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Kinderwunschbehandlung

Das Bild zeigt eine künsltiche Befruchtung, die von einer Maschine durchgeführt wird. Im Hintergrund ist ein Monitor, der die Befruchtung vergrößert darstellt.

Kinderwunschbehandlung: FAQ und Ansprechpartner

Finanzielle Entlastung für Paare bei den Behandlungskosten

Nordrhein-Westfalen ist ein besonders familienfreundliches Land. Eine gute und moderne Familienpolitik bedeutet für das Familienministerium NRW auch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zu unterstützen.

Für Fragen steht Ihnen die Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde per Mail (kinderwunschfoerderung [at] brms.nrw.de (kinderwunschfoerderung[at]brms[dot]nrw[dot]de)) zur Verfügung.  

Sie haben die Möglichkeit, direkt hier zum Online-Antragsverfahren im Familien.Web zu gelangen und dort Ihren Antrag zu stellen.

Da Nordrhein-Westfalen die Kinderwunschbehandlung fördert, gewährt auch der Bund einen Zuschuss zu den Behandlungskosten. Für die Landes- und Bundeszuschüsse genügt ein Antrag. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren erfolgt durch die zuständige Bewilligungsbehörde, die Bezirksregierung Münster. Zu Beginn der Förderung in Nordrhein-Westfalen wurde ein Online-Antragsverfahren entwickelt, welches Ihnen als Fördernehmende die Beantragung der Förderung besonders komfortabel ermöglicht.

In Nordrhein-Westfalen wird Ehepaaren und nicht verheirateten Paaren ein Zuschuss zu dem Eigenanteil gewährt, der nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder anderer Leistungsträger von ihnen noch zu leisten ist.

Die Förderung von Land und Bund beträgt zusammen für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bei einer IVF-Behandlung jeweils bis zu 800 EUR und bei einer ICSI-Behandlung jeweils bis zu 900 EUR des Eigenanteils.
Für den vierten Behandlungszyklus gewähren Land und Bund gemeinsam bei einer  IVF-Behandlung bis zu 1.600 EUR und bei einer ICSI-Behandlung bis zu 1.800 EUR des Eigenanteils.

Darüber hinaus gewährt das Land Nordrhein-Westfalen unverheirateten Paaren eine zusätzliche Pauschale - die sog. „NRW-Pauschale“ - für den ersten bis dritten Behandlungszyklus, da unverheiratete Paare keinen Anspruch auf eine Krankenkassenleistung haben.

Das Förderprogramm ist ein großer Erfolg. Der finanzielle Zuschuss kommt gut an und wird oftmals dringend benötigt. Die Zahl der Anträge steigt kontinuierlich. Seit Start des Förderverfahrens am 30.08.2019 wurden bereits rd. 27.600 Anträge auf Förderung gestellt (Stand Dezember 2023).

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Wirkung zum 15.10.2021 seine „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ angepasst. Das Antragsverfahren wurde dadurch optimiert und für Sie als Fördernehmende deutlich erleichtert.

Wichtige Informationen zur Kinderwunschbehandlung in Nordrhein-Westfalen sowie Antworten auf mögliche Fragen, wie z.B.

  • zu den Zuwendungsvoraussetzungen,
  • zur Höhe des Zuschusses,
  • zu den benötigten Antragsunterlagen, aber auch
  • welche Art der Behandlung gefördert wird,
  • ob Sie sich die Kinderwunschklinik aussuchen können,
  • welche Altersgrenze zu beachten ist und
  • worauf Sie vor Beginn Ihrer Kinderwunschbehandlung warten müssen

 
erhalten Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Münster über diesen Link: https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/kinderwunsch/…

Gern können Sie sich auch per Mail (kinderwunschfoerderung [at] brms.nrw.de (kinderwunschfoerderung[at]brms[dot]nrw[dot]de)) an die eigens hierfür eingerichtete Hotline der Kinderwunschförderung bei der Bezirksregierung Münster wenden.

Sofern Sie einen Antrag handschriftlich ausfüllen möchten, ist dieser bei der Bezirksregierung Münster per Mail zu bestellen.