
Kita-Helfer:innen-Programm NRW
Das Kita-Helfer:innen-Programm sorgt weiterhin für Entlastung und Unterstützung in der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung setzt das erfolgreiche Kita-Helfer:innen-Programm weiter fort. Für die Fortführung des Kita-Helfer:innen-Programms sind außerdem im Haushaltsplan für 2025 137 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus ist die Finanzierung bis 2027 in der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Gefördert werden Personalausgaben für zusätzliche Hilfskräfte und für die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem nicht-pädagogischen Personal ebenso wie im pädagogischen Bereich, sofern sich dieses Personal in einer pädagogischen Qualifizierung befindet.
Ab der neuen Förderphase, die am 01.08.2025 beginnt, ist vorgesehen, dass der Zuwendungsempfänger bzw. der Träger gemeinsam mit der eingesetzten Kita-Helferin bzw. dem Kita-Helfer ein Entwicklungsgespräch führt. In diesem Gespräch sollen mögliche Qualifizierungs- und Ausbildungswege im Bereich der frühkindlichen Bildung thematisiert werden. Ziel ist es, die Kita-Helferin bzw. den Kita-Helfer bei ihrer bzw. seiner beruflichen Orientierung zu unterstützen und Perspektiven für eine weiterführende Tätigkeit im pädagogischen Bereich aufzuzeigen und Potenziale zu wecken.
Aufgaben der Kita-Helfer:innen sind:
- Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich
- Aushelfen beim Küchendienst (z. B. Zubereiten von Essen, Tisch decken, Einkaufen, Reinigen),
- Hilfe in den Bring- und Abholzeiten der Kinder, Begleitung bei Ausflügen, Vorbereitung von Veranstaltungen,
- Unterstützung auf dem Außengelände,
- einfache Bürotätigkeiten.
Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird weiterhin ausschließlich von pädagogischen Kräften geleistet.
Auf der Website ich-helfe-mit.nrw können sich interessierte Personen über die Jobangebote der Träger für die Kita-Helfer:innen in den Kindertageseinrichtungen in der Nähe informieren. Die jeweiligen Ansprechpersonen und Adressen der Träger sind ebenfalls auf der Seite zu finden. Bewerbungen müssen direkt an die Träger gesendet werden.
Jugendämter in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Zuwendungen für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2025 bei den Landesjugendämtern beantragen. Sie leiten die Zuwendungen an die Träger von Kindertageseinrichtungen weiter. Weitere Informationen finden Sie rechts unter „Downloads“, Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Landesjugendämter:
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