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Informationen zur Kinderwunschförderung
Die Kinderwunschbehandlung wurde seit 2019 vom Bund und dem Land NRW gemeinsam zu gleichen Teilen gefördert. Zusätzlich gewährte das Land NRW eine Pauschale für nicht eheliche Lebensgemeinschaften.
Aufgrund der massiven Mittelkürzungen des Bundes wird die Förderung der Kinderwunschbehandlung in Nordrhein-Westfalen nicht fortgesetzt.
Wir bedauern dies sehr und möchten Ihnen versichern, dass diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen wurde.