahmen erhalten Sie hier oder bei Ihrer zuständigen Behörde.   Wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen, werden Sie unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.   2.2 Die Aufgabe der Staatsangehörigkeit ist vor der Einbürgerung erforderlich   Muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, bevor die Einbürgerung vollzogen werden kann, erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde eine sogenannte Einbürgerungszusicherung. Damit wird die Einbürgerung für den Fall zugesichert, dass Sie die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen. Sie müssen sich sodann um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bemühen.   Wenden Sie sich für den Antrag auf Entlassung an die zuständige Vertretung des anderen Staates. Eine Übersicht über konsularische Vertretungen finden Sie hier.   Die Einbürgerungsurkunde wird gefertigt, sobald der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.     2.3 Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist erforderlich, aber erst nach der Einbürgerung möglich   Sofern die bisherige Staatsangehörigkeit erst nach der Einbürgerung aufgegeben werden kann, werden Sie mit der Auflage eingebürgert, sich so bald wie möglich aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen zu lassen.  
3. Einbürgerung
 

Von Ihrer zuständigen Behörde erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Diese kann im Rahmen einer Feierstunde oder eines individuellen Einzeltermins vollzogen werden. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie bei Ihrem Bürger- bzw. Einwohnermeldeamt Ihren deutschen Personalausweis und Ihren deutschen Reisepass beantragen.

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens wird Ihnen auch in der zuständigen Behörde erläutert.
Die Gebühren für eine Einbürgerung betragen 255 € für Erwachsene und 51 € für jedes minderjährige Kind, wenn dieses zusammen mit Ihnen eingebürgert wird, ansonsten ebenfalls 255 €. Es wird ein Gebührenvorschuss erhoben.

Darüber hinaus können z.B. für Übersetzungen ausländischer Urkunden in die deutsche Sprache, den Antrag auf Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung der deutschen Ausweisdokumente weitere Gebühren anfallen.
Künftig sollen Einbürgerungsinteressierte auch online einen Antrag stellen können. In NRW wurden im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die ersten Grundlagen für die digitale Antragstellung gelegt.
 
Der digitalen Antragstellung soll ein sogenannter Quickcheck vorgeschaltet werden. Dieser soll eine erste Möglichkeit sein, mit der interessierte Personen mit einfachen Fragen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung prüfen können, bevor sie entsprechende Anträge stellen.